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Antrag 108/II/2019 Angemessene verlässliche Finanzausstattung für den eFöB an Schulen mit eigenem Titel (Konto)

22.09.2019

Schulen mit ergänzender Förderung und Betreuung (eFöB, Hort) sollen zum kommenden Schuljahr 20/21 für Spiel- und Beschäftigungsmaterial 30 EURO pro Kind und Schuljahr erhalten. Damit die Pauschale auch komplett dem eFöB zur Verfügung steht, muss dieser mit einem eigenen Titel (Konto) hinterlegt werden.

 

Eine angemessene verlässliche Finanzausstattung ist Voraussetzung für eine gelingende ergänzende Förderung und Betreuung.

Antrag 123/II/2019 Verpflichtende Nominierung eines/einer beauftragten Person des schulischen Personals

22.09.2019

zur Koordinierung der schulischen Gremien der Schüler, der Eltern und des pädagogischen Personals

 

An jeder Schule soll durch die Schulkonferenz eine beauftragte Person des schulischen Personals nominiert werden, welche sich um die Koordinierung der schulischen Gremien kümmert und nach außen Ansprechpartner für übergeordnete Gremien auf Bezirksebene ist. Die Lehrverpflichtungen bleiben unberührt.

Antrag 113/II/2019 Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung soll mit einem verpflichtenden Aufklärungsgespräch verbunden sein

22.09.2019

Förderanträge sollen automatisch gestellt werden und erst durch einen aktiven Widerspruch beeinflusst werden können

 

Das Ergebnis der Schuleingangsuntersuchung soll mit einem verpflichtenden Aufklärungsgespräch über Förderbedarfe und Förderanträge verbunden sein.

Förderanträge sollen automatisch gestellt werden und erst durch einen aktiven Widerspruch seitens der Erziehungsberechtigten ausgesetzt werden können. Die genehmigten Stunden für die Schulassistenz sollen zum Schulbeginn zur Verfügung stehen.

Antrag 126/II/2019 Einrichtung einer Unabhängigen Beschwerdestelle

22.09.2019

Beim Bürgerbeauftragten des Berliner Abgeordnetenhauses und Präzisierung der Aufgaben der*des Antidiskriminierungsbeauftragten

 

Wir fordern die Einrichtung eine Beschwerdestelle für Schule und Kita. Diese soll Teil der Struktur der neu einzurichtenden Stelle der/des Bürgerbeauftragten sein und ist damit unabhängig, weisungsungebunden und mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet. Der für Schule und Kita zuständige Bereich soll organisatorisch so aufgebaut werden, dass er die notwendige pädagogische und juristische Expertise aufweist.

 

Zu den für die unabhängige Beschwerdestelle einzuführenden Rechten gehören:

  • Ersuchen um mündliche und schriftliche Auskünfte und Berichte, Vorlage von Akten und sonstigen Unterlagen und Gestattung von Ortsbesichtigungen (insbesondere Schulbesuchen)
  • Das Recht, Maßnahmen vorzuschlagen und Handlungsempfehlungen zu geben.
  • Recht, Handlungsempfehlungen bezogen auf den Abbau von institutionellen und strukturellen Diskriminierungen an den Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung zu geben, in besonderen Fällen Eskalationsrechte über und in Abstimmung mit dem Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung. 

 

Nicht zuletzt soll die unabhängige Beschwerdestelle für die Bereitstellung klarer schulspezifischer Definitionen von Diskriminierungen und ihren Effekten sowie für die partizipative Entwicklung von Standards für Beschwerdeverfahren in Schule und Verwaltung und die kontinuierliche Umsetzung von Antidiskriminierungsrichtlinien und Behindertenrechtskonvention für den Bereich Schule sorgen. Im weiteren Schritt soll eine standardisierte Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten für das Berliner Bildungswesen eingeführt werden, die u.a. valide Aussagen zur Qualitätsentwicklung und Nachhaltigkeit ermöglichen. Die Erhebung solcher spezifischen Daten wird dabei nicht von der Unabhängigen Beschwerdestelle übernommen.

 

Gleichzeitig entsteht für die*den Antidiskriminierungsbeauftragte*n der zuständigen Verwaltung die Rückmeldepflicht gegenüber der Beschwerdestelle bezüglich der vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen sowie ergriffene Maßnahmen.

Antrag 138/II/2019 Aufarbeitung Ereignisse Johanna-Eck-Schule (JES)

22.09.2019

Wir fordern die 100-prozentige Aufarbeitung der Ereignisse rund um die Johanna-Eck-Schule (JES) durch die Bildungsverwaltung. Soweit kein Fehlverhalten nachweisbar ist, muss Mengü Özhan-Erhardt vollständig rehabilitiert werden.