Antrag 123/II/2019 Verpflichtende Nominierung eines/einer beauftragten Person des schulischen Personals

Status:
Annahme

zur Koordinierung der schulischen Gremien der Schüler, der Eltern und des pädagogischen Personals

 

An jeder Schule soll durch die Schulkonferenz eine beauftragte Person des schulischen Personals nominiert werden, welche sich um die Koordinierung der schulischen Gremien kümmert und nach außen Ansprechpartner für übergeordnete Gremien auf Bezirksebene ist. Die Lehrverpflichtungen bleiben unberührt.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

zur Koordinierung der schulischen Gremien der Schüler, der Eltern und des pädagogischen Personals

 

An jeder Schule soll durch die Schulkonferenz eine beauftragte Person des schulischen Personals nominiert werden, welche sich um die Koordinierung der schulischen Gremien kümmert und nach außen Ansprechpartner für übergeordnete Gremien auf Bezirksebene ist. Die Lehrverpflichtungen bleiben unberührt.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: