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Antrag 93/II/2019 Enteignung von Mietwohnungen und Häusern von Vermieter*innen die ihrer Verpflichtung aus Art. 14 Abs. 2 GG nicht nachkommen!

22.09.2019

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses von Berlin und des Berliner Senats auf, einen Gesetzesentwurf mit folgendem Inhalt zu erarbeiten:

 

Vermieter*innen, die ihrer Eigentumsverpflichtung nicht nachkommen und nachweislich zum Nachteil der Mieter*innen handeln, sollen enteignet werden können.

Es wird eine zentrale Beschwerdestelle eingerichtet, die diese Beschwerden (auch anonym) aufnimmt, systematisch erfasst und die Mieter*innen berät. Die Beschwerdestelle erstattet jährlich der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Abgeordnetenhaus Bericht.

 

Im Gesetzesentwurf sind Härtefälle, Fristsetzungen und eine Entschädigung maximal zum Verkehrswert vorzusehen. Zudem ist zu prüfen, ob eine Beweislastumkehr eingeführt werden kann.

Antrag 89/II/2019 Deutsche Wohnen & Co. enteignen. Positionspapier Berliner Sozialdemokrat*innen

22.09.2019

Berlin leidet aktuell unter starkem Wohnungsmangel. Der Wohnungsmarkt ist seit Jahren in zunehmendem Maße angespannt. Die Berliner*innen sind derzeit nicht in der Lage, sich am Markt hinreichend mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Die Folge davon sind explodierende Mieten und Bodenpreise. Der Wohnungsknappheit – insbesondere im unteren und mittleren Preissegment – muss nach unserer Überzeugung vor allem mit großflächigem Wohnungsbau durch die öffentliche Hand begegnet werden. Bis Wohnraum in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, sind daneben Eingriffe in einen gestörten Wohnungsmarkt, etwa in Gestalt des Mietendeckels, jedoch unerlässlich.

 

Wir erklären uns deshalb mit dem Anliegen des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen & Co enteignen – Spekulation bekämpfen“, mehr Grund und Boden in öffentliche Hand zu bringen, solidarisch. Wie das Beispiel der Stadt Wien zeigt, ist ein starker öffentlicher Wohnungssektor wichtig für die Stabilität der Mieten.

Um den kommunalen Wohnungsbestand zu vergrößern ist eine Doppelstrategie notwendig:

 

  1. Es müssen deutlich mehr bezahlbare Wohnungen durch den Staat und gemeinwohlorientierte Bauträger neu gebaut werden. Die dafür notwendigen Personalkapazitäten bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind umgehend zu schaffen.
  2. Gleichzeitig sind geeignete Grundstücke und Wohnungsbestände, die sich jetzt in privater Hand befinden, zu (re-)kommunalisieren.

 

Sollte insbesondere Neubau allein nicht ausreichen, muss angesichts der dramatischen Mietpreisentwicklung in Berlin auch darüber nachgedacht werden, die Wohnungsbestände großer profitmaximierender Wohnungsunternehmen – wie von „Deutsche Wohnen & Co. Enteignen“ gefordert – zu vergesellschaften.

 

Wir wollen daher die Vorschläge der Initiative ernsthaft diskutieren. Zudem werden wir das Gespräch mit den Vertreter*innen des Volksbegehrens suchen. Unser Ziel ist dabei, zusammen mit der Initiative und unseren Koalitionspartner*innen nach einem gemeinsamen Weg zu suchen, möglichst viele Mietwohnungen dem ungezügelten Wohnungsmarkt zu entziehen. Dabei ist die gemeinwirtschaftliche, nicht profitorientierte Verwaltung der Wohnungsbestände durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) anzustreben sowie eine Verwaltung der in Gemeineigentum überführten Bestände unter mehrheitlicher demokratischer Beteiligung von Belegschaft, Mieter*innen und Stadtgesellschaft.

 

Vergesellschaftung ist im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen (Artikel 15 des Grundgesetzes) und spiegelt den Gedanken wieder, dass die private Eigentumsgarantie nicht absolut ist, sondern zum Wohle der Allgemeinheit eingeschränkt werden kann. Statt die rechtliche Auseinandersetzung zu suchen wollen wir uns mit den Inhalten und Zielen der Initiative politisch befassen. Dabei sehen wir, dass insbesondere folgende Fragen weiterer Diskussion bedürfen:

 

  • Vergesellschaftung mit Übertragung von Eigentum setzen von Verfassung wegen Entschädigungen voraus. Wie hoch die Entschädigung dabei sein muss, ist verfassungsrechtlich umstritten, wobei wir eine Entschädigung deutlich unter Verkehrswert anstreben. Uns ist bei allem wichtig auszuschließen, dass die entstehenden Kosten einer Vergesellschaftung das Land Berlin finanziell überfordern.
  • Die Initiative fordert die Enteignung aller Wohnungsbauunternehmen, die inklusive Töchterfirmen mehr als 3.000 Wohnungen in Berlin besitzen und schätzt, dass etwa 200.000 Wohnungen enteignet werden würden. Wir wollen diskutieren, ob sich hier geeignetere Differenzierungskriterien finden lassen, da die gewählte Zahl willkürlich wirkt und die Vermietungspolitik von Unternehmen zudem nicht von deren Größe abhängig ist. Eine Enteignung müsste zu allererst anonyme Fondsgesellschaften und Wohnungsunternehmen mit drangsalierenden Geschäftsmodellen treffen.
  • Wir machen uns auch Gedanken zu der Frage, wie die Berliner Verwaltung kurz- und mittelfristig in die Lage versetzt werden soll, hunderttausende zusätzliche Wohnungen zu verwalten und Instand zu halten. Es darf insofern keine Experimente zu Lasten der Mieter*innen geben, deren Wohlergehen vielmehr bei allen Überlegungen an vorderster Stelle zu stehen hat.

 

Antrag 109/II/2019 Sexuelle Aufklärung und Strategien gegen sexuelle Diskriminierung in Schule und Lehrkraftaus- und Weiterbildung verankern!

22.09.2019

In den vergangenen 10 Jahren haben nicht nur in den Medien Artikel von sexueller Diskriminierung an Berliner Schulen eine traurige Runde gemacht, sondern es existiert auch eine leider noch dünne, aber eindeutige Forschungslage über eine desaströse Situation in unseren Klassenräumen, Lehrer*innenzimmern und Sporthallen.

 

Die beiden wichtigsten Untersuchungen zum Thema „sexuelle Diskriminierung an Berliner Schulen“ haben Ulrich Klocke 2012 und Frederick Schaaf 2016 vorgelegt. Beide resümieren, dass sowohl unter Schüler*innen als auch unter Lehrkräften wenig Wissen über sexuelle Identitäten bestünde, aber viel Interesse zur Weiterbildung vorhanden sei. Wenig Wissen führe besonders bei Lehrkräften zur Verharmlosung des Themas und zur Nichtbeachtung von diskriminierenden Äußerungen. Es mangele außerdem an didaktischen Leitlinien für nahezu alle Unterrichtsfächer, obwohl die „A V 27“ sexuelle Aufklärung zu einem fächerübergreifenden Thema macht. Weder in der universitären Ausbildung, noch im Referendariat, noch in genügend Weiterbildungsangeboten finden sich regelmäßige oder verpflichtende Hilfestellungen für Lehrkräfte zu queeren Themen.

 

Das geht nicht nur auf Kosten der Lehrkräfte, die gerne ihren SuS helfen möchten, sondern vor allem können queere SuS in ihrer Persönlichkeitsentwicklung kaum von Lehrkräften vor Diskriminierung beschützt und unterstützt werden, was nachweislich negative Auswirkungen auf ihre Leistungsfähigkeit und ihr Erwachsenwerden haben kann.

 

Um die sexuelle Aufklärung und Antidiskriminierungsstrategien an Berliner Schulen zu verbessern, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats dazu auf,

  1. auf die Berliner Universitäten dahingehend einzuwirken, dass sexuelle Diskriminierung und insbesondere queere Thematiken fest in den Master of Education integriert werden. Dies soll nicht fachübergreifend geschehen, sondern fachspezifisch Vermittlung erfahren.
  2. eine verpflichtende Weiterbildungsmöglichkeit für Lehrkräfte zum Thema „Umgang mit sexueller Diskriminierung“ durch die Senatsverwaltung für Bildung zu schaffen.
  3. eine verpflichtende Verankerung von sexueller Aufklärung und Antidiskriminierung, in den Rahmenlehrplänen und in schulinternen Curricula festzuschreiben. Einen besonderen Stellenwert muss hierbei der Sportunterricht einnehmen, da er mit seiner Körperlichkeit, seinen erzeugten Emotionen und seiner Dynamik eine große Angriffsfläche für Diskriminierung bietet, aber damit auch Potenzial zur Reflektion mit sich bringt.

 

Antrag 84/II/2019 Dem Mietenwahnsinn mit den wirksamsten Mitteln begegnen!

22.09.2019

Wir begrüßen das zivilgesellschaftliche Engagement der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“, sich für eine Abkühlung am Mietwohnungsmarkt einzusetzen. Die Initiative und die Unterzeichner*innen des Volksbegehrens haben einen wichtigen Impuls in die politische Debatte gegeben. Der Erfolg der Unterschriftensammlung ist für uns als SPD Berlin der klare Beleg dafür, dass das Mietenthema mit allen gesetzlich möglichen und mietenpolitisch effektiven Mitteln angegangen werden muss.

Die gesetzliche Grundlage für eine Vergesellschaftung ist für uns klar gegeben. Die Frage, die wir als SPD Berlin mit dieser Resolution beantworten, ist jedoch nicht, ob Vergesellschaftungen möglich sind, sondern ob sie mietenpolitisch sinnvoll sind. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir die mietenpolitische Effektivität des Gesetzesanliegens der Initiative als nicht gegeben an. Es ist für uns in der SPD gegenwärtig nicht das erfolgversprechendste Instrument, die Mietpreisexplosion einzudämmen.

Vier zentrale Punkte sprechen aus Sicht der SPD Berlin gegen das derzeitige Gesetzesanliegen der Initiative.

 

1) Der Wirkungsbereich des Gesetzesvorhabens ist sehr begrenzt.
Bei einer Enteignung von großen Wohnungsunternehmen könnten von den fast 1,7 Millionen Mietwohnungen in Berlin ca. 240.000 Wohnungen in kommunales Eigentum gebracht werden. Damit blieben neben den landeseigenen und Genossenschaftswohnungen immer noch fast 1 Million Wohnungen in privater Hand. Für diese Wohnungen gibt es auch nach einer Enteignung keine gesetzlichen Besserungen, vielmehr wird der Anlagedruck privater Vermieter auf dieses Segment noch zunehmen. Für die Mehrheit der Berliner*innen in Mietwohnungen würde sich also nichts verbessern.

 

2) Entschädigungszahlungen sind in Zeiten eines überhitzten Bodenmarktes unvernünftig hoch. Don’t play the game – change the rules! Egal wie hoch die Summe der Entschädigungszahlungen sein wird: Enteignungen sind eine Art Politik, am Marktgeschehen mitzuwirken, statt es zu regulieren. In Zeiten überhöhter Boden- und Immobilienpreise spielt man mit einem Enteignungsansatz das Anlegerspiel mit, statt die Spielregeln mit Gesetzen wie dem Mietendeckel zu ändern. Dies kann sogar dazu führen, dass die Entschädigungszahlungen als Exit-Strategie von Investment-Unternehmen bewusst einkalkuliert werden und mit Steuergeldern neue Renditemodelle finanziert werden.

 

3) Dem Instrument fehlt die Zielgenauigkeit.
Das Vorgehen der Initiative, Unternehmen nach der Größe des Wohnungsbestands zu enteignen, ist mietenpolitisch nicht zielführend. Es gibt Eigentümer*innen einzelner oder weniger Mietshäuser, die sich mieterfeindlich und sogar gesetzeswidrig verhalten. Andererseits gibt es Großvermieter, die sozial agieren. Egal bei welcher Schwelle ein Enteignungsgesetz greifen würde, es bleibt sozial nicht gerecht. Es trifft Vermieter*innen, die es nicht treffen sollte und gibt allen anderen einen Freibrief, auch denen, die tatsächlich unredlich agieren.

 

4) Es gibt wirksamere Mittel.

Die ersten drei Punkte zeigen: Vergesellschaftungen, wie sie die Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ fordert, sind EIN Weg, das Mietenproblem zu adressieren, aber nicht der Königsweg. Das Instrument der Vergesellschaftung hat Vor- und Nachteile, wie jedes Gesetz. Daher muss es sich im Vergleich mit anderen Instrumenten messen lassen. Wenn Vergesellschaftungen im Vergleich aller gesetzlichen Möglichkeiten der beste Weg wäre, würden wir ihn als SPD Berlin unterstützen. Wir sehen aber in dem Berliner Mietendeckel einen weitaus effektiveren Weg, die Mietpreisspirale zu beenden. Denn er gilt für alle Berliner Bestandswohnungen und ist damit zielgenauer, zudem ist er mit weitaus weniger Steuerausgaben verbunden, die so für andere notwendige Investitionen der öffentlichen Hand zur Verfügung stehen.

 

Auch wenn wir die gegenwärtigen Ziele der Initiative „Deutsche Wohnen enteignen“ nicht unterstützen, werden wir den Dialog mit der Initiative fortsetzen und weitere Lösungen für das Mietenproblem Berlins suchen. Insbesondere bei einer gemeinsamen Adressierung bundespolitischer Stellschrauben der Mietengesetzgebung – wie der Entfristung und Verschärfung der Mietpreisbremse, der Abschaffung der Modernisierungsumlage und der Verringerung der Kappungsgrenzen – möchten wir diese Zusammenarbeit fortführen.

Antrag 114/II/2019 Modellprojekt Radfahrprüfungen der Grundschüler im Schulumfeld ablegen

22.09.2019

Es ist zu prüfen, dass in den Jahrgangsstufe 4 der Grundschulen Schülerinnen und Schüler das Radfahren im öffentlichen Straßenverkehr erlernen. Sie sollen ihre Radfahrprüfungen im Einzugsbereich geeigneter Schule auf öffentlichem Straßenland ablegen, damit sie in jeder Situation das theoretisch Erlernte sicher anwenden können.