Antrag 126/II/2019 Einrichtung einer Unabhängigen Beschwerdestelle

Status:
Annahme

Beim Bürgerbeauftragten des Berliner Abgeordnetenhauses und Präzisierung der Aufgaben der*des Antidiskriminierungsbeauftragten

 

Wir fordern die Einrichtung eine Beschwerdestelle für Schule und Kita. Diese soll Teil der Struktur der neu einzurichtenden Stelle der/des Bürgerbeauftragten sein und ist damit unabhängig, weisungsungebunden und mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet. Der für Schule und Kita zuständige Bereich soll organisatorisch so aufgebaut werden, dass er die notwendige pädagogische und juristische Expertise aufweist.

 

Zu den für die unabhängige Beschwerdestelle einzuführenden Rechten gehören:

  • Ersuchen um mündliche und schriftliche Auskünfte und Berichte, Vorlage von Akten und sonstigen Unterlagen und Gestattung von Ortsbesichtigungen (insbesondere Schulbesuchen)
  • Das Recht, Maßnahmen vorzuschlagen und Handlungsempfehlungen zu geben.
  • Recht, Handlungsempfehlungen bezogen auf den Abbau von institutionellen und strukturellen Diskriminierungen an den Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung zu geben, in besonderen Fällen Eskalationsrechte über und in Abstimmung mit dem Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung. 

 

Nicht zuletzt soll die unabhängige Beschwerdestelle für die Bereitstellung klarer schulspezifischer Definitionen von Diskriminierungen und ihren Effekten sowie für die partizipative Entwicklung von Standards für Beschwerdeverfahren in Schule und Verwaltung und die kontinuierliche Umsetzung von Antidiskriminierungsrichtlinien und Behindertenrechtskonvention für den Bereich Schule sorgen. Im weiteren Schritt soll eine standardisierte Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten für das Berliner Bildungswesen eingeführt werden, die u.a. valide Aussagen zur Qualitätsentwicklung und Nachhaltigkeit ermöglichen. Die Erhebung solcher spezifischen Daten wird dabei nicht von der Unabhängigen Beschwerdestelle übernommen.

 

Gleichzeitig entsteht für die*den Antidiskriminierungsbeauftragte*n der zuständigen Verwaltung die Rückmeldepflicht gegenüber der Beschwerdestelle bezüglich der vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen sowie ergriffene Maßnahmen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Kein Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Beim Bürgerbeauftragten des Berliner Abgeordnetenhauses und Präzisierung der Aufgaben der*des Antidiskriminierungsbeauftragten

 

Wir fordern die Einrichtung eine Beschwerdestelle für Schule und Kita. Diese soll Teil der Struktur der neu einzurichtenden Stelle der/des Bürgerbeauftragten sein und ist damit unabhängig, weisungsungebunden und mit den notwendigen Befugnissen ausgestattet. Der für Schule und Kita zuständige Bereich soll organisatorisch so aufgebaut werden, dass er die notwendige pädagogische und juristische Expertise aufweist.

 

Zu den für die unabhängige Beschwerdestelle einzuführenden Rechten gehören:

  • Ersuchen um mündliche und schriftliche Auskünfte und Berichte, Vorlage von Akten und sonstigen Unterlagen und Gestattung von Ortsbesichtigungen (insbesondere Schulbesuchen)
  • Das Recht, Maßnahmen vorzuschlagen und Handlungsempfehlungen zu geben.
  • Recht, Handlungsempfehlungen bezogen auf den Abbau von institutionellen und strukturellen Diskriminierungen an den Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung zu geben, in besonderen Fällen Eskalationsrechte über und in Abstimmung mit dem Antidiskriminierungsbeauftragten der zuständigen Verwaltung. 

 

Nicht zuletzt soll die unabhängige Beschwerdestelle für die Bereitstellung klarer schulspezifischer Definitionen von Diskriminierungen und ihren Effekten sowie für die partizipative Entwicklung von Standards für Beschwerdeverfahren in Schule und Verwaltung und die kontinuierliche Umsetzung von Antidiskriminierungsrichtlinien und Behindertenrechtskonvention für den Bereich Schule sorgen. Im weiteren Schritt soll eine standardisierte Erhebung von Antidiskriminierungs- und Gleichstellungsdaten für das Berliner Bildungswesen eingeführt werden, die u.a. valide Aussagen zur Qualitätsentwicklung und Nachhaltigkeit ermöglichen. Die Erhebung solcher spezifischen Daten wird dabei nicht von der Unabhängigen Beschwerdestelle übernommen.

 

Gleichzeitig entsteht für die*den Antidiskriminierungsbeauftragte*n der zuständigen Verwaltung die Rückmeldepflicht gegenüber der Beschwerdestelle bezüglich der vorgeschlagenen Handlungsempfehlungen sowie ergriffene Maßnahmen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: