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Antrag 124/II/2019 Kindern und Jugendlichen eine Stimme geben: Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments auf Berliner Landesebene

22.09.2019

Die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus wird aufgefordert sich für die Einrichtung eines Kinder- und Jugendparlaments (KJP) auf Berliner Landesebene einzusetzen. Hierzu kann zum Beispiel auf den Erfahrungen des Charlottenburg-Wilmersdorfer KJP aufgebaut werden.

 

Antrag 130/II/2019 Echte Verbesserungen für die betriebliche Ausbildung durch die BBiG-Novelle erreichen

22.09.2019

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion sind aufgefordert, sich klar hinter die Forderungen des DGB und der Mitgliedsgewerkschaften für eine deutliche Verbesserung der betrieblichen Ausbildung durch die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einzusetzen. Der von der Bundesbildungsministerin Karliczek vorgelegte Entwurf für die geplante BBiG-Novelle ist unzureichend und bietet keine Antworten auf die sich ändernden Erfordernisse in der betrieblichen Ausbildung. Die SPD muss dafür sorgen, dass die BBiG-Novelle die von den DGB-Gewerkschaften eingebrachten Forderungen vollständig umfasst. Insbesondere die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung (MiAV) unter 660 € im ersten Ausbildungsjahr muss ausgeschlossen werden. Eine MiAV von unter 660 € reicht generell nicht zum Leben aus und schränkt junge Menschen in der Wahl des Wohnortes und der Wahl des Ausbildungsberufes stark ein.

 

Nachdem sich das duale Studium in den letzten Jahren bewährt hat, muss die Ausweitung des Geltungsbereiches des BBiG auf das duale Studium endlich umgesetzt werden. Die SPD muss sich klar positionieren und darf keine Kompromisse als Koalitionspartner mit der CDU eingehen, die zu Lasten der Ausbildungsqualität von Auszubildenden und dual Studierenden gehen.

Antrag 134/II/2019 Attraktivität des öffentlichen Dienstes für junge Menschen steigern

22.09.2019

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat sind aufgefordert, Maßnahmen zur völligen Gleichstellung der Dual Studierenden im öffentlichen Dienst in Berlin mit Azubis durchzuführen.

 

Insbesondere bei den Behörden des Landes Berlin erhalten Dual Studierende nicht die gleichen Leistungen durch die Arbeitgeber_innen wie Azubis. Einer der Gründe für diesen Missstand ist, dass bislang für Dual Studierende nicht die gesamten Regelungen des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gelten. Dadurch sind sie oftmals im Vergleich mit Azubis schlechter gestellt, weil die Behörden mit ihnen keine Ausbildungsverträge abschließen müssen. Diese Situation schadet der Attraktivität des öffentlichen Dienstes für junge Menschen. Wir fordern die sozialdemokratischen Senatsmitglieder auf, sich in ihrer Rolle als Arbeitgebervertreter_innen für die Ausweitung der Geltung aller Regelungen des TVA-L BBiG auf Dual Studierende in Tarifverhandlungen mit der im öffentlichen Dienst zuständigen Gewerkschaft ver.di einzusetzen. Davon unabhängig muss der Senat Maßnahmen zur Aufwertung der Arbeitsverhältnisse von Dual Studierenden im öffentlichen Dienst ergreifen.

Antrag 106/II/2019 Bildungsangebote in Schulen zum Thema ‚Häusliche Gewalt‘ erweitern

22.09.2019

Die Bildungsangebote in Schulen  zum Thema  ‚Häusliche Gewalt‘ müssen  erweitert werden, um die Ziele der Istanbul Konvention in Berlin umzusetzen. Dafür sind die finanziellen  Mittel aufzustocken.

 

Gleichzeitig wird dringend empfohlen eine Selbstverpflichtung des Trägers zu veranlassen, die veranschlagten Tarifsteigerungen auch an die MitarbeiterInnen weiterzureichen.

Antrag 131/II/2019 Verbesserungen für die betriebliche Ausbildung durch BBiG-Novelle erreichen

22.09.2019

Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich für die Umsetzung der Forderungen des DGB und seiner Einzelgewerkschaften für eine deutliche Verbesserung der betrieblichen Ausbildung durch die Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) einzusetzen. Der vom Bundesbildungsministerium vorgelegte Entwurf zur Novellierung des BBiG ist unzureichend und gibt keine Antworten auf die sich geränderten Anforderungen bei der betrieblichen Ausbildung. Die SPD muss sich dafür sorgen, dass bei der BBiG-Novelle die Forderungen der Gewerkschaften vollständig umgesetzt werden. Insbesondere die Umsetzung einer Mindestausbildungsvergütung von 80 v.H. der durchschnittlichen tariflichen Ausbildungsvergütung für das jeweilige Ausbildungsjahr, derzeit mindestens 660 Euro, muss sich wiederfinden, da der bisher vorgesehene Betrag von 515 Euro völlig unzureichend ist.

 

Es geht um die Stärkung der Qualität und Attraktivität sowie die Zukunftsfähigkeit der Berufsausbildung und von dualen Studiengängen.

 

Nachdem sich das duale Studium in den letzten Jahren bewährt hat, muss die Ausweitung des Geltungsbereiches des BBiG auf die Praxisphasen des dualen Studiums endlich umgesetzt werden.

 

Auch bei der betrieblich-schulischen Ausbildung, z.B. im Gesundheitswesen, fehlt eine gesetzliche Regelung zur Ausbildungsqualität. Daher müssen auch diese Ausbildungen in den Geltungsbereich des BBiG aufgenommen werden.