Antrag 108/II/2019 Angemessene verlässliche Finanzausstattung für den eFöB an Schulen mit eigenem Titel (Konto)

Status:
Annahme mit Änderungen

Schulen mit ergänzender Förderung und Betreuung (eFöB, Hort) sollen zum kommenden Schuljahr 20/21 für Spiel- und Beschäftigungsmaterial 30 EURO pro Kind und Schuljahr erhalten. Damit die Pauschale auch komplett dem eFöB zur Verfügung steht, muss dieser mit einem eigenen Titel (Konto) hinterlegt werden.

 

Eine angemessene verlässliche Finanzausstattung ist Voraussetzung für eine gelingende ergänzende Förderung und Betreuung.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Schulen mit ergänzender Förderung und Betreuung (eFöB, Hort) sollen perspektivisch für Spiel- und Beschäftigungsmaterial 30 EURO pro Kind und Schuljahr erhalten. Damit die Pauschale auch komplett dem eFöB zur Verfügung steht, muss dieser mit einem eigenen Titel (Konto) hinterlegt werden.

 

Eine angemessene verlässliche Finanzausstattung ist Voraussetzung für eine gelingende ergänzende Förderung und Betreuung.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Schulen mit ergänzender Förderung und Betreuung (eFöB, Hort) sollen perspektivisch für Spiel- und Beschäftigungsmaterial 30 EURO pro Kind und Schuljahr erhalten. Damit die Pauschale auch komplett dem eFöB zur Verfügung steht, muss dieser mit einem eigenen Titel (Konto) hinterlegt werden.

 

Eine angemessene verlässliche Finanzausstattung ist Voraussetzung für eine gelingende ergänzende Förderung und Betreuung.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: