Die Mitglieder der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Akteur*innen alle notwendigen Gesetze und Verordnungen so zu ändern, dass Menschen, die nach einer Zeit der Wohnungslosigkeit wieder eine Wohnung gefunden haben, alle Nachforderungen durch die gesetzlichen Krankenkassen, bspw. aufgrund nicht gezahlter Beiträge automatisch, also auch ohne entsprechenden Erlassantrag, erlassen werden. Dies soll der Schuldenvermeidung in der Phase des Wieder-Fuß-Fassens dienen.
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Antrag 335/I/2025 Den Fortbestand von "Moabit hilft" am bisherigen Standort sichern!
24.04.2025Die Mitglieder der SPD-Fraktion in der BVV Mitte, die SPD-Mitglieder im Senat von Berlin und die SPD-Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin werden aufgefordert, sich unverzüglich dafür einzusetzen, dass die Organisation „Moabit hilft“ am jetzigen Standort Turmstraße 21 in Moabit erhalten bleibt.
Antrag 334/I/2025 Besser über Sozialleistungen informieren
24.04.2025Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle Neubezieherinnen und -bezieher von Rentenleistungen über die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Wohngeld und Grundsicherung im Alter informiert werden.
Hierzu gehören insbesondere die Information über die Einkommensvoraussetzungen, die ggf. in Anspruch zu nehmenden Unterhaltsverpflichteten und der Einsatz eigenen Vermögens oder Grundbesitzes.
Die Information soll gleichzeitig mit dem Rentenbescheid, in einem gesonderten Schreiben, erfolgen und in einfacher Sprache verfasst sein.
Antrag 217/I/2025 Gewaltschutzambulanz stärken
24.04.2025Die Mitglieder der SPD-Fraktion des Berliner Abgeordnetenhauses und die SPD-Mitglieder des Senats werden gebeten, sich für eine schrittweise Ausweitung der Öffnungszeiten der Gewaltschutzambulanz mit dem Ziel 24/7 einzusetzen. Bis zur Erreichung des Ziels sollte zumindest eine telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr gewährleistet werden, angedockt an einer der Rettungsstellen der Charité.
Antrag 259/I/2025 Gewalthilfe für alle! – Gewalthilfegesetz auf queere Betroffene ausweiten!
24.04.2025Wir fordern die Erweiterung des Gewalthilfegesetzes (GewHG) oder auch „Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt“ um trans*, inter* und nicht-binäre Personen (TIN*) und damit die umfassende Umsetzung der Istanbul-Konvention. Das Gesetz muss schnellstmöglich nachgebessert und die explizite Inklusion queerer Menschen sichergestellt werden.
Zu diesem Zweck fordern wir die Überarbeitung des §2 „Begriffsbestimmungen“, der „geschlechtsspezifische Gewalt“ im Sinne des Gesetzes als „Gewalt an Frauen“ definiert. Diese Definition greift zu kurz! Sie muss ausgeweitet und um trans*, inter* und nicht-binäre Betroffene ergänzt werden, damit auch diese angemessenen Gewaltschutz erfahren! Eine Möglichkeit wäre, die Formulierung des ursprünglichen Gesetzentwurfs wieder aufzugreifen und §2 „Begriffsbestimmungen“ wie folgt anzupassen:
„(1) Geschlechtsspezifische Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist jede körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalthandlung durch eine oder mehrere Personen, die sich gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität richtet und zu Schaden oder Leiden führt oder führen kann.
(2) Häusliche Gewalt im Sinne dieses Gesetzes ist jede körperliche, sexuelle, psychische oder wirtschaftliche Gewalthandlung gegen eine Person aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität […] oder durch sonstige im Haushalt der gewaltbetroffenen Person lebende Personen. Ein fester Wohnsitz der gewaltbetroffenen Person oder eine feste Haushaltszugehörigkeit ist nicht erforderlich.
(3) Gewaltbetroffene Personen im Sinne dieses Gesetzes sind Personen, die aufgrund ihres Geschlechts oder ihrer Geschlechtsidentität geschlechtsspezifische Gewalt oder häusliche Gewalt erlitten haben, erleiden oder hiervon bedroht sind […].“
Zudem müssen alle weiteren Anpassungen des Gesetzes veranlasst werden, die notwendig sind, um TIN*Personen umfassend in die vorgesehenen Maßnahmen des Gesetzes zu integrieren bzw. um ihren Ausschluss zu verhindern. Die Bedarfe von TIN*Personen müssen im Gesetz angemessen berücksichtigt und wieder aufgenommen werden.
Wir fordern die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich für die Anpassung der Gesetzeslage einzusetzen.
