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Antrag 333/I/2025 Wasserversorgung obdachloser Menschen im Sommer sicherstellen!

24.04.2025

Durch immer wärmer werdende Sommermonate in einer Stadt, die nicht für diese hohen Temperaturen konzipiert ist, wird diese Zeit für uns alle, aber insbesondere für obdachlose Menschen, auch körperlich belastender. Obdachlose Menschen haben, wie auch im Winter, nicht die Möglichkeit, sich ausreichend vor den Temperaturen zu schützen. Zwischen Häusern auf betonierten Wegen staut sich die heiße Luft bis spät in die Nacht. Zudem treten Tropennächte mit fortschreitendem Klimawandel immer häufiger auf.

 

Gerade im Sommer ist eine ausreichende Flüssigkeitsaufnahme besonders notwendig. Laut Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. sollten Erwachsene bei hohen Temperaturen zwei bis drei Liter Wasser trinken. Flüssigkeitsmangel macht sich körperlich und geistig schnell bemerkbar: Unser Wasserhaushalt beeinflusst unsere Körpertemperatur und unseren Blutdruck und die typischen Symptome wie Müdigkeit, Schwäche und Schwindel sind uns allen bekannt. Dazu kommen Kopfschmerzen und eine geminderte Konzentrationsfähigkeit sowie Leistungsfähigkeit. Flüssigkeitsmangel bildet somit ein Einfallstor für weitere Krankheiten. Für ohnehin schon geschwächte, obdachlose Menschen ist ein solcher Mangel umso gefährlicher.

 

Die Beschaffung von ausreichend Flüssigkeit stellt zu dem ohnehin schon harten Leben auf der Straße eine weitere Belastung dar. Deswegen braucht es konkrete, politische Antworten, welche niedrigschwellig Obdachlosen den Zugang zu Wasser ermöglichen.

 

Deshalb fordern wir die SPD-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus sowie die SPD geführten Senatsverwaltungen zu folgenden Maßnahmen auf:

  1. Die umgehende Reparatur kaputter Trinkwasserbrunnen in Berlin
  2. Den Ausbau von Trinkwasserbrunnen in Berlin
  3. Eine Überprüfung, ob Trinkwasserbrunnen auch außerhalb der Sommermonate weiterlaufen können.
  4. Alle Gastronomiebetriebe dahingehend zu verpflichten, Bedürftigen auf Nachfrage kostenloses Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Dies soll möglichst niedrigschwellig erfolgen, um soziale Hürden abzuschwächen.

 

Letzteres wurde durch den gemeinnützigen Verein a tip: tap und dem Refill-Netzwerk bereits angestoßen. Teilnehmende Einrichtungen mit klaren Öffnungszeiten ermöglichen das kostenlose Auffüllen mitgebrachter Gefäße mit Trinkwasser. Hieran anknüpfend soll das Konzept auf ganz Berlin ausgeweitet werden, um eine ausreichende Trinkwasserversorgung Bedürftiger sicherzustellen. Langes Suchen einer teilnehmenden Einrichtung wird durch eine gesetzliche Verpflichtung aller Gastronomiebetriebe verhindert.

 

Dass dies nur eine geringfügige Verbesserung der Situation obdachloser Menschen ist, ist klar. Gleichzeitig lässt sich so relativ einfach die Lebenssituation dieser Gruppe verbessern. Unsere weitergehenden, vergangenen Beschlüsse zum Thema Obdach- und Wohnungslosigkeit bleiben von diesem Antrag unberührt.

Antrag 332/I/2025 Verbandsklagerecht für anerkannte Fachverbände der Wohnungslosenhilfe für obdachlose Menschen

24.04.2025

Da obdachlose Menschen aufgrund ihrer Lebensumstände kaum eine realistische Chance haben, ihre Rechte individuell einzuklagen, bleibt ihnen der Zugang zu notwendigen Hilfen oft verwehrt. Um sicherzustellen, dass Betroffene ihre Ansprüche tatsächlich durchsetzen und Zugang zu den ihnen zustehenden Hilfen erhalten, muss ein Verbandsklagerecht eingeführt werden. Sozialverbände müssen befugt sein, im Namen der Betroffenen für eine angemessene Hilfestellung juristisch einzutreten. Daher fordern wir die SPD-Abgeordneten des Senat auf, folgende Maßnahmen umzusetzen:

 

Anerkannte Fachverbände der Wohnungslosenhilfe erhalten das Recht, juristisch gegen strukturelle Hürden vorzugehen, die obdachlose Menschen daran hindern, Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten gemäß §§ 67 ff. SGB XII in Anspruch zu nehmen. Dazu zählt auch die Befugnis, im Namen der Betroffenen entsprechende Verfahren einzuleiten, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder anderer Belastungen nicht selbst in der Lage sind, Anträge zu stellen oder Behördengänge zu bewältigen. Diese Regelung wird im Berliner Ausführungsgesetz zum SGB XII (AG SGB XII Berlin) oder in einem neuen eigenständigen Landesgesetz zur Einführung eines Verbandsklagerechts in der Wohnungslosenhilfe festgeschrieben.

 

Anerkannte Sozialverbände erhalten das Recht, Verstöße gegen die Unterbringungspflicht nach § 17 ASOG rechtlich geltend zu machen. Das umfasst insbesondere Fälle, in denen obdachlose Menschen ohne zumutbare Alternative aus Unterkünften entlassen oder in Wohnverhältnissen untergebracht werden, die den Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung nicht entsprechen. Dazu zählt auch die Befugnis, in Vertretung der Betroffenen entsprechende Verfahren einzuleiten, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder anderer Belastungen nicht selbst in der Lage sind, Anträge zu stellen oder Behördengänge zu bewältigen. Diese Regelung soll durch eine Ergänzung von § 17 ASOG Berlin um einen neuen Absatz festgeschrieben werden, der ein Verbandsklagerecht ausdrücklich vorsieht. Alternativ wird das Recht in einem neuen eigenständigen Landesgesetz zur Einführung eines Verbandsklagerechts in der Wohnungslosenhilfe festgeschrieben.

 

Anerkannte Sozialverbände erhalten das Recht, gegen systematische Verzögerungen, Versäumnisse oder strukturelle Mängel in der Wohnraumvermittlung juristisch vorzugehen, um die Einhaltung gesetzlicher Fristen und Verpflichtungen durchzusetzen. Dazu zählt auch die Befugnis, in Vertretung der Betroffenen entsprechende Verfahren einzuleiten, wenn sie aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder anderer Belastungen nicht selbst in der Lage sind, Anträge zu stellen oder Behördengänge zu bewältigen. Diese Regelung wird entweder in einem neuen eigenständigen Landesgesetz zur Einführung eines Verbandsklagerechts in der Wohnungslosenhilfe oder im Rahmen spezifischer Regelungen zur Wohnraumversorgung festgeschrieben.

 

Die Beweislast für die Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen zur Wohnraumvermittlung und Unterbringung liegt bei den zuständigen Behörden. Sie müssen darlegen, welche konkreten Maßnahmen sie ergriffen haben und aus welchen Gründen eine Vermittlung im Einzelfall nicht möglich war. Diese Regelung wird in einem neuen Landesgesetz zum Verbandsklagerecht oder als ergänzende Vorschrift in § 17 ASOG und im AG SGB XII Berlin aufgenommen.

Antrag 319/I/2025 Auch Tauben haben ein Recht auf besseres Leben

24.04.2025

Der Umgang mit Stadttauben ist seit Jahren ein ungelöstes Problem in Berlin. Die Stadt setzt vor allem auf Vergrämungsmaßnahmen wie Stacheln, Netze oder Fütterungsverbote. Doch diese Methoden sind nicht nur tierschutzwidrig, sondern auch ineffektiv. Sie vertreiben die Tiere lediglich von einem Ort zum anderen, ohne die Taubenpopulation langfristig zu reduzieren. Gleichzeitig führt das Fehlen eines nachhaltigen Konzepts dazu, dass sich Tauben an ungeeigneten Orten wie Balkonen, Lüftungsschächten oder Bahnhöfen niederlassen, was zu hygienischen und baulichen Problemen führt.

 

Andere Städte zeigen, dass es auch anders geht. Ein bewährtes Konzept ist der Einsatz betreuter Taubenschläge mit kontrolliertem Ei-Austausch. Dieses Verfahren sorgt dafür, dass die Population auf humane Weise schrumpft, während sich gleichzeitig die Kotverschmutzung verringert. Statt weiterhin auf Maßnahmen zu setzen, die nichts bewirken, sollte Berlin endlich eine nachhaltige Lösung etablieren.

 

Unwirksame Vergrämungsmaßnahmen ersetzen

Die bisherige Strategie zur Taubenregulierung setzt auf Abschreckung. Doch Netze und Stacheln lösen das Problem nicht, sie verlagern es nur. Tauben sind standorttreue Tiere. Werden sie an einem Ort vertrieben, suchen sie sich in unmittelbarer Umgebung neue Brutplätze.

Ein Netz von betreuten Taubenschlägen wäre eine nachhaltige Alternative. Die Tiere würden gezielt angelockt und dort versorgt. In den Schlägen könnten ihre Eier regelmäßig gegen Attrappen ausgetauscht werden, sodass langfristig weniger Jungtiere schlüpfen. Durch dieses Konzept kann die Population tierschutzgerecht kontrolliert werden, ohne dass Tauben leiden oder getötet werden.

Ein weiterer Vorteil ist die Gesundheitskontrolle. Viele Stadttauben sind krank oder unterernährt. In betreuten Taubenschlägen könnten sie medizinisch versorgt werden. Dadurch sinkt das Risiko von Krankheitsübertragungen, sowohl unter den Tauben als auch in der Stadtbevölkerung.

 

Andere Städte machen es vor

In vielen Städten sind Taubenschläge längst etabliert. Ihre Erfolge zeigen, dass das Konzept funktioniert.

 

In Augsburg gibt es seit über 20 Jahren betreute Taubenschläge, wodurch die Population deutlich gesenkt wurde. Frankfurt am Main hat ein Netzwerk von Taubenschlägen aufgebaut, das nachweislich für weniger Tauben in der Innenstadt gesorgt hat. Zürich kombiniert betreute Schläge mit Aufklärungsarbeit und konnte dadurch Vergrämungsmaßnahmen fast vollständig abschaffen.

 

Berlin sollte diesen Beispielen folgen. Die Einrichtung von Taubenschlägen in allen Bezirken ist ein notwendiger Schritt, um das Problem endlich sinnvoll anzugehen.

 

Taubenschläge finanziell absichern

Ein großes Problem ist, dass viele Kommunen zwar Taubenschläge ermöglichen, deren Finanzierung aber nicht langfristig sichern. Oft sind sie auf ehrenamtliche Arbeit angewiesen und können nicht in allen Stadtteilen ausreichend betreut werden. Damit Taubenschläge wirklich eine Alternative zu Vergrämungsmaßnahmen sein können, braucht es eine verlässliche Finanzierung durch die Stadt Berlin.

 

Wir fordern deshalb, dass die Errichtung von Taubenschlägen durch die Stadt Berlin finanziell gefördert wird. Die Bezirke sollen Mittel erhalten, um Schläge einzurichten und dauerhaft zu betreiben. Gleichzeitig muss es eine enge Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen geben, die über langjährige Erfahrung im Umgang mit Stadttauben verfügen.

 

Zusammenfassend fordern wir daher:

 

  • dass die Stadt Berlin tierschutzgerechte Maßnahmen als Standard verankert und ein flächendeckendes Netz von Taubenschlägen in allen Bezirken einrichtet und betreibt
  • dass die Schläge in Zusammenarbeit mit Tierschutzorganisationen professionell betreut werden
  • dass die Finanzierung der Taubenschläge langfristig gesichert wird, um Ehrenamtliche zu entlasten
  • dass auch weitere artengerechte Methoden der Populationsregulierung erprobt und evaluiert werden
  • dass tierschutzwidrige Vergrämungsmaßnahmen wie Stacheln zurückgefahren und durch nachhaltige Konzepte ersetzt werden. Hierzu sollen bisherige Fütterungsverbote aufgehoben werden, wenn das Futter artgerecht ist. Zudem soll von staatlicher Seite die Zufütterung ausgeweitet werden.

 

Berlin kann sich nicht länger darauf verlassen, das Problem zu verdrängen. Ein nachhaltiger und Tierschutz-konformer Umgang mit Stadttauben ist möglich – er muss nur gewollt sein.

Antrag 329/I/2025 Zukunft ohne russisches Gas

24.04.2025

Zur Sicherung des deutschen und europäischen Wohlstands, der europäischen Sicherheitsarchitektur, der Umsetzung der Klimaziele sowie zum Schutz der demokratischen Institutionen muss für die Zukunft die Einfuhr von Gas aus Russland ausgeschlossen werden. Neue Gaspipelines aus Russland nach Deutschland oder die Wiederinbetriebnahme von Nord Stream 1 und 2 sind ein Sicherheitsrisiko für Europa und das Klima. Sicherheit und Zukunftsfähigkeit muss über den konsequenten Ausbau der erneuerbaren Energieversorgung erreicht werden.

 

Durch den Bau von Nord Stream 2, für den sowohl die Union als auch die SPD die Verantwortung tragen, erhöhte sich die geopolitische Abhängigkeit Deutschlands durch Russland. Dass während der Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl im Februar 2025 von CDU-Emissären der zukünftige Bezug russischen Gases durch Pipelines oder auf anderen Lieferwegen wieder propagiert wird, ist angesichts der durch die verfehlten früheren Entscheidungen und der dadurch entstandenen Kosten eine Farce im Sinne einer resilienten Wirtschaft und soliden Haushaltsführung

 

Das ein konsequenter Ausbau der erneuerbaren Energien schnell Früchte tragen kann, zei-gen die Erfolge der Ampelregierung. Es wurden sowohl die Anzahl der Genehmigungen für Windkraftanlagen deutlich erhöht als auch mehr Wind- und PV-Anlagen installiert. Damit stieg der Anteil der erneuerbaren Energie am deutschen Strommix konsequent an (2023 56% und 2024 59%). Dieser erneuerbar erzeugte Strom ist nicht nur gut für das Klima, sondern er reduziert auch drastisch unsere Abhängigkeit von Regimen wie Russland oder anderen nicht-demokratischen Ländern, ist in der Produktion unschlagbar günstig und für die notwendige Elektrifizierung des Verkehrs und vieler Wirtschaftsbereiche sowie des Heizens unverzichtbar.

 

Der Ausbau erneuerbarer Energieerzeugung wird Deutschland auch unabhängiger von der US-Regierung unter Donald Trump machen, die die Lieferung von Flüssiggas und Erdöl in Zukunft ebenfalls als Erpressungsmittel einsetzen könnte.

 

Wirtschaftliche und gesellschaftliche Resilienz in Europa hängen außerdem wesentlich von der Sicherstellung bezahlbarer und nachhaltig produzierter Energie ab. Aus diesem Grund muss dem Ausbau der erneuerbaren Energie höchste Priorität eingeräumt werden.

 

Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, die SPD-Bundestagsfraktion sowie das SPD-Verhandlungsteam für die angestrebte Koalition mit der Union auf:

  1. Eine Wiederinbetriebnahme von Nord Stream 1 und 2 kategorisch auszuschließen und dies als eine Bedingung für die gemeinsame Regierung zu formulieren, um somit sowohl die Erpressbarkeit durch Russland als auch die entsprechenden Folgekosten für die Zukunft zu vermeiden. Ebenso muss der Bezug von russischem Flüssiggas ausgeschlossen werden.
  2. Den Ausbau von Windkraft und Photovoltaik massiv voranzutreiben und das Sondervermögen für Infrastruktur entsprechend einzusetzen.
  3. Den Ausbau von Leitungsnetzen für die erneuerbare Strom- und Wasserstoffversorgung prioritär zu behandeln und das Sondervermögen für Infrastruktur entsprechend einzusetzen.
  4. Den Ausbau und die Weiterentwicklung von Stromspeicherkapazitäten und -technologien sowie Wasserstoffspeichern prioritär zu behandeln und das Sondervermögen für Infrastruktur entsprechend einzusetzen.

 

Antrag 328/I/2025 Schnelle und unbürokratische Energieeinsparungen in öffentlichen Gebäuden und Millionen für den Haushalt

24.04.2025

Einführung eines Sondertitels für Energieeffizienzmaßnahmen in den Bezirken und bei der BIM

 

Der Senat von Berlin wird aufgefordert, im Landeshaushalt eine Sonderposition für Energieeffizienzmaßnahmen einzuführen. Diese soll allen Berliner Bezirken zusätzlich zum regulären Haushalt jährlich fünf Millionen Euro für drei Jahre zur Verfügung stellen, um kurzfristig umsetzbare und skalierbare Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs in öffentlichen Liegenschaften zu finanzieren. Gleiches gilt für die Berliner Immobilienmanagement GmbH (BIM).

 

Die Bezirke und die BIM sollen die Mittel insbesondere für folgende Maßnahmen einsetzen:

  • Die flächendeckende Installation intelligenter Heizsteuerungssysteme, die selbstlernend den Heizkreislauf optimieren und nachweislich ca. 20 Prozent Heizenergie einsparen (Beispiel Friedrichshain-Kreuzberg)
  • Hydraulische Abgleiche und weitere technische Maßnahmen zur Heizungsoptimierung, die ohne große bauliche Eingriffe umgesetzt werden können
  • Energiesparmaßnahmen für die Stromversorgung, zum Beispiel durch effiziente Beleuchtung, optimierte Betriebszeiten oder die Anpassung von Spannungen und Phasen (siehe Friedrichshain-Kreuzberg)

 

Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands und zur schnellen Umsetzung der Maßnahmen sind aufwendige Einzelanträge der Bezirke und der BIM zu vermeiden. Die Verwendung der Mittel wird stattdessen stichprobenartig durch den Senat (SenMVKU/SenFin) geprüft. Nicht zweckgebundene Mittelverwendung führt zur Rückzahlung.

 

Solange ein solcher Sondertitel nicht eingerichtet ist, soll der Senat die Bezirke und die BIM aktiv bei der Einwerbung von Fördermitteln des Bundes und der EU unterstützen.