24.04.2025
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses, insbesondere die Senatorin für Inneres und Sport, werden aufgefordert, sich für eine höhere Sichtbarkeit von Queer-Sensibilität und Kompetenz bei Themen von geschlechtlicher und sexueller Vielfalt bei der Berliner Polizei einzusetzen. Zu diesem Zweck sollen Berliner Polizist*innen, die durch entsprechende Fortbildungen belegte Kenntnisse zu sexueller und geschlechtlicher Vielfalt haben, auch außerhalb von Einsätzen mit explizitem Queer-Bezug die Möglichkeit erhalten, freiwillig eine entsprechende Kennzeichnung sichtbar an der Dienstkleidung zu tragen – zum Beispiel durch Pins mit der Progress-Pride-Flagge oder einen Aufdruck auf Namensschildern. Queer-Kompetenz und Bereitschaft, die Anliegen queerer Menschen ernst zu nehmen, in dieser Form sichtbar zu machen, stärkt das Vertrauen von queeren Menschen in die Polizei und kann einen Beitrag dazu leisten, dass sich diese eher an Polizist*innen wenden, wenn sie bedroht oder in anderer Form Opfer von queerfeindlichen Straftaten werden.
Besondere Bedeutung haben in diesem Zusammenhang – neben einer Grundschulung für alle Beamt*innen – die besonders geschulten Multiplikator*innen, die es in der Berliner Polizei bereits jetzt gibt. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses, insbesondere die Senatorin für Inneres und Sport, werden aufgefordert, sich für einen kontinuierlichen Ausbau des Multiplikator*innen-Netzwerks einzusetzen. Um die Kapazitäten für Aus- und Fortbildung und Beratung zu Queer-Themen sowie die Netzwerkarbeit mit queeren Organisationen zu stärken, fordern wir die Schaffung einer dritten Stelle für LSBTIQ-Ansprechpersonen beim Landeskriminalamt.
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses, insbesondere die Senatorin für Inneres und Sport, werden weiterhin aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Polizeidienststellen – etwa durch Plakate im Außen- und im Eingangsbereich – deutlich sichtbar darauf hingewiesen wird, dass queere Menschen hier einen sicheren Ort finden, an dem sie Hilfe und Unterstützung erhalten.
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24.04.2025
Die Mitglieder der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag werden aufgefordert, endlich die schon lange in verschiedenen Beschlusslagen geforderte Verlängerung der Legislaturperiode des Deutschen Bundestags von vier auf fünf Jahre durchzuführen.
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24.04.2025
Um die fachliche gesamtstädtische Steuerung flächendeckend zu stärken sowie eine einheitliche Verwaltungsarbeit in den Bezirken zu gewährleisten , setzt sich die SPD Berlin und die SPD-AGH-Fraktion dafür ein, dass das Bezirksverwaltungsgesetz im laufenden Gesetzgebungsprozess zur Verwaltungs- und Verfassungsreform im Land Berlin wie folgt geändert wird:
Der Bezirksbürgermeister oder die Bezirksbürgermeisterin wird mit der Mehrheit der Mitglieder der Bezirksversammlung für die Dauer der Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt. Kommt eine Wahl nach Satz 1 nicht zustande, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch in diesem Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.
Die weiteren Bezirksamtsmitglieder werden jeweils mit der Mehrheit der Mitglieder der Bezirksversammlung für die Dauer der Legislaturperiode des Abgeordnetenhauses von Berlin gewählt. Kommt eine Wahl nach Satz 1 nicht zustande, so findet ein zweiter Wahlgang statt. Kommt die Wahl auch in diesem Wahlgang nicht zustande, so ist gewählt, wer in einem weiteren Wahlgang die meisten Stimmen erhält.
Bezirksamtsmitglieder müssen die für ihr Amt erforderlichen fachlichen Voraussetzungen erfüllen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen.
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24.04.2025
Innerhalb der Sportbootführerscheinverordnung (§ 5 Besondere Regelungen) wird den Bundesländern eine Ausstiegsklausel eingeräumt, sodass sie auch auf Bundeswasserstraßen die Höchstgrenze für das Führen eines motorisierten Sportbootes ohne Fahrerlaubnis von 15 PS (11,03 Kilowatt) wieder auf die zuvor gültigen 5 PS (3,68 Kilowatt) senken können.
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24.04.2025
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert, sich bei den laufenden Gesprächen rund um die Pauschalen Minderausgaben(PMA) 2025 und bei den anstehenden Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2026/2027 einzusetzen, dass keine Kürzungen erfolgen, die die soziale Infrastruktur des Landes Berlin betreffen. Die soziale Infrastruktur des Landes Berlin, die durch die vielfältige Trägerlandschaft des Landes Berlin bislang sichergestellt wird, hat die allerhöchste Systemrelevanz für unsere Stadt. Die soziale Infrastruktur wird vor allem von Frauen getragen. Und Frauen sind weit überwiegend Empfängerinnen der sozialen Angebote. Kürzungen betreffen damit überdurchschnittlich oft Frauen.
Sofern Kürzungen anzugehen sind, ist darauf zu achten, dass die im Dialog mit der Trägerlandschaft im Land Berlin erfolgt und dabei darauf geachtet wird, dass keine Kürzungen erfolgen, die ganze Projekte gefährden. Die Trägerlandschaft im Land Berlin hat mehrfach in den letzten Wochen bzw. Monaten presseöffentlich mitgeteilt, dass sie eine gewisse Einsparnotwendigkeit vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltslage im Land Berlin nachvollziehen kann und hier eine Dialogbereitschaft besteht. Kürzungen, die – wie aktuell erfolgt – ganze Bereiche der sozialen Infrastruktur im Land Berlin gefährden, sind auf jeden Fall vollständig zu vermeiden.
Vor allem ist die kurzfristige Mitteilung von Kürzungen – wie aktuell in Bezug auf die Debatte rund um den Abbau der PMA im Zuwendungsbereich geschehen – nicht hinnehmbar. Die Trägerlandschaft im Land Berlin benötigt Planungssicherheit. Wir müssen unsere soziale Infrastruktur langfristig finanziell absichern. Ein Abbau ist nicht hinnehmbar. Deswegen müssen wir jetzt in soziale Infrastruktur investieren.
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