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Antrag 148/I/2024 Homöopathie endlich ehrlich einordnen

21.04.2024

dass sich die sozialdemokratischen Abgeordneten im Bundestag und der Gesundheitsminister dafür einsetzen, dass Homöopathischen Mitteln zukünftig der Status von Arzneimitteln entzogen wird und diese für das Erlangen des Arzneimittelstatus dieselben exakten Nachweise über Wirksamkeit erbringen müssen wie Mittel der evidenzbasierten Medizin. Darüber hinaus sollen sich die genannten Stellen dafür einsetzen, dass homöopathische Mittel nicht länger apothekenpflichtig sind.

 

Antrag 47/I/2024 Preissteigerung der Heizkosten begrenzen!

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des deutschen Bundestags werden aufgefordert, einen wirksamen Schutz der Mieterinnen und Mieter vor unverhältnismäßigen Preissteigerungen und Nachzahlungen in der Wärmeversorgung über die bestehenden Regeln hinaus gesetzlich zu verankern.

 

Antrag 88/II/2023 Beratungsstellen für Betroffene transfeindlicher Gewalt

21.08.2023

Die Sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert

 

  • gemeinsam mit freien Trägern eine Beratungs-, Betreuungs- und Anlaufstelle für Personen zu entwickeln, die von trans*feindlicher Gewalt und Anfeindungen betroffen sind;
  • die Programme aus dem Landeshaushalt zu finanzieren;
  • im Haushaltsplan Mittel einzustellen, auf die freie Träger zurückgreifen können um aktuelle Informationen über bereits vorhandene Beratungsangebote bereitzustellen;
  • auf den Plattformen des Landes Berlin in niedrigschwelliger Weise auf die Angebote hinzuweisen.

 

Antrag 94/II/2023 Vertrauen statt Verurteilung – Zeugnisverweigerungsrecht auch für Sozialarbeiter*innen!

21.08.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf sich dafür einzusetzen, dass ein Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiter*innen geschaffen wird.

Antrag 95/II/2023 Zeugnisverweigerungsrecht für Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit

21.08.2023

Sozialarbeiter*innen sind darauf angewiesen, dass ihre Klient*innen ihnen ihre Lebenswelten öffnen, die oft von Armut und Ohnmachtsgefühlen, aber auch von Gewalt und Straffälligkeit geprägt sind. In persönlichen Notlagen werden persönliche Geheimnisse anvertraut, weil die Sozialarbeiter*innen oft der letzte Anker möglicher gesellschaftlicher Hilfen und Intervention sind. Diese Arbeit basiert auf Vertrauen. Ohne darauf vertrauen zu können, dass das von ihnen Gesagte nicht gegen sie verwendet wird, können Konfliktlösungen und wirksame Hilfen nicht begleitet werden. Um diese wichtige Arbeit zu ermöglichen, ist es notwendig, das erarbeitete Vertrauen zwischen Sozialarbeiter*innen und ihren Klient*innen durch ein Zeugnisverweigerungsrecht zu schützen.

 

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, durch eine Reform des § 53 Strafprozessordnung (StPO) durch Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Absatz 1 StPO das Zeugnisverweigerungsrecht zu erweitern.