Die sozialdemokratischen Mitglieder des deutschen Bundestags werden aufgefordert, einen wirksamen Schutz der Mieterinnen und Mieter vor unverhältnismäßigen Preissteigerungen und Nachzahlungen in der Wärmeversorgung über die bestehenden Regeln hinaus gesetzlich zu verankern.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
PDF:
Beschluss:
Annahme
Text des Beschlusses:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des deutschen Bundestags werden aufgefordert, einen wirksamen Schutz der Mieterinnen und Mieter vor unverhältnismäßigen Preissteigerungen und Nachzahlungen in der Wärmeversorgung über die bestehenden Regeln hinaus gesetzlich zu verankern.
Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Die Erfahrung mit den enormen Preissteigerungen bei Energie im Jahr 2022 hat gezeigt, wie wichtig staatliches Eingreifen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sein kann. Wir haben in der Vergangenheit mit den Strom- und Gaspreisbremsen wirksame Instrumente geschaffen, um die Haushalte und die Wirtschaft vor den explodierenden Energiekosten zu schützen und die Preise für einen Basisverbrauch zu deckeln. Diese Preisbremsen, die auch Fernwärme einschlossen, waren ein entscheidender Beitrag zur Abfederung der schlimmsten Folgen der Energiekrise und haben viele Menschen vor Überlastung bewahrt. Sie liefen Ende 2023 aus, als sich die Lage an den Energiemärkten wieder etwas entspannt hatte und die Preise oft unter die gesetzten Obergrenzen gefallen waren.
Die Sorgen angesichts hoher Heizkosten sind weiterhin berechtigt, deshalb ist die Forderung nach einem verbesserten Schutz der Mieterinnen und Mieter nach wie vor zentral. Für Kundinnen und Kunden von leitungsgebundener Wärme haben wir mit den im Koalitionsvertrag verankerten Vorhaben zur Reform der AVBFernwärmeV und der WärmeLV, zur Einführung einer bundesweiten Preisaufsicht und zur Einrichtung einer Schlichtungsstelle, einen ambitionierten Plan. Zudem wird die Förderung für den Aus- und Umbau klimafreundlicher Wärmenetze (BEW) deutlich aufgestockt und gesetzlich festgeschrieben. All dies haben wir ebenso im Eckpunktepapier zum Wärmepaket vom 24.2.2026 ebenso verankern können.
Für Nutzerinnen und Nutzer dezentraler Heizsysteme haben die Spitzen der Koalition nun Eckpunkte für ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) vereinbart, um schnell für Klarheit und Planbarkeit zu sorgen. Damit setzen wir den Koalitionsvertrag um und lösen das als zu komplex und bürokratisch empfundene Heizungsgesetz der vorangegangenen Ampelregierung ab. Zukünftig wird der neue Einbau von fossilen Gas- und Ölheizungen wieder erlaubt sein, was den Eigentümern mehr Auswahl und Entscheidungsfreiheit beim Heizungstausch gibt.
Als SPD-Fraktion im Bundestag ist dabei der Mieterschutz zentral. Die neue Flexibilität für Eigentümer darf nicht zur Kostenfalle für Mieterinnen und Mieter werden. Es bedarf daher einer festen gesetzlichen Regelung, um Mieter gezielt davor zu schützen, durch den Neueinbau unwirtschaftlicher und perspektivisch teurer werdender fossiler Heizungen mit überhöhten Nebenkosten belastet zu werden.
Um den Klimaschutz gezielt voranzutreiben, sichern wir die sozial ausgestaltete Förderung (BEG) für den Umstieg auf klimaneutrale Heizformen bis mindestens 2029 ab. Der Einbau von Öl- und Gasheizungen wird hingegen staatlich nicht mehr gefördert.
Wir werden uns weiter dafür einsetzen, die Rechte der Verbraucherinnen und Verbraucher nachhaltig zu stärken und für mehr Transparenz, Planbarkeit und soziale Fairness auf dem Wärmemarkt zu sorgen.
Hinweis: Diese Stellungnahme wurde am 24.04.2025 verfasst. Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung zum neuen Gebäudemodernisierungsgesetz liegt noch nicht vor.
Überweisungs-PDF:
