Antrag 88/II/2023 Beratungsstellen für Betroffene transfeindlicher Gewalt

Status:
Annahme mit Änderungen

Die Sozialdemokratischen Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert

 

  • gemeinsam mit freien Trägern eine Beratungs-, Betreuungs- und Anlaufstelle für Personen zu entwickeln, die von trans*feindlicher Gewalt und Anfeindungen betroffen sind;
  • die Programme aus dem Landeshaushalt zu finanzieren;
  • im Haushaltsplan Mittel einzustellen, auf die freie Träger zurückgreifen können um aktuelle Informationen über bereits vorhandene Beratungsangebote bereitzustellen;
  • auf den Plattformen des Landes Berlin in niedrigschwelliger Weise auf die Angebote hinzuweisen.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Opfer von queerfeindlicher Gewalt kompetent und bedarfsgerecht unterstützen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich weiterhin für die Schließung vorhandener Lücken im Beratungs- und Unterstützungsangebot für queere Menschen, die Gewalt erfahren haben, und für eine bedarfsgerechte Steigerung der verfügbaren Haushaltsmittel einzusetzen. Der Landesparteitag begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer spezialisierten Antigewalt-Beratungsstelle, die sich speziell an trans*, inter* und nicht-binäre Menschen richtet.

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sicherzustellen, dass aktuelle Informationen über vorhandene Beratungsangebote niedrigschwellig verfügbar sind, u.a. über die Online-Plattformen des Landes Berlin, und auf geeigneten Wegen an die jeweiligen Zielgruppen verbreitet werden.“

 

Begründung:

Das Anliegen des Antrags ist zu unterstützen. Es braucht eine bedarfsgerechte Beratungs-Infrastruktur, um Opfer von queerfeindlicher Gewalt zu unterstützen. Mit dem Beschluss des Antrags 99/II/2023 „Sicher und zu Hause fühlen: Sozialdemokratische Antworten für queere Sicherheit in unserer Regenbogenhauptstadt“ der SPDqueer hat sich der Landesparteitag bereits dafür ausgesprochen, vorhandene Lücken im Beratungs- und Unterstützungsangebot zu schließen und die SPD-Mitglieder von Senat und Abgeordnetenhaus aufgefordert, sich für eine bedarfsgerechte Steigerung der verfügbaren Haushaltsmittel einzusetzen.

 

Die mit dem Antrag gestellte Forderung, eine Beratungsstelle für Personen zu entwickeln, die von trans*feindlicher Gewalt und Anfeindungen betroffen sind, ist zwischenzeitlich bereits umgesetzt worden. Seit August 2023 gibt es mit der TIN*-Antigewaltberatung eine spezialisierte Beratungsstelle in Trägerschaft der Schwulenberatung Berlin, die sich speziell an trans*, inter* und nicht-binäre Menschen richtet, die Gewalt erfahren haben. Die TIN*-Antigewaltberatung wird von der SPD-geführten Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung gefördert.

 

Weitere Maßnahmen sind im Aktionsplan der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) des Senats enthalten. Hierzu zählt insbesondere, dass der Ausbau der bestehenden Präventions-, Beratungs- und Antigewaltarbeit, der Schutzeinrichtungen und des Monitorings queerfeindlicher Gewalt zum Schutz queerer Personen geprüft werden soll. Weiterhin soll – wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart – die Beauftragung einer Studie zu Gewalt aufgrund von Transfeindlichkeit geprüft werden.

 

Die Forderungen des Antrags, Informationen über vorhandene Beratungsangebote bereitzustellen und in niedrigschwelliger Weise darauf hinzuweisen, u.a. über die Plattformen des Landes Berlin, sind zu unterstützen und mit einer etwas breiter angelegten Formulierung im zweiten Absatz des vorgeschlagenen Antragstexts enthalten.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Opfer von queerfeindlicher Gewalt kompetent und bedarfsgerecht unterstützen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich weiterhin für die Schließung vorhandener Lücken im Beratungs- und Unterstützungsangebot für queere Menschen, die Gewalt erfahren haben, und für eine bedarfsgerechte Steigerung der verfügbaren Haushaltsmittel einzusetzen. Der Landesparteitag begrüßt in diesem Zusammenhang die Einrichtung einer spezialisierten Antigewalt-Beratungsstelle, die sich speziell an trans*, inter* und nicht-binäre Menschen richtet.

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sicherzustellen, dass aktuelle Informationen über vorhandene Beratungsangebote niedrigschwellig verfügbar sind, u.a. über die Online-Plattformen des Landes Berlin, und auf geeigneten Wegen an die jeweiligen Zielgruppen verbreitet werden.“

Begründung:

Das Anliegen des Antrags ist zu unterstützen. Es braucht eine bedarfsgerechte Beratungs-Infrastruktur, um Opfer von queerfeindlicher Gewalt zu unterstützen. Mit dem Beschluss des Antrags 99/II/2023 „Sicher und zu Hause fühlen: Sozialdemokratische Antworten für queere Sicherheit in unserer Regenbogenhauptstadt“ der SPDqueer hat sich der Landesparteitag bereits dafür ausgesprochen, vorhandene Lücken im Beratungs- und Unterstützungsangebot zu schließen und die SPD-Mitglieder von Senat und Abgeordnetenhaus aufgefordert, sich für eine bedarfsgerechte Steigerung der verfügbaren Haushaltsmittel einzusetzen.

Die mit dem Antrag gestellte Forderung, eine Beratungsstelle für Personen zu entwickeln, die von trans*feindlicher Gewalt und Anfeindungen betroffen sind, ist zwischenzeitlich bereits umgesetzt worden. Seit August 2023 gibt es mit der TIN*-Antigewaltberatung eine spezialisierte Beratungsstelle in Trägerschaft der Schwulenberatung Berlin, die sich speziell an trans*, inter* und nicht-binäre Menschen richtet, die Gewalt erfahren haben. Die TIN*-Antigewaltberatung wird von der SPD-geführten Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung gefördert.

Weitere Maßnahmen sind im Aktionsplan der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) des Senats enthalten. Hierzu zählt insbesondere, dass der Ausbau der bestehenden Präventions-, Beratungs- und Antigewaltarbeit, der Schutzeinrichtungen und des Monitorings queerfeindlicher Gewalt zum Schutz queerer Personen geprüft werden soll. Weiterhin soll – wie bereits im Koalitionsvertrag vereinbart – die Beauftragung einer Studie zu Gewalt aufgrund von Transfeindlichkeit geprüft werden.

Die Forderungen des Antrags, Informationen über vorhandene Beratungsangebote bereitzustellen und in niedrigschwelliger Weise darauf hinzuweisen, u.a. über die Plattformen des Landes Berlin, sind zu unterstützen und mit einer etwas breiter angelegten Formulierung im zweiten Absatz des vorgeschlagenen Antragstexts enthalten.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der AH-Fraktion AK 8 2026:
Die Anliegen des Antrags werden von der SPD-Fraktion geteilt. Opfer von queerfeindlicher Gewalt müssen schnell und niedrigschwellig Beratung und Unterstützung erhalten. In Berlin haben wir dafür mehrere kompetente und erfahrene Träger und Anlaufstellen.

Sowohl im Berliner Queeren Aktionsplan (IGSV) als auch in der Landesstrategie für queere Sicherheit und gegen Queerfeindlichkeit sind Beratung und Unterstützung bei Gewalterfahrungen zentral. In den Haushaltsberatungen ist es gelungen, die Gelder dafür zu erhalten und teilweise leicht zu erhöhen. Trotz der angespannten Haushaltslage hat die SenASGIVA bereits Finanzmittel zur Umsetzung der Landesstrategie eingeplant. Das Parlament hat diese in den Haushaltsberatungen nochmals deutlich verstärkt. Diese sollen insbesondere TIN* Personen in Außenbezirken stärken.

Das Thema Hass im Netz soll mit einer Fachstelle künftig stärker in den Blick genommen werden.

Stellungnahme des Senats 2026:
Opfer von queerfeindlicher Gewalt kompetent und bedarfsgerecht unterstützen Berlin fördert spezialisierte Antigewalt-Beratungsstellen für queere Menschen, die auch Unterstützung nach lesben-/queerfeindlicher oder trans*/inter* (TIN*)-feindlicher Gewalt bieten. Wichtige Anlaufstellen sind L-Support, die TIN*-Antigewaltberatung der Schwulenberatung, LesMigraS und MANEO.
Landesstrategie: Hassgewalt und Queerfeindlichkeit standen im Zentrum der Queerpolitik des Senats 2023-26. Am 24.03.2026 beschloss der Senat die „Berliner Landesstrategie für queere Sicherheit und gegen Queerfeindlichkeit“. Die Zielstellung der Landesstrategie ist es, die kritische Auseinandersetzung mit Queerfeindlichkeit in Berlin zu vertiefen sowie die Sicherheit von LSBTIQ+ Personen und queeren Communitys vor Hasskriminalität, vorurteilsmotivierter Gewalt und Diskriminierung in Berlin im Rahmen einer strategischen Planung und Umsetzung zu stärken und zu verbessern.
Die Landesstrategie basiert auf den Resultaten des Beteiligungsprozesses, in dessen Rahmen von Juni 2024 bis August 2025 Vertretungen aus Zivilgesellschaft, Verwaltung und Politik in 15 handlungsfeldspezifischen Arbeitsgruppen zusammenarbeiteten. Sie tagten jeweils zweimal im Rahmen halbtägiger Beteiligungswerkstätten und erarbeiteten zunächst zentrale Herausforderungen und Zielstellungen. Dann entwickelten sie Vorschläge für konkrete Maßnahmen zur Zielerreichung. Zuvor hatte sich der Runde Tisch „Schutz vor queerfeindlicher Hasskriminalität“ auf strategische Zielstellungen und thematische Kernbereiche verständigt, zu denen in zahlreichen zugeordneten Handlungsfeldern Maßnahmen zur Zielerreichung formuliert wurden. Die vorliegende Berliner Landesstrategie ist in sieben Zielstellungen sowie vier Kernbereiche unterteilt:

Zielstellungen

- Queere Personen und Einrichtungen der queeren Communitys erfahren Solidarität und Schutz angesichts queerfeindlicher Bedrohungen.

- LSBTIQ+ Einrichtungen und Strafverfolgungsbehörden arbeiten kooperativ und vertrauensvoll zusammen, um Queerfeindlichkeit entgegenzutreten.

- Wissen zu und Aufmerksamkeit für Queerfeindlichkeit prägen Alltag und Miteinander in der Stadtgesellschaft.

- Mehrfachzugehörigkeiten und Intersektionalität sind Kerngedanken und -merkmale queerer Sicherheit.

- Die Bekämpfung von Queerfeindlichkeit ist eine gesamtstädtische Aufgabe.

- Betroffenenperspektive und Community-Empowerment sind zentrale Säulen queerer Sicherheit.

- Prävention als strategische Priorität und kooperative Orientierung der Arbeit gegen Queerfeindlichkeit.

Kernbereiche

- Sicherheit für die queeren Communitys

- Queere Sicherheit in öffentlichen Räumen

- Schutz vor Queerfeindlichkeit in allen Lebensphasen

- Sicheres Zusammenleben in vielfältigen Gemeinschaften
Überweisungs-PDF: