Sozialarbeiter*innen sind darauf angewiesen, dass ihre Klient*innen ihnen ihre Lebenswelten öffnen, die oft von Armut und Ohnmachtsgefühlen, aber auch von Gewalt und Straffälligkeit geprägt sind. In persönlichen Notlagen werden persönliche Geheimnisse anvertraut, weil die Sozialarbeiter*innen oft der letzte Anker möglicher gesellschaftlicher Hilfen und Intervention sind. Diese Arbeit basiert auf Vertrauen. Ohne darauf vertrauen zu können, dass das von ihnen Gesagte nicht gegen sie verwendet wird, können Konfliktlösungen und wirksame Hilfen nicht begleitet werden. Um diese wichtige Arbeit zu ermöglichen, ist es notwendig, das erarbeitete Vertrauen zwischen Sozialarbeiter*innen und ihren Klient*innen durch ein Zeugnisverweigerungsrecht zu schützen.
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages auf, durch eine Reform des § 53 Strafprozessordnung (StPO) durch Aufnahme der Mitarbeiter*innen der Sozialen Arbeit in die geschützten Berufsgruppen des § 53 Absatz 1 StPO das Zeugnisverweigerungsrecht zu erweitern.