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Antrag 27/II/2023 Familien mit besonderen Herausforderungen entlasten - Angebote des Kurzzeitwohnens schaffen

21.08.2023

Die sozialdemokratischen Amtsträger:innen in Regierung und Parlament werden aufgefordert, sich für ein landeseigenes Angebot des Kurzzeitwohnens für junge, versorgungsintensive Menschen einzusetzen. Für das Angebot des „Kurzzeitwohnens“ und den Prozess zur Einführung gelten die folgenden Rahmenbedingungen:

 

  1. Das Angebot muss allen minderjährigen Menschen mit einer (drohenden) wesentlichen Behinderung sowie deren Familien niedrigschwellig und wo erforderlich (insbesondere in Krisensituationen) möglichst kurzfristig zur Verfügung stehen.
  2. Zur strukturierten Aufnahme des Prozesses der Einführung des Angebotes ist durch die zuständigen Verwaltungen eine differenzierte und an den Bedarfen der jungen Menschen sowie ihren Familien orientierte Leistungsbeschreibung zu erstellen. Das Kindeswohl, die Kinderrechte und der Kinderschutz auf der einen Seite und die Unterstützung der Angehörigen, der Zusammenhalt innerhalb der Familie und die Entlastung aufgrund dauerhafter enormer Herausforderungen für das familiäre Umfeld müssen Dreh- und Angelpunkt der Leistungsbeschreibung sein.
  3. Die erforderlichen finanziellen Mittel für das Kurzzeitwohnen sind im Haushalt bereitzustellen – zunächst im Rahmen einer Zuwendungsfinanzierung des Modellprojektes, im Folgenden durch eine verstetigte Finanzierung. Die beteiligten Verwaltungen einigen sich auf eine Regelung zu der Mischfinanzierung und zu der Verteilung der finanziellen Aufwendungen untereinander.
  4. Die Angebote ermöglichen – je nach Bedarf des jungen Menschen und der Angehörigen – Wohnformen für eine Unterbringung ohne Familie und Möglichkeiten für eine gemeinsame Unterbringung mit (Teilen) der Familie.
  5. Die Unterstützung bei dauerhafter Belastungssituation ist entsprechend dem individuellen Bedarf in den Mittelpunkt des Kurzzeitwohnens zu rücken. Dies muss (unter anderem) die Aspekte „kurzfristige Krisensituationen“, „Übergänge der Versorgungssituation (z. B. von der stationären Behandlung in die häusliche Sphäre, Wechsel von Betreuungseinrichtungen etc.)“ und „individuelle Auszeit für die Angehörigen“ umfassen.
  6. Kurzzeitwohnen muss jedenfalls die folgenden Angebote umfassen: tagesstrukturierende Angebote und Fördermaßnahmen (eigene Angebote und/oder Möglichkeit der Fortsetzung der bestehenden Maßnahmen), pflegerische Leistungen, Unterkunft und Verpflegung, Förderung der Vernetzung der diversen Akteur:innen, Unterstützung und Beratung der Familien als Ganzes.
  7. Quantitativ ausreichendes und qualitativ bedarf- und standardgerechtes Fachpersonal ist sicherzustellen. Für das Personal müssen Möglichkeiten der Weiterbildung und des strukturierten Austausches (z. B. Supervision) gewährleistet sein. Die Teams arbeiten multiprofessionell und in enger Abstimmung zusammen. Auch der enge Austausch mit Akteur:innen außerhalb der Einrichtung des Kurzzeitwohnens (z. B. Familie, Therapeut:innen, Lehrer:innen, Erzieher:innen, Ärzt:innen) ist zu sichern.
  8. Eine Dokumentation der einzelnen Prozesse und eine Evaluation der Einzelprozesse sowie der Einrichtung im Gesamten sind sicherzustellen.

 

Antrag 26/II/2023 Jungen Menschen Wohnraum gewähren - bedingungslos und adäquat

21.08.2023

1. Die SPD bekennt sich zu der sozialdemokratischen und staatlichen Aufgabe, für eine Versorgung junger Volljähriger mit angemessenem, dauerhaften Wohnraum zu sorgen und stellt sich dieser. Die Versorgung muss bedingungslos gewährleistet werden. Sofern erforderlich, müssen hier staatliche Sicherungssysteme greifen.

 

2. Die SPD erkennt das SGB VIII als zentrales „sozialstaatliches Auffangnetz“, um jungen Menschen im Bedarfsfall angemessenem, dauerhaften Wohnraum zu gewähren. Ein Abschieben auf andere staatliche Leistungen/Leistungssysteme darf es nicht geben.

 

3. Die sozialdemokratischen Amtsträger:innen in Regierung und Parlament werden aufgefordert,

 

a) gesetzgeberische Initiativen anzustreben, um einen subjektiv einklagbaren Anspruch junger Volljähriger, denen der Verlust von Wohnraum droht, einzuführen. Diesem Anspruch entspricht die entsprechende staatliche Verpflichtung, Wohnraum durch staatliche Instrumente zu gewährleisten. Auch diese staatliche Verpflichtung ist gesetzgeberisch zu schaffen.

 

b) sich für die Einrichtung staatlicher Kontingente an Wohnraum einzusetzen, der jungen Volljährigen zur Verfügung gestellt wird, wenn ihnen andernfalls Wohnungslosigkeit droht. Ergänzend sind Gespräche mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften aufzunehmen, um diese in die Pflicht zu nehmen und entsprechende Kooperationen anzustreben.

 

c) Unterstützend bedarf es der Einrichtung einer Jugendwohnagentur an der Jugendberufsagentur, die insbesondere sozial benachteiligte junge Menschen, die in beengten Wohnverhältnissen leben, bei der Vermittlung von Wohnraum unterstützt.

Antrag 13/II/2023 Diskriminierung der AG Selbst Aktiv beenden – gleichberechtigtes Stimmrecht in den Gremien

21.08.2023

Den Arbeitsgemeinschaften innerhalb der SPD kommt eine besondere Rolle zu: Hier wird Expertise gebündelt, es werden Positionen entwickelt und vorangebracht, sie beraten Vorstände sowie Funktions- und Mandatsträger*innen und bilden über ihre thematische Ausrichtung und als Interessensvertretung ein wichtiges Scharnier zu Bürger*innen sowie in die Zivilgesellschaft. Die Mitbestimmungsrechte für die AG sind in der SPD Berlin jedoch ungleich verteilt und folgen keinem Muster.

 

Von allen Arbeitsgemeinschaften der SPD Berlin, die Menschen mit einem Diskriminierungsmerkmal vertreten, ist die AG Selbst Aktiv die einzige AG, die gemäß den Statuten der SPD Berlin (und sinngemäß auch der SPD) keine stimmberechtigen Mitglieder in die Kreisvorstände oder den Landesvorstand entsenden darf. Die aktuellen Regelungen in der Satzung sind weder inhaltlich noch organisationspolitisch nachvollziehbar und die daraus folgende Diskriminierung muss sofort beendet werden. Wir fordern eine Gleichstellung der AG Selbst Aktiv mit der ASF, der SPDqueer, der AG Migration und Vielfalt, der AG 60 plus und den Jusos.

 

Entsprechende Änderungen in Organisationsstatut, Wahlordnung und weiteren Regelwerken auf Landes- und Bundesebene sollen zeitnah erfolgen, so dass sie bei den nächsten Parteiwahlen im Jahr 2024 anwendbar sind.

 

Auf Landesebene zählen hier unter anderem folgende Änderungen:

Erstens:

  • 23* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung des Landesvorstands regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstands eingefügt werden:

23* Absatz (2) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett, Streichungen durchgestrichen):

„[…] den von den Landesdelegiertenkonferenzen/Landesvollversammlungen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer und AG Migration und Vielfalt, der AG Selbst Aktiv und der AGS nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.“

 

Zweitens:

  • 23 a* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung der Kreisvorstände regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Kreisvorstandes eingefügt werden:

 

23 a* Absatz (3) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett):

den von den Mitgliederversammlungen der AG 60plus, Jusos, AsF, AfA, AGS, AG Selbst Aktiv und AG Migration und Vielfalt nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die von der Kreisgdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Voraussetzung hierfür ist die Existenz eines gewählten Vorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft auf der Ebene des Kreises. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.

 

Eine Anpassung der Richtlinien der AG Selbst Aktiv, insbesondere mit Blick auf die Nominierung von Vertreter*innen in die entsprechenden Gremien, soll bei Bedarf entsprechend folgend.

Entsprechende sinngemäße Änderungen sind dem Bundesparteitag zur Abstimmung vorzulegen.

 

Antrag 34/II/2023 Stadtentwicklungsplan Kultur (StEP Kultur)

21.08.2023

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Berlin ein Stadtentwicklungsplan Kultur erarbeitet und umgesetzt wird. Die Mitglieder der sozialdemokratischen Abgeordnetenhausfraktion werden zudem aufgefordert, sich für eine regelmäßige Berichterstattung zum Fortschritt des StEP Kultur einzusetzen.

 

Bei der Entwicklung und Stärkung vorhandener und neuer Quartiere und der Schulbauoffensive sollen kulturelle Räume in ausreichendem Umfang verbindlich geplant und entwickelt werden. Dies soll mit einem Stadtentwicklungsplan Kultur sichergestellt werden und konkret in die Stadtplanung aufgenommen werden.

 

Berlin zeugt von einer einmaligen Kulturlandschaft und beherbergt sowohl Kultureinrichtungen von internationaler Bedeutung wie auch eine besonders vielfältige freie Szene, sowie eine sich stetig neu erfindende Kultur- und Kreativwirtschaft. Die Sicherung von Räumen für die Produktion ist in allen Sparten und spartenübergreifend ebenso wichtig wie der Erhalt und die Erschließung neuer Räume für die Präsentation und Vermittlung in die gesamte Bevölkerung Berlins.

 

Ziel soll es sein, existierende Freiräume zu erhalten und neue zu schaffen, der regionalen, nationalen und internationalen Kunst und Kultur einen Raum zur nachhaltigen und freien Entfaltung zu bieten. Und die Vielfalt des Berliner Kulturbereichs langfristig stadtplanerisch zu verankern. Für Berlin als Bundeshauptstadt ist es unerlässlich, die kulturelle Entwicklung der Stadt prospektiv strategisch mitzudenken und mittels eines StEP Kultur fachlich strategisch-räumliche Konzepte sowie stadtplanerische Rahmenbedingungen festzulegen.

 

Dabei soll der StEP Kultur insbesondere folgende Prioritäten setzen:

  • Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft als wichtige Standortfaktoren Berlins auf eine sichere und langfristige stadtplanerische Grundlage stellen
  • Nachhaltige Sicherung bedeutender kultureller Standorte
  • Prüfung und Zulassung neuartiger Flächenkonzepte zur Stärkung und Belebung (inner-)städtischer Räume. Umnutzungsmöglichkeiten von Gebäuden und Flächen müssen unter Anwendung eines weiten Ermessensspielraums geprüft und ausgeschöpft werden
  • Räumliche und bezahlbare Infrastruktur für Kunst, Kultur und Kreativwirtschaft (Festlegung von Quoten im StEP Kultur)
  • Kultur als entscheidender Faktor von Lebensqualität nicht nur in touristischen Zentren sondern auch in Wohngegenden präsent halten, um für die Künstler:innen und Berliner:innen attraktive, kulturell vielfältige und lebendige Bezirke und Kieze sicher zu stellen und um von den positiven Auswirkungen von Kunst und Kultur im städtischen Umfeld – z.B. im Sicherheitsbereich, Förderung des sozialen Zusammenhalts und des Dialogs zwischen gesellschaftlichen Gruppen sowie als Faktor für Wirtschaftsentwicklung – zu profitieren.
  • Darüber hinaus sind die Berliner Bezirke durch das dezentrale Wachstum Berlins geprägt. Der StEP Kultur muss der Individualität der Bezirke Rechnung tragen.
  • Der kulturelle Fokus auf die Berliner Zentren und Innenbezirke geht teilweise zu Lasten der Berliner Außenbezirke, deshalb muss zudem auf eine stärkere, auch dezentrale Verteilung geachtet werden. Wichtig ist z.B. Kultur stadtplanerisch auch stärker in Neubaugebiete einzupreisen und nicht reine Wohngebiete zu konzipieren. Dies trägt zu einer Stärkung der Möglichkeit kultureller Teilhabe in der Gesellschaft bei.
  • Gleichzeitig muss der Schrumpfung kultureller Freiräume in den Berliner Zentren entgegengewirkt werden. Freiräume schaffen neue Entwicklungsmöglichkeiten für moderne, innovative Kunst- und Kulturformen.
  • Erhalt und Entwicklung einer lebendigen Clubszene.
  • Auch für Schaustellergewerbe, Marktkaufleute und Zirkusse sind Flächen zu sichern.
  • Baukultur sowie Kunst im öffentlichen Raum und am Bau müssen als öffentliche Künste im Rahmen von städtebaulichen Planungen besonders, umfangreich und kompetent mitgedacht werden.
  • Kulturpolitische Steuerungsprozesse müssen neu gedacht werden; so müssen z.B. Mechanismen entwickelt werden, die sicherstellen, dass Akteur:innen aus Kunst und Kultur, insb. der freien Szene, und der engagierten Zivilgesellschaft standardmäßig und partizipativ einbezogen werden.
  • Zur effektiven Umsetzung der o.g. Ziele ist es letztlich unerlässlich, dass sich die Landesregierung und Senatsverwaltungen in einem StEP Kultur zu konkreten Zielvereinbarungen und messbaren Parametern bekennen, anhand derer Rechenschaft abgelegt werden muss.

 

Antrag 12/II/2023 Diskriminierung der AG Selbst Aktiv beenden – gleichberechtigtes Stimmrecht in den Gremien

18.08.2023

Den Arbeitsgemeinschaften innerhalb der SPD kommt eine besondere Rolle zu: Hier wird Expertise gebündelt, es werden Positionen entwickelt und vorangebracht, sie beraten Vorstände sowie Funktions- und Mandatsträger:innen und bilden über ihre thematische Ausrichtung und als Interessensvertretung ein wichtiges Scharnier zu Bürger:innen sowie in die Zivilgesellschaft. Die Mitbestimmungsrechte für die AG sind in Berlin jedoch ungleich verteilt und folgen keinem Muster.

 

Von allen Arbeitsgemeinschaften der SPD Berlin, die Menschen mit einem Diskriminierungsmerkmal vertreten, ist die AG Selbst Aktiv die einzige AG, die gemäß den Statuten der SPD Berlin keine stimmberechtigen Mitglieder in die Kreisvorstände oder den Landesvorstand entsenden darf. Die aktuellen Regelungen in der Satzung sind weder inhaltlich noch organisationspolitisch nachvollziehbar und die daraus folgende Diskriminierung muss sofort beendet werden. Wir fordern eine Gleichstellung der AG Selbst Aktiv mit der ASF, der SPDqueer, der AG Migration und Vielfalt, der AG 60 plus und den Jusos.

 

Entsprechende Änderungen in Organisationsstatut, Wahlordnung und weiteren Regelwerken sollen zeitnah erfolgen, so dass sie bei den nächsten Parteiwahlen im Jahr 2024 anwendbar sind. Hier zählen unter anderem folgende Änderungen:

Erstens:

  • 23* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung des Landesvorstands regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Landesvorstands eingefügt werden:

23* Absatz (2) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett, Streichungen durchgestrichen):

 

„[…] den von den Landesdelegiertenkonferenzen/Landesvollversammlungen der AG 60 plus, Jusos, AsF, AfA, SPDqueer und AG Migration und Vielfalt, der AG Selbst Aktiv und der AGS nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die vom Landesparteitag in den Landesvorstand gewählt worden sind. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Landesvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.“

 

Zweitens:

  • 23 a* der Statuten der SPD Berlin, der die Zusammensetzung der Kreisvorstände regelt, soll angepasst und die AG Selbst Aktiv als stimmberechtigtes Mitglied des Kreisvorstandes eingefügt werden:

23 a* Absatz (3) Satz 7 soll zukünftig wie folgt lauten (Einfügung fett):

 

den von den Mitgliederversammlungen der AG 60plus, Jusos, AsF, AfA, AGS, AG Selbst Aktiv und AG Migration und Vielfalt nominierten Vertretungen der vorgenannten Arbeitsgemeinschaften, die von der Kreisgdelegiertenversammlung in den Kreisvorstand gewählt worden sind. Voraussetzung hierfür ist die Existenz eines gewählten Vorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft auf der Ebene des Kreises. Nominiert werden kann nur, wer Mitglied des Geschäftsführenden Kreisvorstandes der jeweiligen Arbeitsgemeinschaft ist.

 

Eine Anpassung der Richtlinien der AG Selbst Aktiv, insbesondere mit Blick auf die Nominierung von Vertreter:innen in die entsprechenden Gremien, soll bei Bedarf entsprechend folgend.