Archive

Antrag 223/I/2020 Zukunftsfähiger Ausbau von Ladesäulen

6.10.2020

Die SPD Abgeordnetenhausfraktion wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsver-
waltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass bei der Auswahl von Standorten der Ladeeinrichtungen folgende Schwerpunkte verfolgt werden:

 

Die neuen Ladesäulen sollen künftig vorrangig aufgestellt werden:

  • Auf P&R-Plätzen und Bahnhöfen
  • Auf Parkplätzen
  • In Parkhäusern und Tiefgaragen
  • An Tankstellen
  • Auf Betriebs- und Privatgeländen
  • Auf Stellplätzen.

Insbesondere Schnellladepunkte mit hoher Leistung (>100 kW) sind mit Schwerpunkt an Tankstellen zu errichten. Dadurch kann das ad-Hoc-Laden diskriminierungsfrei und zu gleichen Konditionen für alle Besitzer*innen von Elektroautos angeboten werden.

Das bisher vom Senat verfolgte „Berliner Modell“ einer nachfrageorientierten Ausweitung der Ladeeinrichtungen auf Antrag von interessierten Bürgerinnen mit Nachweis eines Kaufvertrages von einem E-Auto – ohne Rücksicht auf eine spätere bauliche Umgestaltung des Straßenraumes bei der Umsetzung des Mobilitätsgesetzes – ist nicht weiter zu verfolgen.   

 

Für alle weiteren Standorte ist vor einer Aufstellung ausnahmslos ein Prüfkonzept zu
erstellen, wie der öffentliche Raum hin zu mehr Aufenthalts- und Lebensqualität für alle entwickelt werden soll. Dies gilt auch für Nebenstraßen in Tempo 30-Zonen, die noch nicht durch bauliche Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehren verkehrs-beruhigt sind, oder die zukünftig zu „Block-Kiezen“ umgestaltet werden.

Das Prüfkonzept ist für alle Straßen zu erstellen, in denen die Aufstellung von Ladesäulen geplant wird. Die entsprechenden Prozesse müssen in der Kostenschätzung und den Zeitplänen für die Neuinstallation von Ladesäulen hinterlegt werden. Erst nach Entscheidung über das Konzept durch den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses dürfen gemäß der Prüfung im Einzelfall Ladesäulen auch an Straßen aufgestellt werden.

Wohnungsbaugesellschaften sollen auf ihren Grundstücken künftig Ladesäulen anbieten. Die in den Aufsichtsgremien der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vertretenen Senatsmitglieder werden aufgefordert, darauf im Rahmen der strategischen Entwicklung eines nachhaltigen Mobilitätsangebots für die Mieter*innen schnellstens hinzuwirken.

Antrag 87/I/2020 Bei Elterngeldberechnung für Selbstständige Corona-Pandemie berücksichtigen

1.10.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die Regelungen für die Berechnung des Elterngeldes in 2021 für Selbstständige so anzupassen, dass den Eltern keine Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen, beispielsweise durch eine Ausweitung des Bemessungszeitraums auf das höhere der letzten beiden Wirtschaftsjahre oder einen Korrekturwert für die von der Pandemie betroffenen Monate, sofern nur ein vorheriger Wirtschaftszeitraum besteht.

Antrag 86/I/2020 (Groß-)Elterngeld S(ystemrelevanz)

1.10.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die Einführung eines „Elterngeld S“ einzusetzen.

 

In bundesweiten Krisen- und Katastrophenzeiten sollen Partner*innen sowie Eltern und Schwiegereltern von in s.g. systemrelevanten Berufen arbeitenden Eltern Anspruch auf Elterngeld S für die heimische Betreuung und Unterstützung der Heimbeschulung von Kindern erhalten, sobald Einschränkungen des Kita- und Schulbetriebes staatlich verordnet werden.

 

Die Dauer des Anspruchs auf Bezug des Elterngeld S soll einen Monat nach Auslaufen der verordneten Einschränkungen enden. Der Anspruch endet mit dem Erreichen des vollendeten zwölften Lebensjahres zu betreuender Kinder. Die Höhe des Elterngeldes S entspricht dem Satz des Basiselterngeldes. Geschwisterboni sind zu berücksichtigen.

Eine Anrechnung auf Sozialleistungen soll nicht stattfinden.

 

(Beschluss LV 15.06.2020: Überweisung an FA IV und Vorlage LPT)

Antrag 31/I/2020 Schutz des migrantischen Berliner Gewerbes

1.10.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie der Bezirksämter und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen werden dazu aufgefordert, migrantische Gewerbe in Berlin zu unterstützen und sie vor Angriffen zu schützen. Dabei muss ein dialogorientierter Ansatz verfolgt werden, der rechtsstaatlichen Prinzipien und die Wahrung des respektvollen Umgangs mit den Gewerbetreibenden sicherstellt, indem er:

 

  • bei Gewerbekontrollen, konsequent das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Schikaneverbot beachtet, so dass die Ausübung des Gewerbes nicht unverhältnismäßig erschwert und der Geschäftsbetrieb nur so gering wie möglich beeinträchtigt wird;
  • im Fall der Amtshilfe durch die Polizei bei Gewerbekontrollen sicherstellt, 1) dass die Kund*innen des jeweiligen Gewerbes nur dann kontrolliert und durchsucht werden, wenn es einen konkreten Anlass gibt und notwendig ist, 2) die Anzahl von teilnehmenden Polizeikräften weitestmöglich begrenzt sowie unverhältnismäßige Schwerbewaffnung ausgeschlossen wird, 3) Kund*innen nicht festgehalten und ohne konkreten Anlass kontrolliert werden und 4) der Geschäftsbetrieb durch das Polizeiaufgebot nicht unmöglich gemacht oder unverhältnismäßig erschwert wird;
  • davon absieht, Pressevertreter*innen zu Gewerbekontrollen einzuladen;
  • Materialien ausarbeitet und aktiv verteilt, die lokale Gewerbetreibende mehrsprachig in den Bezirken über die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Gewerbeordnung aufklärt und mehrsprachig kompetente Ansprechpartner*innen benennt;
  • Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts darin schult, wie Diskriminierung und Racial Profiling im Rahmen der Ausführung behördlicher Aufgaben verhindert werden können;
  • „Clan-Kriminalität“ als Konzept des Racial Profiling ersatzlos ablehnt;
  • Die statistische Erfassung der “Clan-Kriminalität” in der jetzigen Form aufgibt und Straftaten grundlegend unter Berücksichtigung polizeilich notwendiger Kriterien erfasst
  • Gewerbe vor rassistischen, rechtsextremistischen und antisemitischen Angriffen schützt;

 

Das Ziel ist, dass die migrantischen Gewerbetreibenden und ihre Kund*innen genauso behandelt werden wie alle anderen Berliner Gewerbe und dadurch zu einem gleichberechtigten Teilhabe und diskriminierungsfreien Klima beigetragen wird.

Antrag 222/I/2020 Berlin muss Bundesratsinitiative für Kommunalwahlrecht für Drittstaatler*innen starten

1.10.2020

Das Land Berlin wird aufgefordert noch im Jahr 2020 eine Bundesratsinitiative für ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu starten.