1.10.2020
Die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie wird gebeten:
- Alternativen zur Erhebung des Merkmals „nichtdeutscher Herkunftssprache“ bei der Einschulung von Berliner Schüler*innen zu prüfen,
- die Ausprägung des Merkmals „nichtdeutscher Herkunftssprache“ künftig nicht mehr im Schulporträt der jeweiligen Schule auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu veröffentlichen,
- eine verbindliche Sprachstandfeststellung zu entwickeln und zu implementieren, damit diese als neues Merkmal für die Zumessung der strukturellen Unterstützung im Bereich Sprachförderung dienen kann,
- die bestehenden Konzepte zur Förderung der Mehrsprachigkeit weiterzuführen und zu verstärken.
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1.10.2020
Zur Bekämpfung rechter digitaler und analoger Bedrohungen und menschenfeindlicher Herabsetzung sowie für einen besseren staatlichen Schutz der Opfer richtet das Land Berlin einen mit Fachleuten aus Verwaltungen, Wissenschaft und Gesellschaft besetzten, ressortübergreifenden Experten*innenrat ein, der bei der Regierenden Bürgermeisterin / beim Regierenden Bürgermeister angesiedelt ist.
Dort müssen alle Fragen rechter Gewalt und Bedrohung, die Wirkung in die Gesellschaft hinein und das staatliche Handeln hinterfragt werden sowie der Senat und die Fachressorts mit regelmäßigen Handlungsempfehlungen adressiert werden.
Der Rat sollte dreimal jährlich tagen und jeweils Maßnahmen empfehlen. Ein Bericht sollte die Öffentlichkeit alle zwei Jahre über Erkenntnisse und Fortschritte informieren.
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1.10.2020
Für uns in Berlin ist die Unveräußerlichkeit von Menschenrechten Grundlage des städtischen Zusammenlebens.
Die eskalierte Situation im Elendslager Moria und die dadurch veränderten Bedingungen, machen eine Erneuerung unserer Berliner Landesaufnahmeanordnung notwendig.
Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, sich einzusetzen für:
- die sofortige Evakuierung aller vulnerablen Personen aus den griechischen Lagern.
- Berlin muss eine neue Landesaufnahmeanordnung erlassen. Das Ziel der vollständigen Evakuierung von Moria zur Beendigung der humanitären Notlage macht es notwendig, die Anzahl der aufzunehmenden Personen an den freien Plätzen in den Unterkünften, mindestens jedoch an einer Größenordnung von 1500 Personen auszurichten.
- Das verfassungsmäßig gegebene Recht des Landes Berlin auf ein Landesaufnahmeprogramm auf Grundlage § 23 AufenthG, auch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegenüber Horst Seehofer durchzusetzen.
- Die Anwendung aller in Frage kommenden weiteren rechtlichen Möglichkeiten zur Aufnahme der Menschen aus Moria durch das Land Berlin, insbesondere über § 22 AufenthG.
- Die Bundesregierung zur Ausschöpfung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Kontingente aufzufordern.
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1.10.2020
Die Mitglieder der SPD-Bundestagfraktion werden aufgefordert noch in der derzeitigen Legislaturperiode mit den Koalitionspartnern das Staatsangehörigkeitsrecht dahingehend zu ändern, dass das Prinzip der Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten aufgegeben wird.
Die Mitglieder der SPD-Bundestagfraktion werden weiterhin aufgefordert sich dafür einzusetzen, die im Gesetz vorgeschriebene Voraufenthaltszeit von acht Jahren unter Anrechnung von etwaigen Duldungszeiten abzusenken, um weitere Einbürgerungshürden abzubauen. Weiterhin soll sich die Fraktion für eine Verbesserung der Situation für Personen einsetzen, die besondere Integrationsleistungen erbracht haben (§ 10, Abs. 3 StAG) einsetzen. Außerdem ist die rechtliche Situation von Lebenspartner*innen Eingebürgerter (§ 9, Abs. 1 StAG) dringend zu verbessern, um auch hier Einbürgerungshürden abzubauen.
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1.10.2020
Der Berliner Senat möge beschließen, dass
- die Wahlordnung für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Landeswahlordnung – LWO) so geändert wird, dass in Zukunft ausschließlich die Erreichbarkeitsadressen der Bewerber*innen im Amtsblatt veröffentlich werden bzw. an Dritte weitergegeben werden dürfen.
- Gleichzeitig soll beschlossen werden, dass die Erreichbarkeitsadressen unter keinen Umständen deckungsgleich mit den Wohnadressen der einzelnen Bewerber*innen sein dürfen.
- Sollten Bewerber*innen keine von ihrer Privatadresse abweichende Erreichbarkeitsadresse angeben können, möge der Berliner Senat nach einer alternativen Lösung für solche Fälle sorgen, z. B. in dem eine neutrale Senatsadresse eingerichtet wird.
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