Antrag 87/I/2020 Bei Elterngeldberechnung für Selbstständige Corona-Pandemie berücksichtigen

Status:
Annahme

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die Regelungen für die Berechnung des Elterngeldes in 2021 für Selbstständige so anzupassen, dass den Eltern keine Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen, beispielsweise durch eine Ausweitung des Bemessungszeitraums auf das höhere der letzten beiden Wirtschaftsjahre oder einen Korrekturwert für die von der Pandemie betroffenen Monate, sofern nur ein vorheriger Wirtschaftszeitraum besteht.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme (Konsens)
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die Regelungen für die Berechnung des Elterngeldes in 2021 für Selbstständige so anzupassen, dass den Eltern keine Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen, beispielsweise durch eine Ausweitung des Bemessungszeitraums auf das höhere der letzten beiden Wirtschaftsjahre oder einen Korrekturwert für die von der Pandemie betroffenen Monate, sofern nur ein vorheriger Wirtschaftszeitraum besteht.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2022: Umgesetzt

Einkommensverluste, die werdende Eltern zwischen dem 1. März 2020 und dem 23. September 2022 wegen der COVID-19-Pandemie hatten, können Eltern, wenn sie möchten, bei der Berechnung des Elterngeldes ausklammern. Das bedeutet: Diese Monate werden übersprungen, und stattdessen wird das Einkommen aus davorliegenden Monaten für die Elterngeldbemessung berücksichtigt. Diese Regelung wurde im März 2022 durch den Bundestag verlängert.

Beschluss des BPT 2021: überwiesen an SPD Bundestagsfraktion
Überweisungs-PDF: