Antrag 222/I/2020 Berlin muss Bundesratsinitiative für Kommunalwahlrecht für Drittstaatler*innen starten

Status:
Annahme mit Änderungen

Das Land Berlin wird aufgefordert noch im Jahr 2020 eine Bundesratsinitiative für ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu starten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Das Land Berlin wird aufgefordert, in dieser Legislaturperiode eine Bundesratsinitiative für ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu starten.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Das Land Berlin wird aufgefordert, in dieser Legislaturperiode eine Bundesratsinitiative für ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu starten.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2022: Es wurde in der 18. Legislaturperiode keine Bundesratsinitiative umgesetzt. Die Richtlinien der Regierungspolitik 2021 bis 2026 sehen Folgendes vor: „Der Senat setzt sich im Bund dafür ein, die bundesrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um ein aktives Wahlrecht auf Landes- und Bezirksebene auch für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, die seit mindestens fünf Jahren in der Stadt leben, zu ermöglichen. Auch landesrechtliche Möglichkeiten werden geprüft.“
Überweisungs-PDF: