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Ä-01 zum Antrag 125/II/2019

24.11.2020

Änderungsantrag zum Antrag 125/II/2019 für den kommenden Landesparteitag der SPD-Berlin

 

Gleichstellung der humanistischen Bildung – jetzt

 

Der Landesparteitag der SPD Berlin möge beschließen

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden aufgefordert sich für die Gründung einer humanistischen Hochschule einzusetzen. Hierzu sind entsprechende Gespräche mit dem Humanistischen Verband Berlin-Brandenburg zu führen sowie Vorbereitungen zu treffen, damit die finanzielle Absicherung der Gründung bereits mit dem kommenden Haushalt erfolgen kann.

Dadurch wird das Ziel verfolgt, dass Berlin im Sinne der Gleichstellung aller weltanschaulichen Gemeinschaften und in Analogie zur bereits vollfinanzierten Evangelischen Hochschule Berlin und Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin auch die zu gründende Humanistische Hochschule sowohl politisch als auch finanziell vollumfänglich unterstützt. Damit wird für eine adäquate akademisch-humanistische Ausbildung der Lebenskundelehrer*innen, Sozialarbeiter*innen sowie Lebensberater*innen gesorgt

Darüber hinaus fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses sich aktiv für den Abschluss eines Staatsvertrags mit dem humanistischen Verband einzusetzen. Erst dadurch wird eine echte Gleichstellung der humanistischen Weltanschauungsgemeinschaft mit den religiösen Weltanschauungsgemeinschaften erreicht werden.

 

Begründung:

Der Humanistische Verband erreicht durch seine zahlreichen sozialen und kulturellen Angebote wie z.B. den Lebenskundeunterricht in den Grundschulen, seine Humanistischen Jugendfeiern, Kitas, Jugendzentren, Sozialstationen, Seniorenbüros, Patientenverfügungen, Hospizdienste usw. jährlich mehrere Hunderttausend Berlinerinnen und Berliner. Durch seinen toleranten Humanismus trägt er damit zugleich zur ethischen Orientierung vieler religionsfreier Menschen in unserer Stadt bei.

Wir freuen uns über die Anerkennung des HvD als Körperschaft des öffentlichen Rechts, sehen den Prozess der Gleichstellung damit aber nicht abgeschlossen, sondern erst durch eine angemessene Ausbildung der PädagogInnen sowie einen Staatsvertrag mit dem Land Berlin.

 

Beschluss der Steuerungsgruppe des Fachausschusses V – Stadt des Wissens am 19.11.2020 und zugleich Konkretisierung der bereits erfolgten Zustimmung nach Beratung mit den Initiator*innen

Antrag 303/I/2020 Ein Corona-Maßnahmen-Gesetz für Berlin

28.10.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats werden ersucht, sich für die Verabschiedung eines Corona-Maßnahmen-Gesetzes einzusetzen und dem Parlament eine entsprechende Vorlage zu verabschieden.

  • 80 Abs. 4 GG sieht die Möglichkeit vor, dass eine bundesrechtliche Verordnungsermächtigung, wie sie im Bundesinfektionsschutzgesetz enthalten ist, auch von den Landesparlamenten im Sinne eines förmlichen Gesetzes genutzt werden kann. Diese Möglichkeit soll genutzt werden, um die in den letzten Monaten erprobten Maßnahmen standardisiert gesetzlich zu regeln.
  • Gleichzeitig werden die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats beauftrag, eine Bundesratsinitiative für die Verabschiedung eines bundesweiten Pandemiegesetzes nach dem Vorbild des Berliner Corona-Maßnahmen-Gesetzes einzubringen.
  • Im Rahmen der Debatte, soll der Rechtsweg gegen Eindämmungsmaßnahmen direkt vor dem Ober-Verwaltungsgericht (OVG) eröffnet werden. Das Ausführungsgesetz zur Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) soll dem Vorbild Brandenburgs entsprechend angepasst werden.

 

 

Antrag 232/I/2020 Keine Rückschritte dulden – gegen die regressive Politik Polens!

9.10.2020

Wir fordern:

Von der Kommunalpolitik bis hin zur EU-Politik dürfen wir Polens regressive Politik nicht tolerieren: Frauen einschränkende, veraltete Rollenbilder, als auch die Duldung von Gewalt gegen Frauen durch Veränderungen im polnischen Rechtssystem müssen Gegenmaßnahmen auf unterschiedlichen Politik-Ebenen einleiten.

 

Kommunalpolitik und polnische Städtepartnerschaften:

Inhaltliche Diskurse müssen per Brief oder bei Begegnungen mit Partnerstädten und -gemeinden kontinuierlich aufgegriffen und eingefordert werden. Gleiches gilt auch für Partnerstädte und -Gemeinden mit sogenannten LGBTIQ*-Freien-Zonen.  Alle Bemühungen müssen dokumentiert und an große deutsche und polnische Frauen- und Queerverbände gespiegelt werden.

 

Landes- und Bundespolitik:

Regelmäßige Solidaritätsbekundungen für den Kampf „gegen Gewalt an Frauen“ und „pro Queer“ an große polnische Frauen- und Queerverbände senden. – Kontinuierlich medial und unmittelbar an der rechtskonservativen polnischen Regierung Kritik üben – für die Missachtung von Menschenrechten, aus deutscher und EU-Perspektive.Wir möchten hinwirken, dass Solidaritätsbekundugen und Kritik gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit bekommen.

 

Die Europäische Union:

Kontinuierliche Kritik an Polens Austritt aus der Istanbul Konvention muss medienwirksam stattfinden. Rechte von Frauen und queeren Menschen müssen in ganz Europa durch die EU gestärkt werden: vom Recht am eigenen Körper, Recht an der sexuellen Orientierung und Identität, bis hin zu Aktionen gegen häusliche Gewalt, gegen Gewalt an Frauen und gegen Gewalt an Minderheiten der Gesellschaft.

Darüber hinaus muss die EU ihre Finanzmittelvergabe an ihre eigenen Werte knüpfen: EU-Mitgliedsstaaten, welche die von Europa definierten Menschenrechte verachten, muss mit Einstellung von EU-Fördermitteln gedroht werden. Bei keiner wahrgenommenen Kursänderung des entsprechenden EU-Mitglieds muss, nach Festsetzung und Kommunikation einer Frist, schrittweise auch die Umsetzung der Einstellung folgen.

Antrag 231/I/2020 Yas Tutuyoruz, Em Xemgîn – Konsequenzen aus den rassistischen Morden von Hanau ziehen!

9.10.2020

Die Morde von Hanau lassen uns auch mehrere Wochen nach dem Tattag schockiert zurück. Wir trauern und nehmen Anteil an dem Schicksal der betroffenen Familien und Communitys. Politisch sind wir es den Opfern – Ferhat Unvar, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Păun, Said Nesar Hashemi und Fatih Saraçoğlu – schuldig, alles dafür zu tun, weitere rechtsterroristische Gewaltakte zu verhindern. Es kann nicht sein, dass der deutsche Staat immer und immer wieder darin versagt, seine eigenen und ausländische Bürger*innen vor rassistischen Angriffen zu schützen. Aus dem Versagen der staatlichen Sicherheits- und Ordnungsbehörden müssen Konsequenzen folgen. Es ist für uns weder nachvollziehbar, dass ein behördenbekannter Anhänger eines zutiefst rassistischen und verschwörungstheoretischen Weltbildes legal im Besitz von Schusswaffen sein darf und zudem relativ kurz vor der Tat einer ergebnislosen Routineüberprüfung unterzogen wird, noch ist es entschuldbar, dass auch 10 Jahre nach dem NSU die Gefahr durch rechten Terror von den Behörden weiterhin unterschätzt wird und nicht genug Ressourcen in seine Bekämpfung fließen.

 

Das Anschlagsziel von Hanau ist kein Zufall. Die messbare Verschiebung des demokratischen Diskurses, vor allem durch Aussagen und Handlungen prominenter Politiker*innen, verschieben die Grenze des „Sagbaren“ immer wieder und führen damit zu einer entsprechenden Antizipation und Sichtweise über die gesprochenen Personen und Gruppen im politischen Diskurs und auch in der Bevölkerung. Ein Beispiel ist die Aussage Horst Seehofers während einer Pressekonferenz zur Präsentation seines Masterplans Migration, an dem gleichzeitig sein Geburtstag war, bei dem er witzelnd sagte, dass er sich die 69 just an diesem Tag abgeschobenen Afghanen nicht zum Geburtstag gewünscht hätte. Dabei entsteht das Narrativ, dass Flüchtlinge aus Afghanistan ein lästiges Problem seien und deren Abschiebung ein willkommenes Geschenk. Das ist nach wissenschaftlichen Untersuchungen gefährlich für diejenigen gesellschaftlichen Gruppen (oder auch die Orte, an denen sich diese gesellschaftlichen Gruppen tendenziell öfter aufhalten), die durch diese Diskursverschiebung mit einem negativen Stigma behaftet werden und damit leichter zum Hassobjekt von radikalisierten rechten Täter*innen werden können.

 

Gleichzeitig haben Medien und politisch Verantwortliche in der Vergangenheit mit ihrer Berichterstattung bzw. mit öffentlichen Aussagen dazu beigetragen, Shisha-Bars als kriminalitätsbelastete Orte zu stigmatisieren und pauschal mit sogenannter „Clankriminalität“ in Verbindung zu bringen. Dahinter verbirgt sich im Kern Rassismus und diesem stellen wir uns entschieden entgegen.

 

Wir fordern deshalb

  • eine Verschärfung des Waffenrechts in der Gestalt, dass Schusswaffen, die für das Töten oder Verletzen von Menschen hergestellt werden, nicht länger legal als Sportwaffen besessen, benutzt oder vertrieben werden dürfen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Sportschusswaffen, die durch Modifikation an der Munition oder Waffe eine wesentlich geringere Gefährlichkeit für Menschen aufweisen,
  • die Einführung eines zentralen Registers für Sportschütz*innen, auf das alle Bundes- und Landesbehörden Zugriff haben sowie die Verpflichtung, bei Sachverhalten, die sich auf die Zuverlässigkeit einer Person im Sinne des Waffengesetzes auswirken könnten, einen Abgleich mit der Datei vorzunehmen,
  • die Verpflichtung sämtlicher Bundes- und Landesbehörden dazu, relevante Erkenntnisse über Sportschütz*innen unverzüglich an die für die Ausstellung der Waffenbesitzkarte zuständigen Behörden zu melden,
  • eine verstärkte Sensibilisierung von Behördenmitarbeiter*innen im Umgang mit Bürger*innen, welche Verschwörungstheorien und Anzeichen eines rassistischen Weltbildes äußern,
  • die Kontrollmaßnahmen gegenüber Inhaber*innen einer Waffenbesitzkarte kritisch zu evaluieren und gegebenenfalls zu intensivieren,
  • bei den Staatsanwaltschaften Abteilungen für die Verfolgung von rechtsterroristisch bzw. rechts motivierten Straftaten einzurichten und sie finanziell und personell mit adäquaten Mitteln auszustatten,

bei der Polizei und bei den Ordnungsbehörden verpflichtende Schulungen zu interkultureller Kompetenz anzubieten.

Antrag 230/I/2020 Geschlechtergerechtigkeit in der Struktur verankern!

9.10.2020

Rein Weibliche Doppelspitzen als optionales Vorstandsmodell auf allen Parteiebenen ermöglichen!

Unabhängig von Beschlüssen der Bundespartei möge die SPD Berlin ihre Statuten so ergänzen, dass es den Mitgliedern der SPD Berlin ermöglicht wird, in allen Gliederungen auf allen Ebenen sowie in den Arbeitsgemeinschaften der Partei Doppelspitzen mit mindestens einer Frau zu wählen, sofern dies von bzw. auf der jeweiligen Gliederungsebene gewünscht ist.