Antrag 86/I/2020 (Groß-)Elterngeld S(ystemrelevanz)

Status:
Überweisung

Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die Einführung eines „Elterngeld S“ einzusetzen.

 

In bundesweiten Krisen- und Katastrophenzeiten sollen Partner*innen sowie Eltern und Schwiegereltern von in s.g. systemrelevanten Berufen arbeitenden Eltern Anspruch auf Elterngeld S für die heimische Betreuung und Unterstützung der Heimbeschulung von Kindern erhalten, sobald Einschränkungen des Kita- und Schulbetriebes staatlich verordnet werden.

 

Die Dauer des Anspruchs auf Bezug des Elterngeld S soll einen Monat nach Auslaufen der verordneten Einschränkungen enden. Der Anspruch endet mit dem Erreichen des vollendeten zwölften Lebensjahres zu betreuender Kinder. Die Höhe des Elterngeldes S entspricht dem Satz des Basiselterngeldes. Geschwisterboni sind zu berücksichtigen.

Eine Anrechnung auf Sozialleistungen soll nicht stattfinden.

 

(Beschluss LV 15.06.2020: Überweisung an FA IV und Vorlage LPT)

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: AH Fraktion (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Überweisungs-PDF: