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Antrag 54/I/2024 Verbesserung der Barrierefreiheit im Wohnungswesen

21.04.2024

Der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat die Rechte von Eigentümer*innen zur Herstellung von Barrierefreiheit bzw. zur Barrierereduzierung gestärkt: Eine Maßnahme zur Barrierereduzierung im Gemeinschaftseigentum ist grundsätzlich keine grundlegende Umgestaltung und kann von der Eigentümer*innengemeinschaft i.d.R. nicht verweigert werden.

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages werden aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnen (Wohnungseigentumsgesetz – WEG) diesem Urteil gemäß der Devise „§20 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 WEG schlägt §20 Abs. 4 WEG“ klarstellt und auch in entsprechenden Verordnungen und Richtlinien unmissverständlich deutlich wird. Dies gilt für Gebäude ohne bzw. mit Denkmalschutz.

 

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass auf dem Wohnungseigentumsgesetz beruhende Gesetze, Verordnungen oder Richtlinien entsprechend der Stärkung des Rechts auf Barrierefreiheit in Gebäuden mit und ohne Denkmalschutz angepasst und umgesetzt werden.

 

Sozialdemokrat*innen in exekutiver bzw. legislativer Verantwortung auf Bundes-, Landes oder Bezirksebene werden aufgefordert, intensiv zu prüfen, welche Konsequenzen und Wirkungen dieses oder ähnliche Urteile für öffentliche Gebäude bzw. für öffentliche und private Gebäude hat, in denen Mieter*innen leben.

 

Es ist davon auszugehen, dass künftige richterliche Urteile die Zulässigkeit von baulichen Veränderungen zugunsten von Barrierefreiheit bzw. Barrierereduzierung stärken werden. Die umfassende Forderung „Barrierefreiheit von Anfang an!“ gewinnt somit an großer Bedeutung.

Antrag 77/I/2024 Aussetzen der Schulbesuchspflicht vermeiden: Einführung des pädagogischen Konzepts der "Kleinklassen Autismus" für autistische Kinder in Berlin

21.04.2024

Mit § 41 Abs. 3a SchulG wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Schulbesuchspflicht ganz oder teilweise ruhen zu lassen. Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen geht im aktuellen Verstößebericht davon aus, dass etwa 1.000 Kinder und Jugendliche von solchen Maßnahmen betroffen sind, überwiegend aus dem autistischen Spektrum, deren Verhalten den Unterricht stört. Der Bericht beklagt, dass genaue Zahlen nicht vorliegen. Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen werden daher aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass diese Lücke geschlossen und eine statistische Bedarfserhebung wird.

 

Die Bedarfserhebung soll auf der Grundlage von § 63 Abs. 2 und § 41 Abs. 3a des Berliner Schulgesetzes erfolgen und ausschließlich Kinder mit einer psychiatrischen Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung erfassen. Dabei sollen alle relevanten Akteur*innen, einschließlich der bezirklichen Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrums (SIBUZ), der Teilhabefachdienste Jugend, der Regional-Sozialpädagogischen Dienste und der Schnittstellen Schule und Jugend, eingebunden werden. Die Ergebnisse der Bedarfserhebung sollen regelmäßig aktualisiert und in Zusammenarbeit mit den genannten Stellen analysiert werden, um eine ganzheitliche Perspektive einzunehmen. Der Benachteiligung von autistischen Kinder im Schulsystem ist gesamtstädtisch entgegenzuwirken.

 

Die Bedarfserhebung soll die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die jeweiligen Bezirksämter in die Lage versetzen, Präventionsmaßnahmen zu entwickeln, um Schulzeitverkürzungen und -ausschlüssen entgegenzuwirken. Eine wichtige Maßnahme kann dabei die Implementierung des pädagogischen Konzepts der „Kleinklassen Autismus“ für autistische Kinder sein. Die Kleinklassen Autismus sollen in den Schulen eingerichtet werden, die die Kinder bereits besuchen.

Antrag 197/I/2024 Berlin ist die Stadt der Religionsvielfalt

21.04.2024

4 Abs. 3 des Berliner Kirchensteuergesetzes wird wie folgt gefasst:

 

Im Falle einer glaubensverschiedenen Ehe ist die Erhebung eines besonderen Kirchgeldes im Sinne des § 3 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ausgeschlossen, wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen Mitglied einer Religionsgemeinschaft ist, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannt ist.

Antrag 214/I/2024 Alles liegt vor: Verwaltungsreform jetzt starten!

21.04.2024

Die SPD Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD Senatsmitglieder werden aufgefordert noch in dieser Legislaturperiode eine Verwaltungsreform auf Basis des Senatsbeschlusses vom 7.2.2023 mit dem Koalitionspartner zu beschließen, damit zu Beginn der kommenden Legislaturperiode 2026 – 2031 sogleich das Bezirksamt neu aufgestellt wird durch:

 

  • Die Einführung des politischen Bezirksamtes
  • Einführung der Richtlinienkompetenz der Bezirksbürgermeisterin/ des Bezirksbürgermeisters innerhalb des Bezirksamtes
  • Einführung der Fachaufsicht

 

Im Anschluss daran werden die weiteren Schritte des o.g. Senatsbeschlusses Schritt für Schritt umgesetzt.

Antrag 253/I/2024 29-Euro-Ticket zugunsten drängender Investitionen aufgeben

21.04.2024

Der Senat wird aufgefordert, angesichts der Einsparmaßnahmen im aktuellen Haushalt auf die Einführung des 29-Euro-Tickets zu verzichten, um grundlegendere Leistungen des Landes für die Bürgerinnen und Bürger finanzieren zu können.