Antrag 77/I/2024 Aussetzen der Schulbesuchspflicht vermeiden: Einführung des pädagogischen Konzepts der "Kleinklassen Autismus" für autistische Kinder in Berlin

Mit § 41 Abs. 3a SchulG wurde eine Möglichkeit geschaffen, die Schulbesuchspflicht ganz oder teilweise ruhen zu lassen. Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen geht im aktuellen Verstößebericht davon aus, dass etwa 1.000 Kinder und Jugendliche von solchen Maßnahmen betroffen sind, überwiegend aus dem autistischen Spektrum, deren Verhalten den Unterricht stört. Der Bericht beklagt, dass genaue Zahlen nicht vorliegen. Die sozialdemokratischen Mitglieder im Senat, im Berliner Abgeordnetenhaus und in den Bezirksverordnetenversammlungen werden daher aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass diese Lücke geschlossen und eine statistische Bedarfserhebung wird.

 

Die Bedarfserhebung soll auf der Grundlage von § 63 Abs. 2 und § 41 Abs. 3a des Berliner Schulgesetzes erfolgen und ausschließlich Kinder mit einer psychiatrischen Diagnose einer Autismus-Spektrum-Störung erfassen. Dabei sollen alle relevanten Akteur*innen, einschließlich der bezirklichen Schulpsychologischen und Inklusionspädagogischen Beratungs- und Unterstützungszentrums (SIBUZ), der Teilhabefachdienste Jugend, der Regional-Sozialpädagogischen Dienste und der Schnittstellen Schule und Jugend, eingebunden werden. Die Ergebnisse der Bedarfserhebung sollen regelmäßig aktualisiert und in Zusammenarbeit mit den genannten Stellen analysiert werden, um eine ganzheitliche Perspektive einzunehmen. Der Benachteiligung von autistischen Kinder im Schulsystem ist gesamtstädtisch entgegenzuwirken.

 

Die Bedarfserhebung soll die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie sowie die jeweiligen Bezirksämter in die Lage versetzen, Präventionsmaßnahmen zu entwickeln, um Schulzeitverkürzungen und -ausschlüssen entgegenzuwirken. Eine wichtige Maßnahme kann dabei die Implementierung des pädagogischen Konzepts der „Kleinklassen Autismus“ für autistische Kinder sein. Die Kleinklassen Autismus sollen in den Schulen eingerichtet werden, die die Kinder bereits besuchen.

Empfehlung der Antragskommission:
erledigt durch Rechtssprechung (Konsens)