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Antrag 47/I/2023 JA zur Umsetzung des Volksentscheides „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“

27.04.2023

Die Sondierungsverhandlungen mit der CDU und die hohe Wahrscheinlichkeit einer GroKo in Berlin versprechen sozialpolitisch einen Rückschritt. Auch die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“ droht zu scheitern.

 

Wir erinnern noch einmal daran, dass 59,1 % der Berliner*innen im Herbst 2021 für die Vergesellschaftung privater Immobilienkonzerne gestimmt haben. Und wir erinnern auch noch einmal daran, dass der Landesparteitag der SPD im Juni 2022 dafür gestimmt hat, bei entsprechend positivem Votum der Expert*innenkommission, die Erstellung eines Vergesellschaftungsgesetzes voranzutreiben. Und dass diese Arbeit transparent stattfinden soll.

 

Ein, zwangsläufig überteuerter, Rückkauf von Wohnungen aus privater Hand, ist nicht das, was der Volksentscheid aussagt. Private Investor*innen dürfen nicht dafür belohnt werden mit Mietraum zu spekulieren.

 

Ebenso ist die Entwicklung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes fragwürdig. Dieses zweistufige Verfahren scheint die Umsetzung des Volksentscheides in die Länge zu ziehen. Die Expert*innenkommission soll demnach nicht direkt ein Gesetz zur Vergesellschaftung entwickeln. Es sollen erst die Kriterien zur Vergesellschaftung höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Entscheidet dieses positiv, soll dann das geforderte Gesetz zur Vergesellschaftung erarbeitet werden. Es wird damit gerechnet, dass die Vergesellschaftung nicht vor 2026 erfolgen kann.

 

Dieses Vorgehen wird nicht dem Willen der Berliner*innen gerecht. Und dieses Vorgehen darf nicht von uns unterstützt werden. Das positive Votum zum Volksentscheid und somit die Entscheidung der Mehrheit der Berliner Bevölkerung muss von der neuen Landesregierung respektiert, ernst genommen und umgesetzt werden.

 

Wir fordern daher weiterhin, bei positivem Votum der Kommission, die sofortige Erarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes und der unmittelbaren Umsetzung desselben. Und wir lehnen den überteuerten Rückkauf von Wohnungen von privaten Investor*innen ab.Ebenso fordern wir die sozialdemokratischen Verhandler*innen in den Koalitionsverhandlungen dazu auf, den Landesparteitagsbeschluss der SPD zur Grundlage der Verhandlungen zu machen und sich im zu fassenden Koalitionsvertrag klar zur Umsetzung des Volksentscheides „DW & Co. enteignen“ zu bekennen.

 

Denn nur so kann der Wohnungsmarkt in Berlin für alle zugänglich und bezahlbar bleiben

Antrag 46/I/2023 Kein Agieren wie Immobilienhaie - Kommunale Wohnungsunternehmen in die Pflicht nehmen!

27.04.2023

Die sozialdemokratischen Abgeordneten im Abgeordnetenhaus von Berlin sollen sich dafür einsetzen, dass das Wohnraumver­sorgungsgesetz dahingehend verändert wird, dass für gemein­nützige Zwecke dem Land Berlin, den Bezirken und freien Trä­gern zu vergünstigten Konditionen Wohnungen und Gewerbe­raum für ihre Arbeit von kommunalen Wohnungsunternehmen zur Verfügung gestellt werden. Es soll auch geprüft werden, in­wiefern eine Quote zur höheren Vermietung an freie Träger bei­tragen kann.

Antrag 44/I/2023 §543 BGB

27.04.2023

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion werden aufgefordert, sich in geeignet erscheinender Weise dafür einzusetzen, dass der § 543 Abs. 2 Satz 2 ff. BGB wie folgt neu gefasst wird:

 

Satz 1 Nr. 3 ist nicht auf Mietrückstände anzuwenden, die durch Anwendung des § 536 Abs. 1 Satz 2 entstanden sind. § 536c ist anzuwenden. Satz 2 gilt auch, wenn die – angezeigte – Mietreduzierung sich als unbegründet erweist.

Antrag 43/I/2023 § 573 BGB

27.04.2023

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion werden aufgefordert, in geeignet erscheinender Weise dafür einzutreten, dass im § 573 Abs. 2 Satz 2 ff. BGB

 

in Nr. 2 ein Satz 2 angefügt wird: „Dies gilt nur, wenn der Vermieter zeitgleich eine vergleichbare Wohnung in fußläufiger Entfernung zur bisherigen Wohnung anbietet oder der Mieter zustimmt“.

Antrag 42/I/2023 § 556 BGB

27.04.2023

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion werden aufgefordert, in geeignet erscheinender Weise dafür einzutreten, dass im § 556 Abs. 1 Satz 2 ff. BGB die Worte „das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch“ gestrichen werden.