Antrag 47/I/2023 Trotz GroKo: JA zum Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen!“ – Keine Arbeit für die Immolobby durch die Expert*innenkommission und die Koalition!

Die Sondierungsverhandlungen mit der CDU und die hohe Wahrscheinlichkeit einer GroKo in Berlin versprechen sozialpolitisch einen Rückschritt. Auch die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“ droht zu scheitern.

 

Wir erinnern noch einmal daran, dass 59,1 % der Berliner*innen im Herbst 2021 für die Vergesellschaftung privater Immobilienkonzerne gestimmt haben. Und wir erinnern auch noch einmal daran, dass der Landesparteitag der SPD im Juni 2022 dafür gestimmt hat, bei entsprechend positivem Votum der Expert*innenkommission, die Erstellung eines Vergesellschaftungsgesetzes voranzutreiben. Und dass diese Arbeit transparent stattfinden soll.

 

Ein, zwangsläufig überteuerter, Rückkauf von Wohnungen aus privater Hand, ist nicht das, was der Volksentscheid aussagt. Private Investor*innen dürfen nicht dafür belohnt werden mit Mietraum zu spekulieren.

 

Ebenso ist die Entwicklung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes fragwürdig. Dieses zweistufige Verfahren scheint die Umsetzung des Volksentscheides in die Länge zu ziehen. Die Expert*innenkommission soll demnach nicht direkt ein Gesetz zur Vergesellschaftung entwickeln. Es sollen erst die Kriterien zur Vergesellschaftung höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Entscheidet dieses positiv, soll dann das geforderte Gesetz zur Vergesellschaftung erarbeitet werden. Es wird damit gerechnet, dass die Vergesellschaftung nicht vor 2026 erfolgen kann.

 

Dieses Vorgehen wird nicht dem Willen der Berliner*innen gerecht. Und dieses Vorgehen darf nicht von uns unterstützt werden. Das positive Votum zum Volksentscheid und somit die Entscheidung der Mehrheit der Berliner Bevölkerung muss von der neuen Landesregierung respektiert, ernst genommen und umgesetzt werden.

 

Wir fordern daher weiterhin, bei positivem Votum der Kommission, die sofortige Erarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes und der unmittelbaren Umsetzung desselben. Und wir lehnen den überteuerten Rückkauf von Wohnungen von privaten Investor*innen ab.Ebenso fordern wir die sozialdemokratischen Verhandler*innen in den Koalitionsverhandlungen dazu auf, den Landesparteitagsbeschluss der SPD zur Grundlage der Verhandlungen zu machen und sich im zu fassenden Koalitionsvertrag klar zur Umsetzung des Volksentscheides „DW & Co. enteignen“ zu bekennen.

 

Denn nur so kann der Wohnungsmarkt in Berlin für alle zugänglich und bezahlbar bleiben

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

JA zur Umsetzung des Volksentscheides „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“

 

Wir begrüßen, dass der Koalitionsvertrag mit der CDU ein Vergesellschaftungsrahmengesetz vorsieht, sofern die noch bestehende Expert*innenkommission eine positive Entscheidung trifft.

 

Wir bekräftigen das Ziel, rechtssichere Wege zu gehen, den Wohnungsbestand des Landes Berlin umgehend deutlich zu steigern, um sie dem freien Wohnungsmarkt zu entziehen und damit  steigenden Mietpreisen wirksam entgegen zu wirken.

 

Wir bekräftigen, dass die Vergesellschaftung im Sinne des Volksentscheids hierfür ein geeignetes Mittel sein kann. Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats werden aufgefordert, einem positiven Votum der Expert*innenkommission folgend, parallel zur Erarbeitung eines Rahmengesetzes, sich für die Erarbeitung eines spezifischen Gesetzes für den Wohnungssektor einzusetzen, um schnellstmöglich eine rechtssichere Umsetzung zu ermöglichen.

 

Änderungsantrag Franziska Drohsel: 

Ersetze den letzten Satz von „Die sozialdemokratischen…“ bis „…ermöglichen.“ durch:

Wir bekräftigen, dass die Vergesellschaftung im Sinne des Volksentscheids hierfür ein geeignetes Mittel sein kann. Die sozialdemokratischen Mitglieder des AGH und des Senats werden aufgefordert, einem positiven Votum der Expert*innenkommission folgend, parallel zur Erarbeitung eines Rahmengesetzes, ein spezifisches Gesetz für den Wohnungssektor zu erarbeiten, um den Volksentscheid schnellstmöglich und rechtssicher umzusetzen.