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Antrag 41/I/2023 § 559 BGB

27.04.2023

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion werden aufgefordert, in geeignet erscheinender Weise dafür einzutreten, dass im § 559 Abs.1 Satz 1, 2. Halbsatz sowie Satz 2 BGB wie folgt gefasst werden:

 

„… so kann er die jährliche Miete um 6 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöhen, bis die Summe der aufgewendeten Kosten erreicht ist. Mieterhöhungen im Rahmen der übrigen Vorschriften dieses Gesetzes bleiben zulässig.

Antrag 40/I/2023 Ampelphasen

27.04.2023

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Abgeordnetenhausfraktion werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Grünphasen der Fußgängerampeln an Kreuzungen so programmiert werden, dass Personen, die zu Fuß oder dem Fahrrad unterwegs sind, ohne gefährdenden Abbiegeverkehr die Kreuzung überqueren können.

Antrag 39/I/2023 Mehr Enteignungen – mehr Schulen!

27.04.2023

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig (…).“  Diese Sätze aus dem Grundgesetz Artikel 14 kennen wohl spätestens nach dem erfolgreichen Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ die Mehrheit der Berliner*innen und damit wahrscheinlich auch die meisten Schüler*innen und Lehrkräfte. Genau um diese soll es in diesem Antrag gehen. Denn nicht nur zu Beginn dieses Jahres, sondern wiederkehrend und mit zunehmend lauteren Protesten, gehen Lehrkräfte und Schulpersonal auf die Straßen, um ihrem Ärger Luft zu machen. „Kleinere Klassen = Besserer Unterricht“ waren auf den Plakaten zu lesen. Doch wer kleinere Klassen will, braucht nicht nur mehr Lehrkräfte, sondern auch mehr Räume und damit mehr Schulen. An beiden Punkten scheitert es jedoch in Berlin. So fehlt neben der Lehrperson, in fast allen Bezirken, der Raum für die wachsende Anzahl an Schüler*innen. Manche Bezirke mussten im letzten Sommer bereits Überlegungen anstellen, Zelte aufzustellen, da schlicht kein Platz für geflüchtete oder neu angemeldete Schüler*innen vorhanden war. Andere Bezirke sind gezwungen, Schulen in Bürogebäuden unterzubringen und dort zu unterrichten.

 

Für uns ist dies inakzeptabel und unterstreicht zugleich, in welcher absoluten Notsituation wir uns als Bezirke und Stadt befinden.

 

Doch es gibt Möglichkeiten, wie wir auch in immer dichteren Bezirken neue Flächen erschließen können, um Schulen zu bauen. Ein wichtiges Instrument ist die Enteignung. Diese ist bereits in Landesenteignungsgesetzen, wie der Baden-Württembergs auf den konkreten Fall niedergeschrieben. Dort heißt es nämlich: „Nach diesem Gesetz kann enteignet werden, um Vorhaben zu verwirklichen, die dem Wohle der Allgemeinheit dienen, insbesondere (…) Einrichtungen für Schulen, Hochschulen und andere Zwecke von Kultur, Wissenschaft und Forschung (…)“. Dies zeigt –  Möglichkeiten gibt es, nur müssen diese mit der Bundesgesetzgebung in Einklang gebracht werden.

 

Aus diesem Grund fordern wir,

  • zu prüfen, inwieweit neben der Bundesgesetzgebung eine Gesetzgebungskompetenz des Landes verbleibt. Falls eine solche gegeben ist, fordern wir schnellstmöglich eine landesgesetzliche Grundlage für eine schnelle Enteignung zugunsten des Schulbaus, nach dem Vorbild des Landesenteignungsgesetzes von Baden-Württemberg, zu schaffen. Sollte dies rechtlich nicht möglich sein, fordern wir ein Konzept zu erstellen, welches auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Rechtsgrundlagen, eine schnelle Enteignung zugunsten des Schulbaus sicherstellt.
  • im Haushalt den Bezirken Finanzmittel für alle Entschädigungszahlungen und weitere anfallende Kosten fest einzuplanen, welche im Falle erfolgreicher Enteignungsverfahren anfallen würden. Auch sollen Mittel freigegeben werden, welche bei einer möglichen Beschlagnahme für die Bezahlung der Mietkosten abgerufen werden können. Die dafür bereitgestellten Gelder müssen neu in den Haushalt eingeplant werden, ohne Abstriche in anderen Bereichen zu machen.
  • bis zum neuen Haushalt die Mittel der Schulbauoffensive so anzupassen, dass Entschädigungszahlungen hierüber abgewickelt werden können.

 

Antrag 38/I/2023 Für mehr Raum für Kinder und Jugendliche bei der kooperativen Baulandentwicklung

27.04.2023

Die Mitglieder des Senats von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses setzen sich dafür ein, dass die Kennwerte für Kita- und Grundschulkinder im Quartier im Rahmen der kooperativen Baulandentwicklung erhöht und der jeweiligen Situation des Sozialraums angepasst werden, um dem stetigen Mehrbedarf an Kita- und Grundschulplätzen, insbesondere in den Außenbezirken, entgegen zu wirken.

Antrag 37/I/2023 Was muss, das muss! – Das gesamte Stadtgebiet, flächendeckend mit kostenfreien Toiletten ausstatten

27.04.2023

Wir fordern auf Bezirks- und Landesebene:

 

Die SPD-Fraktionen im Bezirk und im Land Berlin sollen sich für die flächendeckende Verfügbarkeit von sauberen, für alle kostenfrei, möglichst barrierefreie nutzbaren Toiletten einsetzen. Auf Toilette zu gehen ist ein Grundbedürfnis und muss jederzeit und überall unter menschenwürdigen Bedingungen möglich sein. Dabei sollen unterschiedliche Bausteine zu einem engmaschigen, flächendeckenden Netzwerk beitragen.

 

Öffentliche Toiletten:

Öffentliche Toiletten, wie in den letzten Jahren in den Berliner Bezirken errichtet, bilden die Grundlage des Netzes und sollen als solches stetig ausgebaut werden. Diese müssen sofort allen Geschlechtern kostenfrei zur Verfügung stehen. Auch fordern wir einen angemessenen Säuberungs-Zyklus, um eine hygienische Nutzung zu gewährleisten.

 

Toiletten in öffentlichen Gebäuden einbinden:

Toiletten in öffentlichen Gebäuden sollen selbstverständlich für alle in den Öffnungszeiten nutzbar sein. Hier soll eine entsprechende Beschilderung und Bewerbung an den Eingängen den Zugang niedrigschwellig ermöglichen.

 

Einbindung der lokalen Gastronomie fördern:

Wir fordern, die lokale Gastronomie in das flächendeckende Konzept mit einzubeziehen. Gastronom*innen, die ihre Toilette sichtbar und kostenlos anbieten, sollen für die Bereitstellung der Infrastruktur und die Säuberung entsprechend bezuschusst werden. Der Zuschuss kann nach Lage und Ausstattung gestaffelt werden. Hier kann auf bestehende und funktionierende Konzepte wie „die nette Toilette“ zurückgegriffen werden.

 

Es muss selbstverständlich sein, dass jede*r mit dem natürlichsten Bedürfnis der Welt schnell eine saubere Toilette findet!