Antrag 42/I/2023 § 556 BGB

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Bundestagsfraktion werden aufgefordert, in geeignet erscheinender Weise dafür einzutreten, dass im § 556 Abs. 1 Satz 2 ff. BGB die Worte „das Eigentum oder das Erbbaurecht am Grundstück oder durch“ gestrichen werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Rücküberweisung an Antragsteller (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Siehe Antrag 318/II/2022 Änderung zum § 556 BGB : Rücküberweisung an Antragsteller