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Antrag 124/I/2023 Racial Profiling

27.04.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Senats auf in enger Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und betroffenen Communities Maßnahmen zum Verbot von Racial Profiling zu entwickeln und umsetzen.

 

Zu den Maßnahmen gehören die Schulung und Sensibilisierung von Polizei- und Behördenmitarbeiter*innen zum Thema Racial Profiling ebenso wie eine Reform des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ASOG) in folgenden Punkten:

  1. Eine klare Definition von Racial Profiling und gesetzliches Verbot rassistischer oder diskriminierender Praktiken von Polizei und anderen Behörden.
  2. Festlegung spezifischer Standards für Personenkontrollen, um sicherzustellen, dass Kontrollen nur auf der Grundlage konkreter und vernünftiger Verdachtsmomente durchgeführt werden.
  3. Verbot der Speicherung von Daten aufgrund der Hautfarbe oder ethnischen Herkunft
  4. Unabhängige Kontrollorgane: Ein unabhängiges Kontrollorgan sollte geschaffen werden, um Beschwerden über Racial Profiling entgegenzunehmen und zu untersuchen. Dieses Gremium sollte aus unabhängigen Expertinnen und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft bestehen.
  5. Die einzusetzende Enquete-Kommission gegen Rassismus soll ebenfalls Vorschläge zur effektiven Verhinderung von Racial Profiling erarbeiten.

 

Antrag 105/I/2023 Trans*liberation now: Für ein echtes Selbstbestimmungsgesetz

27.04.2023

Wir begrüßen, dass das Bundesjustiz- und das Bundesfamilienministerium Eckpunkte für das im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien vorgesehene Selbstbestimmungsgesetz vorgelegt haben. Damit rückt die lange überfällige Abschaffung des „TSG“ endlich näher. Wir unterstützen ausdrücklich, dass die Anpassung von Vornamen und Geschlechtseintrag künftig in einem einfachen Verfahren vor dem Standesamt ohne vorherige Zwangsgutachten möglich sein soll.

 

Dennoch bleiben die Eckpunkte hinter einem echten Selbstbestimmungsgesetz zurück. Wir fordern deshalb die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für folgende Verbesserungen und Klarstellungen einzusetzen:

  1. Die Erklärungen zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag müssen an jedem Standesamt abgegeben werden können. Es wäre nicht zumutbar, wenn Menschen nur für die Abgabe dieser Erklärung das Standesamt ihrer Geburt aufsuchen müssten.
  2. Auch Menschen, die ohne deutsche Staatsangehörigkeit in Deutschland leben, müssen das Selbstbestimmungsgesetz in Anspruch nehmen können. Die derzeit übliche Prüfung, ob das Recht des Heimatstaats eine vergleichbare Regelung kennt, verursacht unnötigen und zeitraubenden Bürokratieaufwand.
  3. Auch die Anpassung geschlechtsspezifischer Nachnamen soll in das Selbstbestimmungsgesetz aufgenommen werden. Wenn ein trans* Mensch einen Namen mit geschlechtsspezifischer Endung führt, wie es z.B. in nord- und osteuropäischen Ländern verbreitet ist, würde es andernfalls zu einer sinnwidrigen Diskrepanz zwischen Vor- und Nachnamen kommen.
  4. Auch bei Minderjährigen unter 14 Jahren soll das Familiengericht eine am Kindeswohl orientierte Entscheidung treffen können, wenn die Sorgeberechtigten die Zustimmung zur Anpassung von Namen oder Geschlechtseintrag verweigern. Im familiengerichtlichen Verfahren ist sicherzustellen, dass ein*e Verfahrensbetreuer*in bestellt wird, die mit der Situation und den Bedürfnissen von trans* Menschen vertraut ist.
  5. Bei Minderjährigen ist das Verfahren altersunabhängig so zu gestalten, dass diese die Erklärung zur Änderung von Namen und Geschlechtseintrag selbst abgeben, wie es im Eckpunktepapier bereits für Minderjährige ab 14 Jahren vorgesehen ist.
  6. Das Standesamt soll von Amts wegen das Familiengericht anrufen, wenn ein*e Minderjährige*r die Anpassung von Namen und Geschlechtseintrag verlangt und die Sorgeberechtigten auch nach Aufforderung durch das Standesamt keine Zustimmung erteilen.
  7. Sowohl die Sorgeberechtigten als auch das Familiengericht müssen verpflichtet sein, die Wünsche eines minderjährigen Kindes bezüglich des eigenen Namens und Geschlechtseintrags vorrangig zu berücksichtigen. Bei entsprechender Reife muss die Entscheidung in das Selbstbestimmungsrecht des Kindes fallen. Daher muss auch die Altersgrenze für eine eigenständige Entscheidung ohne Beteiligung der Eltern abgesenkt werden.
  8. Ergänzend zum Offenbarungsverbot, das mit § 5 TSG bereits Teil der geltenden Rechtslage ist, ist eine ausdrückliche Regelung aufzunehmen, wonach Menschen nach Anpassung von Namen oder Geschlechtseintrag einen gesetzlichen Anspruch gegen private und öffentliche Stellen auf Ausstellung von Dokumenten, Zeugnissen und anderen Bescheinigungen mit den neuen Personendaten haben.

 

Das Selbstbestimmungsgesetz soll darüber hinaus nur Erleichterungen für die Änderung von Vornamen und Geschlechtseintrag enthalten. Um die Lebenssituation von trans* Menschen wirksam zu verbessern, braucht es aber weitere Maßnahmen. Wir fordern deshalb die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung auf, sich für folgende zusätzliche Maßnahmen einzusetzen und diese zeitnah in die Wege zu leiten:

  1. Um trans* Menschen zu unterstützen und in die Lage zu versetzen, ihr Selbstbestimmungsrecht in Anspruch zu nehmen, ist die in den Eckpunkten vorgesehene Stärkung von Beratungsangeboten besonders wichtig. Insbesondere für Minderjährige sind niedrigschwellige spezialisierte Anlauf- und Beratungsstellen auszubauen, abzusichern oder neu zu schaffen, die diese bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen und während des Verfahrens, das das Selbstbestimmungsgesetz vorsieht, begleiten können. Die Einführung eines Rechtsanspruchs auf eine qualifizierte Beratung ist zu prüfen. Weiterhin ist zu prüfen, ob Sorgeberechtigte von trans* Kindern zur Wahrnehmung einer Beratung verpflichtet werden können.
  2. Eltern, die ihren Geschlechtseintrag haben ändern lassen, sind in der Geburtsurkunde des Kindes mit einer Bezeichnung einzutragen, die ihrem geänderten Geschlechtseintrag entspricht.
  3. Wie vom Koalitionsvertrag gefordert müssen die Kosten geschlechtsangleichender Behandlungen vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Das gilt auch für eventuell angeforderte Gutachten. Das Bundesministerium für Gesundheit muss zeitnah ein Konzept vorlegen, mit dem sichergestellt wird, dass trans* Menschen bei entsprechender ärztlicher Empfehlung einen Anspruch auf Kostenübernahme hinsichtlich der Behandlungen haben, die in der einschlägigen S3-Leitlinie „Geschlechtsinkongruenz, Geschlechtsdysphorie und Trans-Gesundheit“ empfohlen werden, welche unter Federführung der der Deutschen Gesellschaft für Sexualforschung erarbeitet wurde.
  4. Bezüglich der Teilnahme an Sportveranstaltungen und Wettkämpfen ist sicherzustellen, dass keine Regelungen getroffen werden, die trans* Sportler*innen ohne sachlichen Grund ausschließen oder unverhältnismäßig benachteiligen.

 

Antrag 77/I/2023 Queer Refugees Welcome! Für eine Reform der Geflüchtetenpolitik

27.04.2023

Wir fordern eine grundlegende Reform der Geflüchtetenpolitik besonders mit Blick auf LSBTQIA*-Geflüchtete. Hierzu sollen die SPD-Abgeordneten von Bund und Land sich für eine Reform der notwendigen Gesetze einsetzen, die folgende Maßnahmen enthält:

 

  1. § 3 Absatz 1 Nummer 1 des Asylgesetzes soll klarstellend um die “sexuelle Orientierung” und “Geschlechtsidentität” als Gründe der Flucht vor Verfolgung ergänzt werden. Mit der Aufnahme der sexuellen Orientierung und Geschlechtsidentität ins Asylgesetz wird die nationale Gesetzgebung an die Richtlinie 2011/95/EU angepasst, die diese Verfolgungsgründe bereits anerkennt.
  2. Für alle Mitarbeitenden von Ämtern, Behörden und Aufnahmeeinrichtungen sollen Sensibilisierungsprogramme zum Umgang mit LSBTQIA*-Geflüchteten verpflichtend angeboten werden. Diese Sensibilisierungsprogramme sollen in Zusammenarbeit mit entsprechenden zivilgesellschaftlichen Organisationen eingerichtet werden.
  3. Bundesweit soll ein behördenunabhängiges Asylberatungssystem eingerichtet werden. Die Beratungen sollen hierbei u.a. als Einzelgespräche zur Verfügung stehen. Darüber hinaus müssen die Beratungsangebote niedrigschwellig und flächendeckend angeboten werden und vor behördlichen Anhörungen wahrnehmbar sein. Die Einrichtung eines behördenunabhängigen Asylberatungssystems kommt der in Richtlinie 2013/33/EU festgeschriebenen Verpflichtung nach, Geflüchtete im Asylprozess über ihre Rechte und mögliche Rechtsberatungsstellen zu informieren. Dabei gewährleistet das Angebot von Einzelgesprächen, dass queere Menschen nicht vor Dritten ein Zwangsouting erleben müssen. Frühzeitige Beratungsangebote gewährleisten zudem, dass die Asylsuchenden rechtzeitig über die eigenen Rechte aufgeklärt werden.
  4. Sogenannte Ankerzentren werden abgeschafft und durch dezentrale Unterbringungen ersetzt.
  5. In allen Aufnahmeeinrichtungen muss Zugang zu rechtlicher, gesundheitlicher und psychologischer Betreuung für LSBTQIA*- Geflüchtete gewährleistet werden. Zudem müssen weitere Aufnahmeeinrichtungen speziell für LSBTQIA*-Geflüchtete geschaffen werden.
  6. Alle Kommunen werden insbesondere verpflichtet, Wohnraum für LSBTQIA*-Geflüchtete bereitzustellen. Ausreichende Mittel werden zentral zweckgebunden zur Verfügung gestellt. Hierbei soll in jedem Fall jeweils Gruppen- und Einzelunterbringung grundsätzlich gewährleistet sein. Diese Wohnungen werden entweder von Fachträger*innen der queeren Wohnhilfe oder der Queerarbeit verwaltet oder von explizit hierfür zu schulendem Fachpersonal kommunaler Trägerschaften. Der Gesetzgeber legt Fristen zur Einrichtung und ihrer Kontrolle fest, sodass die Nichterfüllung dieser Aufgabe durch die Kommunen verhindert werden kann. Eine Einrichtung zu Lasten expliziten Wohnens bspw. für junge Geflüchtete oder flüchtende Frauen* findet nicht statt.
  7. Abschiebungen dürfen nicht weiter durchgeführt werden. Abschiebungen sind ein inhumanes Mittel der Geflüchtetenpolitik, wodurch Menschen häufig in lebensbedrohliche Situationen gebracht werden. Da ein Verfolgungsgrund aufgrund der sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität niemals ausgeschlossen werden kann, sind alle Abschiebungen abzulehnen.

 

Antrag 61/I/2023 Für eine inklusive Partner*innenfreistellung

27.04.2023

Wir fordern, dass die geplante Regelung zum „Vaterschaftsurlaub“ auf eine „Partner*innenfreistellung“ ausgeweitet und somit umbenannt wird, um sowohl gleichgeschlechtliche Paarbeziehungen anzuerkennen, als auch die Möglichkeit der Freistellung für Partner*innen von gebärenden Personen oder die Benennung einer Person z.B. durch Alleinerziehende zu ermöglichen, welche nicht an die biologische Erzeugerschaft gebunden ist.

Antrag 47/I/2023 JA zur Umsetzung des Volksentscheides „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“

27.04.2023

Die Sondierungsverhandlungen mit der CDU und die hohe Wahrscheinlichkeit einer GroKo in Berlin versprechen sozialpolitisch einen Rückschritt. Auch die Umsetzung des Volksentscheids „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen“ droht zu scheitern.

 

Wir erinnern noch einmal daran, dass 59,1 % der Berliner*innen im Herbst 2021 für die Vergesellschaftung privater Immobilienkonzerne gestimmt haben. Und wir erinnern auch noch einmal daran, dass der Landesparteitag der SPD im Juni 2022 dafür gestimmt hat, bei entsprechend positivem Votum der Expert*innenkommission, die Erstellung eines Vergesellschaftungsgesetzes voranzutreiben. Und dass diese Arbeit transparent stattfinden soll.

 

Ein, zwangsläufig überteuerter, Rückkauf von Wohnungen aus privater Hand, ist nicht das, was der Volksentscheid aussagt. Private Investor*innen dürfen nicht dafür belohnt werden mit Mietraum zu spekulieren.

 

Ebenso ist die Entwicklung eines Vergesellschaftungsrahmengesetzes fragwürdig. Dieses zweistufige Verfahren scheint die Umsetzung des Volksentscheides in die Länge zu ziehen. Die Expert*innenkommission soll demnach nicht direkt ein Gesetz zur Vergesellschaftung entwickeln. Es sollen erst die Kriterien zur Vergesellschaftung höchstrichterlich durch das Bundesverfassungsgericht geprüft werden. Entscheidet dieses positiv, soll dann das geforderte Gesetz zur Vergesellschaftung erarbeitet werden. Es wird damit gerechnet, dass die Vergesellschaftung nicht vor 2026 erfolgen kann.

 

Dieses Vorgehen wird nicht dem Willen der Berliner*innen gerecht. Und dieses Vorgehen darf nicht von uns unterstützt werden. Das positive Votum zum Volksentscheid und somit die Entscheidung der Mehrheit der Berliner Bevölkerung muss von der neuen Landesregierung respektiert, ernst genommen und umgesetzt werden.

 

Wir fordern daher weiterhin, bei positivem Votum der Kommission, die sofortige Erarbeitung eines Vergesellschaftungsgesetzes und der unmittelbaren Umsetzung desselben. Und wir lehnen den überteuerten Rückkauf von Wohnungen von privaten Investor*innen ab.Ebenso fordern wir die sozialdemokratischen Verhandler*innen in den Koalitionsverhandlungen dazu auf, den Landesparteitagsbeschluss der SPD zur Grundlage der Verhandlungen zu machen und sich im zu fassenden Koalitionsvertrag klar zur Umsetzung des Volksentscheides „DW & Co. enteignen“ zu bekennen.

 

Denn nur so kann der Wohnungsmarkt in Berlin für alle zugänglich und bezahlbar bleiben