Archive

Antrag 39/I/2023 Mehr Enteignungen – mehr Schulen!

27.04.2023

Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen. Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig (…).“  Diese Sätze aus dem Grundgesetz Artikel 14 kennen wohl spätestens nach dem erfolgreichen Volksentscheid „Deutsche Wohnen und Co. enteignen“ die Mehrheit der Berliner*innen und damit wahrscheinlich auch die meisten Schüler*innen und Lehrkräfte. Genau um diese soll es in diesem Antrag gehen. Denn nicht nur zu Beginn dieses Jahres, sondern wiederkehrend und mit zunehmend lauteren Protesten, gehen Lehrkräfte und Schulpersonal auf die Straßen, um ihrem Ärger Luft zu machen. „Kleinere Klassen = Besserer Unterricht“ waren auf den Plakaten zu lesen. Doch wer kleinere Klassen will, braucht nicht nur mehr Lehrkräfte, sondern auch mehr Räume und damit mehr Schulen. An beiden Punkten scheitert es jedoch in Berlin. So fehlt neben der Lehrperson, in fast allen Bezirken, der Raum für die wachsende Anzahl an Schüler*innen. Manche Bezirke mussten im letzten Sommer bereits Überlegungen anstellen, Zelte aufzustellen, da schlicht kein Platz für geflüchtete oder neu angemeldete Schüler*innen vorhanden war. Andere Bezirke sind gezwungen, Schulen in Bürogebäuden unterzubringen und dort zu unterrichten.

 

Für uns ist dies inakzeptabel und unterstreicht zugleich, in welcher absoluten Notsituation wir uns als Bezirke und Stadt befinden.

 

Doch es gibt Möglichkeiten, wie wir auch in immer dichteren Bezirken neue Flächen erschließen können, um Schulen zu bauen. Ein wichtiges Instrument ist die Enteignung. Diese ist bereits in Landesenteignungsgesetzen, wie der Baden-Württembergs auf den konkreten Fall niedergeschrieben. Dort heißt es nämlich: „Nach diesem Gesetz kann enteignet werden, um Vorhaben zu verwirklichen, die dem Wohle der Allgemeinheit dienen, insbesondere (…) Einrichtungen für Schulen, Hochschulen und andere Zwecke von Kultur, Wissenschaft und Forschung (…)“. Dies zeigt –  Möglichkeiten gibt es, nur müssen diese mit der Bundesgesetzgebung in Einklang gebracht werden.

 

Aus diesem Grund fordern wir,

  • zu prüfen, inwieweit neben der Bundesgesetzgebung eine Gesetzgebungskompetenz des Landes verbleibt. Falls eine solche gegeben ist, fordern wir schnellstmöglich eine landesgesetzliche Grundlage für eine schnelle Enteignung zugunsten des Schulbaus, nach dem Vorbild des Landesenteignungsgesetzes von Baden-Württemberg, zu schaffen. Sollte dies rechtlich nicht möglich sein, fordern wir ein Konzept zu erstellen, welches auf Grundlage der bestehenden gesetzlichen Rechtsgrundlagen, eine schnelle Enteignung zugunsten des Schulbaus sicherstellt.
  • im Haushalt den Bezirken Finanzmittel für alle Entschädigungszahlungen und weitere anfallende Kosten fest einzuplanen, welche im Falle erfolgreicher Enteignungsverfahren anfallen würden. Auch sollen Mittel freigegeben werden, welche bei einer möglichen Beschlagnahme für die Bezahlung der Mietkosten abgerufen werden können. Die dafür bereitgestellten Gelder müssen neu in den Haushalt eingeplant werden, ohne Abstriche in anderen Bereichen zu machen.
  • bis zum neuen Haushalt die Mittel der Schulbauoffensive so anzupassen, dass Entschädigungszahlungen hierüber abgewickelt werden können.

 

Antrag 03/I/2023 Auswertung der Wahlergebnisse

27.04.2023

Der Landesvorstand wird beauftragt zeitnah eine Analyse der Wahlergebnisse sowie der Kommunikationskampagne für die Wiederholungswahl in Auftrag zu geben. Dafür soll eine parteiexterne Stelle beauftragt werden.

Eine erste Ergebnispräsentation soll im Land und in den Kreisen im Laufe des Jahres erfolgen.

 

Ziel ist die quantitative und qualitative Aufarbeitung der Wahlergebnisse im Land und in den Kreisen sowie die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen.

Die Ergebnisse der Taskforce Innenstadt fließen in diese Arbeit ein und werden ausgewertet.

Antrag 05/I/2023 Informierte Entscheidungsfindung sichern – Für neutrale Informationskampagnen

27.04.2023

Bei Mitgliederentscheiden, bspw. über eine Koalition/ einen Koalitionsvertrag, ist sicherzustellen, dass die offizielle Information seitens der Partei gegenüber den Mitgliedern neutral ist. Dies bedeutet insbesondere, dass alle Positionen zu gleichen Teilen abgebildet und angemessen repräsentiert sind.

 

Mandatsträger*innen und Mitglieder in Gremienvorständen, insbesondere ihre Vorsitzenden müssen bei der Ausübung ihrer jeweiligen Funktion eine neutrale und moderierende Rolle einnehmen. Den Parteigremien bleibt es selbstverständlich unbenommen, eigene Positionen zu diskutieren, Beschlüsse zu fassen und ihre Mitglieder darüber zu informieren.

 

Im Rahmen eines Mitgliederentscheids muss ein ausreichender Zeitraum zum Informationsaustausch und zur Meinungsbildung eingeräumt werden. Dieser sollte min. 4 Wochen betragen.

Antrag 49/II/2022 Let’s get digital! - Ein echter Digitalisierungsschub für Hochschulen

10.10.2022

Die Corona-Pandemie hat Hochschulen nachhaltig verändert. Denn bis März 2020 war Digitalisierung an Hochschulen quasi ein Fremdwort und die Initiativen seitens der Lehrenden, diesen Zustand zu verändern, überschaubar. Die zwangsläufige Umstellung auf Online-Vorlesungen und Seminare hat dies notdürftig und kurzfristig beschleunigt, doch Zoom-Konferenzen alleine sind noch lange keine digitalisierte Hochschule. Folgende Maßnahmen erachten wir für notwendig, um Hochschulen endlich einen Digitalisierungsschub zu verpassen:

 

Hyflex-Lehre zum Standard machen!

Im 21. Jahrhundert muss ein Studium flexibel, zeit- und ortsunabhängig absolvierbar sein. Starre Anwesenheitspflichten, Präsenzzeiten und ausschließlich analoge Lehrmaterialien stehen unserer Vision eines selbstbestimmten Studiums im Wege. Daher fordern wir eine Standardisierung von Hyflex-Lehre! Unter Hyflex-Lehre versteht man die Verbindung von synchronen und asynchronen Elementen, bspw. durch Vorlesungen, die in Präsenz und online übertragen werden und auch im Nachhinein abrufbar sind. Für Grundlagenveranstaltungen mit Inhalten, die sich nur geringfügig von den Vorjahren unterscheiden, ist es längst überfällig, dass diese auch als abgespeicherter Vorlesungspodcast abrufbar sind. Durch die höhere Flexibilität würden Studierenden viele Türen geöffnet: Mehr Zeit für soziales Engagement und der Pflege von Freund*innenschaften und gleichzeitig mehr Selbstbestimmung beim eigenen Studium. Viel zu lange schon halten Professor*innen und Dozierende an altmodischer Präsenzlehre fest – oftmals mit dem Argument, dass dies “in den letzten Jahren ja auch funktioniert habe” und “die Lehre frei sei”. Mittlerweile mehren sich jedoch auch unter Hochschullehrenden die Forderungen, endlich die Komfortzone zugunsten einer studierendenfreundlichen Lehre zu verlassen. Im Jahr 2022 ist ein flächendeckendes Umdenken hin zu Hyflex-Lehre unerlässlich. Daher fordern wir konkret:

 

  • Hyflex-Lehre muss der Standard in der Lehre werden! Die Einführung von Hyflex-Lehre ist allerdings auch mit einem erheblichen Mehraufwand für die Dozierenden verbunden. Wir fordern daher auch die Reduzierung der zu unterrichtenden Stunden für Dozierende und mehr Dauerstellen für die Lehre
  • Flächendeckender Ausbau der Raumausstattung zur Ermöglichung von Vorlesungsübertragungen und Aufzeichnungen
  • Einrichtung eines Schulungsprogramms für Hochschuldozierende zum Umgang mit digitalen Tools

 

Verwaltungsprozess digitalisieren!

Digitalisierte Prozesse bieten Hochschulen enorme Chancen, interne Abläufe im Finanz-, Raum- und Studierendenmanagement effizienter zu gestalten. Lange Schlangen vor Prüfungs- und Immatrikulationsämtern müssen endlich der Vergangenheit angehören und auch die Krankmeldungen bei Prüfungen muss vereinfacht werden. Wir fordern die Digitalisierung der gesamten Studienorganisation in einem übersichtlichen, berlinweit einheitlichen Online-Portal. Verwaltungsangestellte und insbesondere Personal in den Prüfungsbüros muss entsprechend geschult werden, sodass auch Sprechstunden online zugänglich sind

 

Eduroam flächendeckend und schnell!

Jede*r Studierende kennt es: Man steht mitten auf dem Campus, sitzt in der Bibliothek oder in der Mensa und die Internetverbindung versagt. Ein flächendeckend funktionierendes WLAN ist elementare Grundvoraussetzung zum erfolgreichen Absolvieren eines Studiums. Daher fordern wir, endlich auf allen Hochschulflächen und in allen Hochschulgebäuden eine zuverlässige Eduroam-Verbindung zu etablieren! Ebenso müssen mehr ständige Arbeitsplätze mit schneller Internetverbindung und leistungsstarken Computern geschaffen werden.

 

Lizenzen für digitale Lehrmaterialien verlängern!

Während der ersten Pandemiesemester haben sich viele Lerngruppen in den digitalen Raum verlegt. Dafür hatten die Hochschulen Lizenzen für Video-Conferencing Systeme gekauft, durch die Hochschulangehörige eigenständig Videokonferenzen aufsetzen konnten. Diese Lizenzen müssen verlängert werden! Online-Meetings werden auch weiterhin Bestandteil des Alltags bleiben und dürfen nicht zum Privileg materiell besser situierter Studierender werden. Dabei sind datensparsame sowie open source Angebote zu bevorzugen.

 

Ebenso wurden zu Beginn der Pandemie Lizenzen für Online-Bibliotheken und weitere Portale gekauft, um den nicht länger möglichen Gang in die Hochschulgebäude zu kompensieren. So konnten viele Studierende bspw. ihre Lehrbücher online abrufen und wissenschaftliche Zeitschriften ohne Hochschulbesuch durcharbeiten. Für uns ist klar: Alle studienrelevanten Lehrmaterialien müssen auch weiterhin online verfügbar bleiben! Freier Zugang zu Forschungsergebnissen! Ebenso müssen die Hochschulen ihre Forschenden bei der Open-Access Publikation und der Erstellung von Open-Educational Ressources unterstützen. Wir fordern den Ausbau und die Förderung von open-access Zugängen zu wissenschaftlichen Erkenntnissen und Forschungsergebnissen! Alle Forschungsergebnisse müssen schnell und einfach online auffindbar sein.

 

Digitalpauschale im BAföG verankern!

Wir begrüßen, dass durch die jüngste BAföG-Reform eine digitale Antragstellung vereinfacht wird. Das BAföG selbst lässt jedoch notwendige Kosten für digitale Infrastruktur bislang vollkommen außer Acht. Ein Studium ohne Laptop oder Tablet, ohne Softwarelizenzen sowie ohne Internetverbindung ist allerdings ein erheblicher Nachteil und heutzutage vollkommen undenkbar. Wir sind der Überzeugung, dass alle Studierenden Zugang zu einer Digitalausstattung haben müssen! Daher fordern wir wie unsere Bündnispartner*innen eine Digitalpauschale in Höhe von mindestens 500 Euro pro Jahr, integriert in das BAföG! Weiterhin halten wir unserer Forderung für ein Bafög für Alle fest, sodass möglichst schnell alle Studierenden von der Digitalpauschale profitieren können.

Antrag 131/II/2022 Finanzinvestoren raus aus der Gesundheits- und Pflegebranche

9.10.2022

Die SPD und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, den rechtlichen Rahmen zu schaffen, dass Krankenhäuser und medizinischen Versorgungszentren (MVZ) nicht mehr an private Betreiber verkauft werden dürfen. Beim Verkauf von Krankenhäusern und MVZ durch private Betreiber ist den Kommunen ein gesetzliches Vorkaufsrecht einzuräumen.