Antrag 61/I/2023 Für eine inklusive Partner*innenfreistellung

Status:
Annahme mit Änderungen

Wir fordern, dass die geplante Regelung zum „Vaterschaftsurlaub“ auf eine „Partner*innenfreistellung“ ausgeweitet und somit umbenannt wird, um sowohl gleichgeschlechtliche Paarbeziehungen anzuerkennen, als auch die Möglichkeit der Freistellung für Partner*innen von gebärenden Personen oder die Benennung einer Person z.B. durch Alleinerziehende zu ermöglichen, welche nicht an die biologische Erzeugerschaft gebunden ist.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Wir begrüßen die Pläne der Ampel-Koalition für eine „Familienstartzeit“, um Partner*innen des gebärenden Elternteils zu ermöglichen, für zwei Wochen bei vollem Lohnausgleich von der Arbeit freigestellt zu werden. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags auf, sich für eine schnellstmögliche Umsetzung einzusetzen.

 

Dabei ist sicherzustellen, dass die Regelung inklusiv gestaltet wird und der Vielfältigkeit von Lebens- und Familienmodellen in unserer Gesellschaft Rechnung trägt. Insbesondere sind – unabhängig von den Abstammungsverhältnissen und familienrechtlichen Konstellationen – auch gleichgeschlechtliche Partner*innen von gebärenden Personen einzubeziehen.

 

Zudem sollen z.B. Alleinerziehende die Möglichkeit haben, alternativ eine andere Person zu benennen, die die Familienstartzeit in Anspruch nehmen und die gebärdende Person unterstützen kann, ohne dass dies an eine bestehende Paarbeziehung oder die biologische Elternschaft gebunden ist.

 

Begründung:

Beim Konzept der „Familienstartzeit“ handelt es sich um eine bezahlte Freistellung ähnlich dem Mutterschutz, die nach der Geburt eines Kindes der Elternteil in Anspruch nehmen kann, für den nicht der Mutterschutz gilt. Laut der Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, die ergänzend zum „Mutterschaftsurlaub“ einen sog. „Vaterschaftsurlaub“ vorsieht, ist Deutschland verpflichtet, eine derartige Freistellung einzurichten. Dies wurde bisher versäumt und soll nun nachgeholt werden, um ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU zu verhindern.  Die Einführung der Familienstartzeit ist auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart.

 

Auch gleichgeschlechtliche Partner*innen sollten von der geplanten Regelung berücksichtigt werden und die Möglichkeit haben, in der Zeit nach der Geburt freigestellt zu werden, um eine Bindung zum Kind aufzubauen und ihre Partner*innen in der Care-Arbeit zu unterstützen.

 

Gleichzeitig sollte nicht zwingend der andere biologische Elternteil eines Kindes, sondern auch die primär in die Erziehung und Fürsorge eines Kindes eingebundenen Partner*innen der gebärenden Person freigestellt werden können, also eben diejenigen, die direkt an dem Leben des Kindes beteiligt sind. Zudem sollten auch Alleinerziehende frei eine Person benennen können, die unabhängig von der biologischen Elternschaft sein kann, die sie durch eine Freistellung unterstützen kann.

 

Bei einer derartigen Freistellung sollte es nicht darum gehen, die biologischen Eltern, sondern die sich kümmernden Personen zu entlasten, das heißt die Menschen, welche die gebärende Person unmittelbar in der Care-Arbeit unterstützen.

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Wir begrüßen die Pläne der Ampel-Koalition für eine „Familienstartzeit“, um Partner*innen des gebärenden Elternteils zu ermöglichen, für zwei Wochen bei vollem Lohnausgleich von der Arbeit freigestellt zu werden. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestags auf, sich für eine schnellstmögliche Umsetzung einzusetzen.

 

Dabei ist sicherzustellen, dass die Regelung inklusiv gestaltet wird und der Vielfältigkeit von Lebens- und Familienmodellen in unserer Gesellschaft Rechnung trägt. Insbesondere sind – unabhängig von den Abstammungsverhältnissen und familienrechtlichen Konstellationen – auch gleichgeschlechtliche Partner*innen von gebärenden Personen einzubeziehen.

 

Zudem sollen z.B. Alleinerziehende die Möglichkeit haben, alternativ eine andere Person zu benennen, die die Familienstartzeit in Anspruch nehmen und die gebärdende Person unterstützen kann, ohne dass dies an eine bestehende Paarbeziehung oder die biologische Elternschaft gebunden ist.

 

Begründung:

Beim Konzept der „Familienstartzeit“ handelt es sich um eine bezahlte Freistellung ähnlich dem Mutterschutz, die nach der Geburt eines Kindes der Elternteil in Anspruch nehmen kann, für den nicht der Mutterschutz gilt. Laut der Richtlinie 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige und zur Aufhebung der Richtlinie 2010/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates, die ergänzend zum „Mutterschaftsurlaub“ einen sog. „Vaterschaftsurlaub“ vorsieht, ist Deutschland verpflichtet, eine derartige Freistellung einzurichten. Dies wurde bisher versäumt und soll nun nachgeholt werden, um ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der EU zu verhindern.  Die Einführung der Familienstartzeit ist auch im Koalitionsvertrag auf Bundesebene vereinbart.

 

Auch gleichgeschlechtliche Partner*innen sollten von der geplanten Regelung berücksichtigt werden und die Möglichkeit haben, in der Zeit nach der Geburt freigestellt zu werden, um eine Bindung zum Kind aufzubauen und ihre Partner*innen in der Care-Arbeit zu unterstützen.

 

Gleichzeitig sollte nicht zwingend der andere biologische Elternteil eines Kindes, sondern auch die primär in die Erziehung und Fürsorge eines Kindes eingebundenen Partner*innen der gebärenden Person freigestellt werden können, also eben diejenigen, die direkt an dem Leben des Kindes beteiligt sind. Zudem sollten auch Alleinerziehende frei eine Person benennen können, die unabhängig von der biologischen Elternschaft sein kann, die sie durch eine Freistellung unterstützen kann.

 

Bei einer derartigen Freistellung sollte es nicht darum gehen, die biologischen Eltern, sondern die sich kümmernden Personen zu entlasten, das heißt die Menschen, welche die gebärende Person unmittelbar in der Care-Arbeit unterstützen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: