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Antrag 86/I/2020 (Groß-)Elterngeld S(ystemrelevanz)

1.10.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die Einführung eines „Elterngeld S“ einzusetzen.

 

In bundesweiten Krisen- und Katastrophenzeiten sollen Partner*innen sowie Eltern und Schwiegereltern von in s.g. systemrelevanten Berufen arbeitenden Eltern Anspruch auf Elterngeld S für die heimische Betreuung und Unterstützung der Heimbeschulung von Kindern erhalten, sobald Einschränkungen des Kita- und Schulbetriebes staatlich verordnet werden.

 

Die Dauer des Anspruchs auf Bezug des Elterngeld S soll einen Monat nach Auslaufen der verordneten Einschränkungen enden. Der Anspruch endet mit dem Erreichen des vollendeten zwölften Lebensjahres zu betreuender Kinder. Die Höhe des Elterngeldes S entspricht dem Satz des Basiselterngeldes. Geschwisterboni sind zu berücksichtigen.

Eine Anrechnung auf Sozialleistungen soll nicht stattfinden.

 

(Beschluss LV 15.06.2020: Überweisung an FA IV und Vorlage LPT)

Antrag 31/I/2020 Schutz des migrantischen Berliner Gewerbes

1.10.2020

Antrag 222/I/2020 Berlin muss Bundesratsinitiative für Kommunalwahlrecht für Drittstaatler*innen starten

1.10.2020

Das Land Berlin wird aufgefordert noch im Jahr 2020 eine Bundesratsinitiative für ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu starten.

Antrag 69/I/2020 Segregation verhindern – Erhebung der Kategorie „nichtdeutscher Herkunftssprache“ an Berliner Schulen abschaffen

1.10.2020

Die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie wird gebeten:

  • Alternativen zur Erhebung des Merkmals „nichtdeutscher Herkunftssprache“ bei der Einschulung von Berliner Schüler*innen zu prüfen,
  • die Ausprägung des Merkmals „nichtdeutscher Herkunftssprache“ künftig nicht mehr im Schulporträt der jeweiligen Schule auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu veröffentlichen,
  • eine verbindliche Sprachstandfeststellung zu entwickeln und zu implementieren, damit diese als neues Merkmal für die Zumessung der strukturellen Unterstützung im Bereich Sprachförderung dienen kann,
  • die bestehenden Konzepte zur Förderung der Mehrsprachigkeit weiterzuführen und zu verstärken.

 

Antrag 137/I/2020 Bekämpfung rechter Gewalt muss Aufgabe des Regierenden Bürgermeisters/der Regierenden Bürgermeisterin werden

1.10.2020

Zur Bekämpfung rechter digitaler und analoger Bedrohungen und menschenfeindlicher Herabsetzung sowie für einen besseren staatlichen Schutz der Opfer richtet das Land Berlin einen mit Fachleuten aus Verwaltungen, Wissenschaft und Gesellschaft besetzten, ressortübergreifenden Experten*innenrat ein, der bei der Regierenden Bürgermeisterin / beim Regierenden Bürgermeister angesiedelt ist.

 

Dort müssen alle Fragen rechter Gewalt und Bedrohung, die Wirkung in die Gesellschaft hinein und das staatliche Handeln hinterfragt werden sowie der Senat und die Fachressorts mit regelmäßigen Handlungsempfehlungen adressiert werden.

 

Der Rat sollte dreimal jährlich tagen und jeweils Maßnahmen empfehlen. Ein Bericht sollte die Öffentlichkeit alle zwei Jahre über Erkenntnisse und Fortschritte informieren.