1.10.2020
Die sozialdemokratischen Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung werden aufgefordert, sich für die Einführung eines „Elterngeld S“ einzusetzen.
In bundesweiten Krisen- und Katastrophenzeiten sollen Partner*innen sowie Eltern und Schwiegereltern von in s.g. systemrelevanten Berufen arbeitenden Eltern Anspruch auf Elterngeld S für die heimische Betreuung und Unterstützung der Heimbeschulung von Kindern erhalten, sobald Einschränkungen des Kita- und Schulbetriebes staatlich verordnet werden.
Die Dauer des Anspruchs auf Bezug des Elterngeld S soll einen Monat nach Auslaufen der verordneten Einschränkungen enden. Der Anspruch endet mit dem Erreichen des vollendeten zwölften Lebensjahres zu betreuender Kinder. Die Höhe des Elterngeldes S entspricht dem Satz des Basiselterngeldes. Geschwisterboni sind zu berücksichtigen.
Eine Anrechnung auf Sozialleistungen soll nicht stattfinden.
(Beschluss LV 15.06.2020: Überweisung an FA IV und Vorlage LPT)
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1.10.2020
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sowie der Bezirksämter und die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Bezirksverordnetenversammlungen werden dazu aufgefordert, migrantische Gewerbe in Berlin zu unterstützen und sie vor Angriffen zu schützen. Dabei muss ein dialogorientierter Ansatz verfolgt werden, der rechtsstaatlichen Prinzipien und die Wahrung des respektvollen Umgangs mit den Gewerbetreibenden sicherstellt, indem er:
- bei Gewerbekontrollen, konsequent das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Schikaneverbot beachtet, so dass die Ausübung des Gewerbes nicht unverhältnismäßig erschwert und der Geschäftsbetrieb nur so gering wie möglich beeinträchtigt wird;
- im Fall der Amtshilfe durch die Polizei bei Gewerbekontrollen sicherstellt, 1) dass die Kund*innen des jeweiligen Gewerbes nur dann kontrolliert und durchsucht werden, wenn es einen konkreten Anlass gibt und notwendig ist, 2) die Anzahl von teilnehmenden Polizeikräften weitestmöglich begrenzt sowie unverhältnismäßige Schwerbewaffnung ausgeschlossen wird, 3) Kund*innen nicht festgehalten und ohne konkreten Anlass kontrolliert werden und 4) der Geschäftsbetrieb durch das Polizeiaufgebot nicht unmöglich gemacht oder unverhältnismäßig erschwert wird;
- davon absieht, Pressevertreter*innen zu Gewerbekontrollen einzuladen;
- Materialien ausarbeitet und aktiv verteilt, die lokale Gewerbetreibende mehrsprachig in den Bezirken über die wichtigsten rechtlichen Regelungen der Gewerbeordnung aufklärt und mehrsprachig kompetente Ansprechpartner*innen benennt;
- Mitarbeiter*innen des Ordnungsamts darin schult, wie Diskriminierung und Racial Profiling im Rahmen der Ausführung behördlicher Aufgaben verhindert werden können;
- „Clan-Kriminalität“ als Konzept des Racial Profiling ersatzlos ablehnt;
- Die statistische Erfassung der “Clan-Kriminalität” in der jetzigen Form aufgibt und Straftaten grundlegend unter Berücksichtigung polizeilich notwendiger Kriterien erfasst
- Gewerbe vor rassistischen, rechtsextremistischen und antisemitischen Angriffen schützt;
Das Ziel ist, dass die migrantischen Gewerbetreibenden und ihre Kund*innen genauso behandelt werden wie alle anderen Berliner Gewerbe und dadurch zu einem gleichberechtigten Teilhabe und diskriminierungsfreien Klima beigetragen wird.
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1.10.2020
Das Land Berlin wird aufgefordert noch im Jahr 2020 eine Bundesratsinitiative für ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige zu starten.
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1.10.2020
Die Senatorin für Bildung, Jugend und Familie wird gebeten:
- Alternativen zur Erhebung des Merkmals „nichtdeutscher Herkunftssprache“ bei der Einschulung von Berliner Schüler*innen zu prüfen,
- die Ausprägung des Merkmals „nichtdeutscher Herkunftssprache“ künftig nicht mehr im Schulporträt der jeweiligen Schule auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie zu veröffentlichen,
- eine verbindliche Sprachstandfeststellung zu entwickeln und zu implementieren, damit diese als neues Merkmal für die Zumessung der strukturellen Unterstützung im Bereich Sprachförderung dienen kann,
- die bestehenden Konzepte zur Förderung der Mehrsprachigkeit weiterzuführen und zu verstärken.
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1.10.2020
Zur Bekämpfung rechter digitaler und analoger Bedrohungen und menschenfeindlicher Herabsetzung sowie für einen besseren staatlichen Schutz der Opfer richtet das Land Berlin einen mit Fachleuten aus Verwaltungen, Wissenschaft und Gesellschaft besetzten, ressortübergreifenden Experten*innenrat ein, der bei der Regierenden Bürgermeisterin / beim Regierenden Bürgermeister angesiedelt ist.
Dort müssen alle Fragen rechter Gewalt und Bedrohung, die Wirkung in die Gesellschaft hinein und das staatliche Handeln hinterfragt werden sowie der Senat und die Fachressorts mit regelmäßigen Handlungsempfehlungen adressiert werden.
Der Rat sollte dreimal jährlich tagen und jeweils Maßnahmen empfehlen. Ein Bericht sollte die Öffentlichkeit alle zwei Jahre über Erkenntnisse und Fortschritte informieren.
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