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Antrag 232/I/2020 Keine Rückschritte dulden – gegen die regressive Politik Polens!

9.10.2020

Wir fordern:

Von der Kommunalpolitik bis hin zur EU-Politik dürfen wir Polens regressive Politik nicht tolerieren: Frauen einschränkende, veraltete Rollenbilder, als auch die Duldung von Gewalt gegen Frauen durch Veränderungen im polnischen Rechtssystem müssen Gegenmaßnahmen auf unterschiedlichen Politik-Ebenen einleiten.

 

Kommunalpolitik und polnische Städtepartnerschaften:

Inhaltliche Diskurse müssen per Brief oder bei Begegnungen mit Partnerstädten und -gemeinden kontinuierlich aufgegriffen und eingefordert werden. Gleiches gilt auch für Partnerstädte und -Gemeinden mit sogenannten LGBTIQ*-Freien-Zonen.  Alle Bemühungen müssen dokumentiert und an große deutsche und polnische Frauen- und Queerverbände gespiegelt werden.

 

Landes- und Bundespolitik:

Regelmäßige Solidaritätsbekundungen für den Kampf „gegen Gewalt an Frauen“ und „pro Queer“ an große polnische Frauen- und Queerverbände senden. – Kontinuierlich medial und unmittelbar an der rechtskonservativen polnischen Regierung Kritik üben – für die Missachtung von Menschenrechten, aus deutscher und EU-Perspektive.Wir möchten hinwirken, dass Solidaritätsbekundugen und Kritik gesellschaftliche und politische Aufmerksamkeit bekommen.

 

Die Europäische Union:

Kontinuierliche Kritik an Polens Austritt aus der Istanbul Konvention muss medienwirksam stattfinden. Rechte von Frauen und queeren Menschen müssen in ganz Europa durch die EU gestärkt werden: vom Recht am eigenen Körper, Recht an der sexuellen Orientierung und Identität, bis hin zu Aktionen gegen häusliche Gewalt, gegen Gewalt an Frauen und gegen Gewalt an Minderheiten der Gesellschaft.

Darüber hinaus muss die EU ihre Finanzmittelvergabe an ihre eigenen Werte knüpfen: EU-Mitgliedsstaaten, welche die von Europa definierten Menschenrechte verachten, muss mit Einstellung von EU-Fördermitteln gedroht werden. Bei keiner wahrgenommenen Kursänderung des entsprechenden EU-Mitglieds muss, nach Festsetzung und Kommunikation einer Frist, schrittweise auch die Umsetzung der Einstellung folgen.

Antrag 231/I/2020 Yas Tutuyoruz, Em Xemgîn – Konsequenzen aus den rassistischen Morden von Hanau ziehen!

9.10.2020

Die Morde von Hanau lassen uns auch mehrere Wochen nach dem Tattag schockiert zurück. Wir trauern und nehmen Anteil an dem Schicksal der betroffenen Familien und Communitys. Politisch sind wir es den Opfern – Ferhat Unvar, Mercedes Kierpacz, Sedat Gürbüz, Gökhan Gültekin, Hamza Kurtović, Kaloyan Velkov, Vili Viorel Păun, Said Nesar Hashemi und Fatih Saraçoğlu – schuldig, alles dafür zu tun, weitere rechtsterroristische Gewaltakte zu verhindern. Es kann nicht sein, dass der deutsche Staat immer und immer wieder darin versagt, seine eigenen und ausländische Bürger*innen vor rassistischen Angriffen zu schützen. Aus dem Versagen der staatlichen Sicherheits- und Ordnungsbehörden müssen Konsequenzen folgen. Es ist für uns weder nachvollziehbar, dass ein behördenbekannter Anhänger eines zutiefst rassistischen und verschwörungstheoretischen Weltbildes legal im Besitz von Schusswaffen sein darf und zudem relativ kurz vor der Tat einer ergebnislosen Routineüberprüfung unterzogen wird, noch ist es entschuldbar, dass auch 10 Jahre nach dem NSU die Gefahr durch rechten Terror von den Behörden weiterhin unterschätzt wird und nicht genug Ressourcen in seine Bekämpfung fließen.

 

Das Anschlagsziel von Hanau ist kein Zufall. Die messbare Verschiebung des demokratischen Diskurses, vor allem durch Aussagen und Handlungen prominenter Politiker*innen, verschieben die Grenze des „Sagbaren“ immer wieder und führen damit zu einer entsprechenden Antizipation und Sichtweise über die gesprochenen Personen und Gruppen im politischen Diskurs und auch in der Bevölkerung. Ein Beispiel ist die Aussage Horst Seehofers während einer Pressekonferenz zur Präsentation seines Masterplans Migration, an dem gleichzeitig sein Geburtstag war, bei dem er witzelnd sagte, dass er sich die 69 just an diesem Tag abgeschobenen Afghanen nicht zum Geburtstag gewünscht hätte. Dabei entsteht das Narrativ, dass Flüchtlinge aus Afghanistan ein lästiges Problem seien und deren Abschiebung ein willkommenes Geschenk. Das ist nach wissenschaftlichen Untersuchungen gefährlich für diejenigen gesellschaftlichen Gruppen (oder auch die Orte, an denen sich diese gesellschaftlichen Gruppen tendenziell öfter aufhalten), die durch diese Diskursverschiebung mit einem negativen Stigma behaftet werden und damit leichter zum Hassobjekt von radikalisierten rechten Täter*innen werden können.

 

Gleichzeitig haben Medien und politisch Verantwortliche in der Vergangenheit mit ihrer Berichterstattung bzw. mit öffentlichen Aussagen dazu beigetragen, Shisha-Bars als kriminalitätsbelastete Orte zu stigmatisieren und pauschal mit sogenannter „Clankriminalität“ in Verbindung zu bringen. Dahinter verbirgt sich im Kern Rassismus und diesem stellen wir uns entschieden entgegen.

 

Wir fordern deshalb

  • eine Verschärfung des Waffenrechts in der Gestalt, dass Schusswaffen, die für das Töten oder Verletzen von Menschen hergestellt werden, nicht länger legal als Sportwaffen besessen, benutzt oder vertrieben werden dürfen. Von diesem Verbot ausgenommen sind Sportschusswaffen, die durch Modifikation an der Munition oder Waffe eine wesentlich geringere Gefährlichkeit für Menschen aufweisen,
  • die Einführung eines zentralen Registers für Sportschütz*innen, auf das alle Bundes- und Landesbehörden Zugriff haben sowie die Verpflichtung, bei Sachverhalten, die sich auf die Zuverlässigkeit einer Person im Sinne des Waffengesetzes auswirken könnten, einen Abgleich mit der Datei vorzunehmen,
  • die Verpflichtung sämtlicher Bundes- und Landesbehörden dazu, relevante Erkenntnisse über Sportschütz*innen unverzüglich an die für die Ausstellung der Waffenbesitzkarte zuständigen Behörden zu melden,
  • eine verstärkte Sensibilisierung von Behördenmitarbeiter*innen im Umgang mit Bürger*innen, welche Verschwörungstheorien und Anzeichen eines rassistischen Weltbildes äußern,
  • die Kontrollmaßnahmen gegenüber Inhaber*innen einer Waffenbesitzkarte kritisch zu evaluieren und gegebenenfalls zu intensivieren,
  • bei den Staatsanwaltschaften Abteilungen für die Verfolgung von rechtsterroristisch bzw. rechts motivierten Straftaten einzurichten und sie finanziell und personell mit adäquaten Mitteln auszustatten,

bei der Polizei und bei den Ordnungsbehörden verpflichtende Schulungen zu interkultureller Kompetenz anzubieten.

Antrag 230/I/2020 Geschlechtergerechtigkeit in der Struktur verankern!

9.10.2020

Rein Weibliche Doppelspitzen als optionales Vorstandsmodell auf allen Parteiebenen ermöglichen!

Unabhängig von Beschlüssen der Bundespartei möge die SPD Berlin ihre Statuten so ergänzen, dass es den Mitgliedern der SPD Berlin ermöglicht wird, in allen Gliederungen auf allen Ebenen sowie in den Arbeitsgemeinschaften der Partei Doppelspitzen mit mindestens einer Frau zu wählen, sofern dies von bzw. auf der jeweiligen Gliederungsebene gewünscht ist.

 

Antrag 223/I/2020 Zukunftsfähiger Ausbau von Ladesäulen

6.10.2020

Die SPD Abgeordnetenhausfraktion wird aufgefordert, sich gegenüber der Senatsver-
waltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz dafür einzusetzen, dass bei der Auswahl von Standorten der Ladeeinrichtungen folgende Schwerpunkte verfolgt werden:

 

Die neuen Ladesäulen sollen künftig vorrangig aufgestellt werden:

  • Auf P&R-Plätzen und Bahnhöfen
  • Auf Parkplätzen
  • In Parkhäusern und Tiefgaragen
  • An Tankstellen
  • Auf Betriebs- und Privatgeländen
  • Auf Stellplätzen.

Insbesondere Schnellladepunkte mit hoher Leistung (>100 kW) sind mit Schwerpunkt an Tankstellen zu errichten. Dadurch kann das ad-Hoc-Laden diskriminierungsfrei und zu gleichen Konditionen für alle Besitzer*innen von Elektroautos angeboten werden.

Das bisher vom Senat verfolgte „Berliner Modell“ einer nachfrageorientierten Ausweitung der Ladeeinrichtungen auf Antrag von interessierten Bürgerinnen mit Nachweis eines Kaufvertrages von einem E-Auto – ohne Rücksicht auf eine spätere bauliche Umgestaltung des Straßenraumes bei der Umsetzung des Mobilitätsgesetzes – ist nicht weiter zu verfolgen.   

 

Für alle weiteren Standorte ist vor einer Aufstellung ausnahmslos ein Prüfkonzept zu
erstellen, wie der öffentliche Raum hin zu mehr Aufenthalts- und Lebensqualität für alle entwickelt werden soll. Dies gilt auch für Nebenstraßen in Tempo 30-Zonen, die noch nicht durch bauliche Maßnahmen zur Vermeidung von Durchgangsverkehren verkehrs-beruhigt sind, oder die zukünftig zu „Block-Kiezen“ umgestaltet werden.

Das Prüfkonzept ist für alle Straßen zu erstellen, in denen die Aufstellung von Ladesäulen geplant wird. Die entsprechenden Prozesse müssen in der Kostenschätzung und den Zeitplänen für die Neuinstallation von Ladesäulen hinterlegt werden. Erst nach Entscheidung über das Konzept durch den Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses dürfen gemäß der Prüfung im Einzelfall Ladesäulen auch an Straßen aufgestellt werden.

Wohnungsbaugesellschaften sollen auf ihren Grundstücken künftig Ladesäulen anbieten. Die in den Aufsichtsgremien der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften vertretenen Senatsmitglieder werden aufgefordert, darauf im Rahmen der strategischen Entwicklung eines nachhaltigen Mobilitätsangebots für die Mieter*innen schnellstens hinzuwirken.

Antrag 87/I/2020 Bei Elterngeldberechnung für Selbstständige Corona-Pandemie berücksichtigen

1.10.2020

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die Mitglieder der SPD Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die Regelungen für die Berechnung des Elterngeldes in 2021 für Selbstständige so anzupassen, dass den Eltern keine Nachteile durch die Corona-Pandemie entstehen, beispielsweise durch eine Ausweitung des Bemessungszeitraums auf das höhere der letzten beiden Wirtschaftsjahre oder einen Korrekturwert für die von der Pandemie betroffenen Monate, sofern nur ein vorheriger Wirtschaftszeitraum besteht.