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Antrag 94/I/2020 Berlin steht! Landesaufnahmeanordnung zur Beendigung der humanitären Notlage auf Lesbos und zur Verteidigung der europäischen Wertegemeinschaft

1.10.2020

Für uns in Berlin ist die Unveräußerlichkeit von Menschenrechten Grundlage des städtischen Zusammenlebens.

 

Die eskalierte Situation im Elendslager Moria und die dadurch veränderten Bedingungen, machen eine Erneuerung unserer Berliner Landesaufnahmeanordnung notwendig.

 

Wir fordern daher die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses von Berlin auf, sich einzusetzen für:

 

  • die sofortige Evakuierung aller vulnerablen Personen aus den griechischen Lagern.
  • Berlin muss eine neue Landesaufnahmeanordnung erlassen. Das Ziel der vollständigen Evakuierung von Moria zur Beendigung der humanitären Notlage macht es notwendig, die Anzahl der aufzunehmenden Personen an den freien Plätzen in den Unterkünften, mindestens jedoch an einer Größenordnung von 1500 Personen auszurichten.
  • Das verfassungsmäßig gegebene Recht des Landes Berlin auf ein Landesaufnahmeprogramm auf Grundlage § 23 AufenthG, auch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegenüber Horst Seehofer durchzusetzen.
  • Die Anwendung aller in Frage kommenden weiteren rechtlichen Möglichkeiten zur Aufnahme der Menschen aus Moria durch das Land Berlin, insbesondere über § 22 AufenthG.
  • Die Bundesregierung zur Ausschöpfung der im Koalitionsvertrag beschlossenen Kontingente aufzufordern.

 

Antrag 174/I/2020 Realität der Mehrstaatigkeit jetzt endlich anerkennen!

1.10.2020

Die Mitglieder der SPD-Bundestagfraktion werden aufgefordert noch in der derzeitigen Legislaturperiode mit den Koalitionspartnern das Staatsangehörigkeitsrecht dahingehend zu ändern, dass das Prinzip der Vermeidung mehrfacher Staatsangehörigkeiten aufgegeben wird.

 

Die Mitglieder der SPD-Bundestagfraktion werden weiterhin aufgefordert sich dafür einzusetzen, die im Gesetz vorgeschriebene Voraufenthaltszeit von acht Jahren unter Anrechnung von etwaigen Duldungszeiten abzusenken, um weitere Einbürgerungshürden abzubauen. Weiterhin soll sich die Fraktion für eine Verbesserung der Situation für Personen einsetzen, die besondere Integrationsleistungen erbracht haben (§ 10, Abs. 3 StAG) einsetzen. Außerdem ist die rechtliche Situation von Lebenspartner*innen Eingebürgerter (§ 9, Abs. 1 StAG) dringend zu verbessern, um auch hier Einbürgerungshürden abzubauen.

Antrag 221/I/2020 Keine Veröffentlichung von Wohnadressen zum Schutz von Kommunal- und Landespolitiker*innen vor rechtem Hass

1.10.2020

Der Berliner Senat möge beschließen, dass

  1. die Wahlordnung für die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen (Landeswahlordnung – LWO) so geändert wird, dass in Zukunft ausschließlich die Erreichbarkeitsadressen der Bewerber*innen im Amtsblatt veröffentlich werden bzw. an Dritte weitergegeben werden dürfen.
  2. Gleichzeitig soll beschlossen werden, dass die Erreichbarkeitsadressen unter keinen Umständen deckungsgleich mit den Wohnadressen der einzelnen Bewerber*innen sein dürfen.
  3. Sollten Bewerber*innen keine von ihrer Privatadresse abweichende Erreichbarkeitsadresse angeben können, möge der Berliner Senat nach einer alternativen Lösung für solche Fälle sorgen, z. B. in dem eine neutrale Senatsadresse eingerichtet wird.

 

 

Antrag 92/I/2020 Geflüchtete von griechischen Inseln evakuieren - Flüchtlingsaufnahme muss auf die Tagesordnung des Koalitionsausschusses

1.10.2020

Die SPD-Spitze setzt das Thema Flüchtlingsaufnahme kurzfristig erneut auf die Tagesordnung des Koalitionsausschusses und drängt darauf

  • dass die Bundesrepublik Deutschland mindestens alle der durch den Brand des Flüchtlingscamps in Moria obdachlos gewordenen Geflüchteten evakuiert und aufnimmt.
  • dass alle in Moria an Corona Erkrankten nach Berlin evakuiert werden, um sie hier, wo enorme Versorgungskapazitäten errichtet wurden und bisher ungenutzt bereitstehen, medizinisch zu versorgen.
  • dass Wege gefunden werden, wie die Bundesländer zusätzlich Geflüchtete mit Länderprogrammen aufnehmen können.
  • dass die Bundesregierung eine grundsätzliche Strategie zur Aufnahme von Geflüchteten von den EU-Außengrenzen entwickelt, um künftig human und proaktiv auf Flüchtlingsbewegungen reagieren zu können.
  • dass während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft mehr Staaten als bisher für eine Evakuierung von Geflüchteten gewonnen werden und diese dafür Unterstützung aus EU-Programmen bekommen
  • dass in der EU ein Fonds errichtet wird, mit dem Kommunen für die Aufnahme, Integration sowie Bildung, Ausbildung und Beschäftigung von Geflüchteten finanziell unterstützt werden.

 

Antrag 160/I/2020 Für ein progressives Partizipations- und Migrationsgesetz (PartMigG)

1.10.2020

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus von Berlin auf, ein Partizipationsgesetz voranzubringen, das Folgendes beinhaltet:

 

  1. Im Sinne der vereinbarten Ziele und Grundsätze des Partizipations- und Migrationsgesetzes (PartMigG) sollen Personen mit Migrationsgeschichte und mit Migrationshintergrund sowie Personen, die rassistisch diskriminiert werden und Personen, denen nach eigenen Angaben ein Migrationshintergrund zugeschrieben wird, gefördert werden.
  2. Für offene Stellen und Ausbildungsplätze in der Berliner Verwaltung, in landesunmittelbar öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen sowie an juristischen Personen oder Personengesellschaften, an denen das Land Berlin unmittelbar oder mittelbar Mehrheitsbeteiligungen hat, gilt: Wenn Personen mit Migrationshintergrund unterrepräsentiert sind, müssen parallel zu den Regelungen in § 7 und § 8 des Landesgleichstellungsgesetzes offene Stellen und Ausbildungsplätze unter Wahrung der Einzelfallgerechtigkeit mindestens zu einem Anteil an Personen mit Migrationshintergrund vergeben werden, der ihrem Anteil an der Bevölkerung Berlins entspricht, sofern sie die geforderte Qualifikation für die Stelle besitzen und Bewerbungen von Personen mit Migrationshintergrund in ausreichender Zahl vorliegen.
  3. Der Erwerb von und die Weiterbildung in Diversity-Kompetenz sind für alle Beschäftigten durch Fortbildungsangebote und Qualifizierungsmaßnahmen sicherzustellen. Die Diversity-Kompetenz soll bei der Beurteilung der Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung im Rahmen von Einstellungen und Aufstiegen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst grundsätzlich berücksichtigt werden.
  4. Es wird ein Landesbeirat für Partizipation in der Migrationsgesellschaft gebildet, der den Berliner Senat in allen Fragen der Partizipation und Teilhabe von Menschen mit Migrationsgeschichte berät und aktiv beteiligt. Zur Wahrnehmung dieser Aufgabe ist der Landesbeirat bei Vorhaben, Maßnahmen und Programmen des Senats frühzeitig zu beteiligen.
  5. Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen soll die interkulturelle Öffnung von Unternehmen als Kriterium für eine Vergabe berücksichtigt werden. Migrationsbeiräte in den Bezirken sollen vor der Einstellung von Integrationsbeauftragten und anderen bezirklichen Beauftragten verpflichtend angehört und aktiv beteiligt werden. Das Personalvertretungsgesetz soll so verändert werden, dass ein*e Diversitybeauftragte*r bei Personalentscheidungen mitentscheidet und im Sinne dieses Gesetzes agiert. Diese*r Beauftragte*r soll entsprechend der Frauenvertreterin im Landesgleichstellungsgesetz weitgehende Akteneinsichtsrechte und Befugnisse haben und die Einhaltung der unter 2. beschriebenen Quotenregelung einem Monitoring unterziehen.
  6. Das Partizipationsgesetz soll alle zwei Jahre evaluiert und die Ergebnisse der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Partizipation und Integration für alle Berliner*innen, muss als fortwährender Prozess begriffen werden. Als solcher muss er im Wahlprogramm der SPD Berlin eine zentrale Stellung erhalten.
  7. Mit der Reform wollen wir die strukturelle Förderung der Migratenorganisationen verbindlich regeln.
  8. Migrationsbeiräte in den Bezirken sollen parallel zu den Kommunalwahlen gewählt werden.