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Antrag 133/II/2019 Attraktivität des öffentlichen Dienstes für junge Menschen steigern

22.09.2019

Die Mitglieder der sozialdemokratischen Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus und die sozialdemokratischen Mitglieder im Berliner Senat sind aufgefordert, Maßnahmen zur völligen Gleichstellung der Dual Studierenden im öffentlichen Dienst in Berlin mit den Auszubildenden durchzuführen. Hierzu gehört die Gewährung von gleichen Leistungen, wie sie den Auszubildenden zustehen.

 

Das Land Berlin muss als Mitglied der Tarifgemeinschaft deutscher Länder endlich dafür Sorge tragen, dass alle tariflichen Vorschriften, wie sie für die Auszubildenden gelten, auch für die dual Studierenden umgesetzt werden.

Antrag 96/II/2019 Kita für alle – ab vier Jahren!

22.09.2019

Was ein Kind in seinen ersten Lebensjahren lernt, ist von großer Bedeutung für seinen künftigen Lebensweg. In der Kita wird die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes in Ihrer Familie ergänzt und unterstützt. Kitas fördern Mädchen und Jungen in ihrer sozialen, emotionalen, körperlichen und geistigen Entwicklung von Anfang an. Kinder, die mindestens zwei Jahre in der Kita waren, erreichen deutlich bessere Ergebnisse in den Sprachtests als Kinder, die nur kurz oder gar nicht in der Kita waren.

 

Dennoch weisen nach wie vor zu viele Kinder ein Jahr vor der Schule große Defizite, vor allem Sprachprobleme auf. Diese Kinder haben in der Regel gar keine Kita besucht oder nur sehr sporadisch. Und obwohl die Teilnahme an den Sprachtests Pflicht ist, erscheinen jedes Jahr viele Familien gar nicht, bzw. nach festgestellten Sprachdefiziten kommen die Kinder nicht in der Kita an.

 

Die Qualität und hohe Akzeptanz der Berliner Kita spricht für sich, aus diesem Grund fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhaus von Berlin und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats auf, den Besuch des letzten Kitajahres verpflichtend zu machen und die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

 

Das verpflichtende Kitajahr soll in der Kita und auf der Grundlage des “Berliner Bildungsprogramm für Kitas und Kindertagespflege”, der Grundlage der Arbeit aller Berliner Kitas, stattfinden. Es bietet einen verbindlichen, wissenschaftlich begründeten und fachlich erprobten Orientierungsrahmen für die Erzieherinnen und Erzieher und findet bundesweit Nachahmer. Es beschreibt, welche grundlegenden Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten ein Kind braucht, um seinen Lebensweg erfolgreich zu beschreiten, mit welchen Inhalten es bekannt gemacht werden soll und wie es entsprechend seines Entwicklungsstandes und seiner Neigungen gefördert werde kann.

 

Wichtig ist, dass alle Kinder bestmögliche Voraussetzungen für ihren weiteren Bildungsweg erwerben.

Antrag 95/II/2019 Kita-Qualität verbessern, Arbeitsbedingungen in der Frühen Bildung attraktiv gestalten und Ausbildungssystem modernisieren

22.09.2019

Wir fordern die SPD-Mitglieder des Senats und die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses auf, den folgenden Punktekatalog zur Verbesserung der Kita-Infrastruktur in Berlin zu prüfen und umzusetzen.

 

1. Heute schon an die Zukunft denken – Qualitätsausbau in Kitas weiter vorantreiben

Berlin verbessert auf Initiative der SPD kontinuierlich den Betreuungsschlüssel. Dieser Weg ist richtig, da er die Qualität der Bildungsangebote für die Kinder in den Kitas erhöht und die Belastung für die Erzieher*innen senkt. Auch wenn der Fachkräftemangel derzeit akut ist, kann nur eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen in diesem Bereich zu einer langfristigen Behebung des Mangels und damit auch zu einer Steigerung der Qualität beitragen. Deshalb fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses auf, sich für die Umsetzung der Beschlusslage der Berliner SPD einzusetzen und den Betreuungsschlüssel bis 2023 schrittweise auf 1:3 in der Krippe und in der Kita auf maximal 1:7,5 zu verbessern.

 

2. Bildungspotenziale nicht am Schreibtisch zurücklassen

Bürokratie und Verwaltungsaufgaben in Kitas nehmen immer weiter zu. Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass allen Kitas mit einer zu definierenden Mindestgröße Verwaltungsmitarbeiter*innen per Kostenblatt-Finanzierung zur Verfügung gestellt werden. Diese Verwaltungsmitarbeiter*innen sollen zusätzlich zur pädagogisch ausgebildeten Leitung eingestellt werden und die Leitung bei Aufgaben wie bspw. Aufnahme von Krankheitsmeldungen, Wartelisten-Management, Aktualisieren von Homepages und allgemeinen Schrift- und Telefonverkehr entlasten. Diese Personen sind dem Betreuungsschlüssel nicht anzurechnen. Die Mindestgröße der Kita ist an der Anzahl der Kinder zu bemessen und in Rücksprache mit Trägern und Verbänden zu definieren. Im Fall, dass mehrere kleine Einrichtungen nicht über die erforderliche Mindestgröße kommen, kann eine Verwaltungsperson auch für mehrere Kitas zuständig sein und abwechselnd Tätigkeiten vor Ort an unterschiedlichen Standorten absolvieren.

 

3. Finanzierung von öffentlichen und freien Trägern für gute Qualität sichern

Wir fordern den Senat sowie das Abgeordnetenhaus von Berlin auf, sich dafür einsetzen, dass Erzieher*innen, die bei freien Trägern angestellt sind, am Tarif des öffentlichen Dienstes orientiert vergütet werden.

 

4. Gerechte Mieten für Kitas

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und des Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, sich für einen Kooperationsvertrag zwischen städtischen Wohnungsbaugesellschaften und freien Trägern von Kitas einzusetzen. Da Kitaträger einen Durchschnittspreis pro vergebenen Kitaplatz per Kostenblatt erhalten, sollten diese angesetzten Durchschnittsmieten auch den Kitaträgern angeboten werden. Hohe Mieten gehen sonst meist direkt in eine schlechtere Bezahlung des Personals über. Hier sind gerade die landeseigenen Wohnungsunternehmen mit in die Verantwortung zu nehmen. Ob Ausgleichszahlungen für die Wohnungsunternehmen durch das Land Berlin finanziert werden soll, gilt es zu prüfen. Mit den landeseigenen Wohnungsunternehmen sollte ein Kooperationsvertrag verhandelt und geschlossen werden, so dass alle öffentlichen Träger für geringe Mieten Kitas eröffnen können. Somit wird mit dem öffentlichen Wohnungsbau auch der kommunale Kita-Bau gefördert und Berlin bekommt einen stärkeren Einfluss in die kommunale Kitagestaltung und Bezahlung des Personals. Dies würde eine weitere Verbesserung in der Re-Kommunalisierung gesellschaftlich bedeutsamer Aufgaben für Berlin bedeuten.

 

 

Arbeitsbedingungen in der Frühen Bildung attraktiv gestalten

 

5. Stärkere Strukturierung des Arbeitsfelds und tätigkeitsbezogene Aufstiegschancen in Kitas schaffen

In einer stärkeren Strukturierung des Arbeitsfeldes mit unterschiedlichen Stellenprofilen für verschiedene Qualifikations- und Erfahrungsstufen und die Etablierung von horizontalen wie vertikalen Karrieremöglichkeiten läge die Chance, die Tätigkeit in der Frühen Bildung für breitere Zielgruppen attraktiv zu machen. Beispielhaft seien die Tätigkeiten als Logopäden, Heilerziehern und fachspezifische Qualifizierungen, wie MINT etc. genannt, die sowohl für die berufsbegleitende Ausbildung als auch in der klassischen Fachschulausbildung wesentliche Teile der Qualifizierung in der Kita begleiten. Wir fordern die sozialdemokratischen Senatsmitglieder und des Abgeordnetenhauses auf, weitere tätigkeitsbezogene Aufstiegsmöglichkeiten zu identifizieren und diese durch entsprechende Zulagen zu vergüten. Dies würde auch dazu beitragen, dass Fachkräfte, die ihr Studium an Hochschulen und Universitäten in Studiengängen mit einem Bachelor oder Master abgeschlossen haben und bisher nicht in der Kita ankommen, Anreize haben, sich für solche Tätigkeiten zu bewerben und langfristig an das Arbeitsfeld der Frühen Bildung gebunden werden. Ausbildungssystem modernisieren

 

6. Die Ausbildung als Chance verstehen – Anreize zum Ausbilden auch für Kitas schaffen

Immer mehr Menschen stellen sich den besonderen Herausforderungen einer berufsbegleitenden Ausbildung. Für die Kita bedeutet diese Form der Ausbildung, dass an zwei Tagen in der Woche Personal fehlt. Je mehr berufsbegleitende Auszubildende an einer Kita sind, desto größer sind die daraus resultierenden Engpässe. Zudem benötigen Auszubildende noch Hilfen, Hospitationen und individuelle Gespräche durch Praxisanleiter*innen. Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass berufsbegleitende Auszubildende sofort nur zu 80 Prozent auf den Betreuungsschlüssel angerechnet werden. Mittelfristig sollten die Arbeitszeiten der berufsbegleitenden Auszubildenden nicht mehr auf den Betreuungsschlüssel angerechnet werden. Dies erhöht die Qualität der Ausbildung, reduziert die Belastung für das Personal und schafft gleichzeitig Anreize dafür, dass Kitas ausbilden. Einrichtungen bekommen somit mehr Personal und sichern sich gut ausgebildeten Nachwuchs. Um junge Menschen stärker für den Erzieher*innen-Beruf zu motivieren, sollen die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und des Abgeordnetenhauses sich für eine Ausbildungsvergütung einsetzen, die an die mittlerweile hohen Lebenshaltungskosten in Berlin angepasst ist.

Antrag 87/II/2019 Besser regulieren, statt teuer enteignen – im Dialog mit der Initiative „Deutsche Wohnen und co enteignen“ gemeinsam gegen Mietenwahnsinn.

22.09.2019

Berlin leidet aktuell unter starkem Wohnungsmangel. Der Wohnungsmarkt ist seit Jahren in zunehmendem Maße angespannt. Die Berliner*innen sind derzeit kaum in der Lage, sich am Markt hinreichend mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Die Folge davon sind explodierende Mieten und Bodenpreise. Hohe Renditeerwartungen bestimmter Wohnungsunternehmen treiben die Mietpreise immer weiter nach oben.

 

Der Wohnungsknappheit – insbesondere  im  unteren und   mittleren   Preissegment  –  muss  mit erhöhtem Wohnungsbau und Kauf durch die öffentliche Hand begegnet werden. Bis Wohnraum in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, sind Regulierungen des gestörten Wohnungsmarktes,  etwa  mit dem Mietendeckel, unerlässlich.

 

Wir unterstützen das Ziel der Initiative „Deutsche Wohnen und co enteignen“, den Anteil an Wohnungen in öffentlicher Hand deutlich zu erhöhen, um die Mietensteigerungen zu begrenzen. Die Initiative und die Unterzeichner*innen des Volksbegehrens haben einen wichtigen Impuls in die politische Debatte gegeben. Der Erfolg der Unterschriftensammlung ist für uns als SPD Berlin der klare Beleg dafür, dass das Mietenthema mit allen gesetzlich möglichen und mietenpolitisch effektiven Mitteln angegangen werden muss. Dank der Initiative ist der Druck auf die Wohnungswirtschaft gestiegen und das gesellschaftliche Klima für stärkere politische Eingriffe am Wohnungsmarkt gewachsen. Wir stimmen auch mit der Initiative darin überein, dass die Entwicklungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt nicht weiter hingenommen werden können. Wir erklären uns deshalb mit dem Anliegen des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen& Co enteignen – Spekulation bekämpfen“, mehr Grund und Boden in öffentliche Hand zu bringen, solidarisch. Wie das Beispiel der Stadt Wien zeigt, ist ein starker öffentlicher Wohnungssektor wichtig für die Stabilität der Mieten.

 

Vergesellschaftung ist im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen (Artikel 15 des Grundgesetzes) und spiegelt den Gedanken wieder, dass die private Eigentumsgarantie nicht absolut ist, sondern zum Wohle der Allgemeinheit eingeschränkt werden kann. Die Möglichkeit der Vergesellschaftung von Grund und Boden ist aus guten Gründen von der SPD bei der Schaffung des Grundgesetzes durchgesetzt worden, ausreichender Wohnraum ist für uns ein Grundrecht.

 

Wir lehnen es ab, auf Kosten der Mieter*innen auf hohe Renditen zu spekulieren. Dafür müssen wir auf Bundes- und auf Landesebene verschiedene Instrumente einsetzen, um den aus dem Ruder gelaufenen Wohnungsmarkt wieder ins Lot zu bringen.

 

Die Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen in Berlin halten wir allerdings gegenwärtig nicht für zielführend und sozial gerecht.

 

Vier Punkte sprechen aus Sicht der SPD Berlin derzeit gegen das derzeitige Gesetzesanliegen der Initiative.

  1. Der Wirkungsbereich des Gesetzesvorhabens ist begrenzt. Bei einer Enteignung von großen Wohnungsunternehmen könnten von den fast 1,7 Millionen Mietwohnungen in Berlin nur ca. 240.000 Wohnungen in kommunales Eigentum gebracht werden. Damit blieben neben den landeseigenen und Genossenschaftswohnungen immer noch fast 1 Million Wohnungen in privater Hand. Für diese Wohnungen wird der Anlagedruck privater Vermieter sogar noch zunehmen und der Wohnungsmarkt gespalten. Für die Mehrheit der Berliner*innen in Mietwohnungen würde sich also nach der Vergesellschaftung nichts ändern. Wir machen uns auch Gedanken zu der Frage, wie die Berliner Verwaltung kurz- und mittelfristig in die Lage versetzt werden soll, hunderttausende zusätzliche Wohnungen zu verwalten und Instand zu halten, ohne die Mieten zu erhöhen.
  2. Von der Möglichkeit der Vergesellschaftung ist bislang noch nie Gebrauch gemacht worden. Das Instrument und seine Voraussetzungen sind verfassungsrechtlich umstritten. Die Vergesellschaftung von Wohneigentum stellt den schärfsten Eingriff in die grundrechtlich geschützte Eigentumsfreiheit dar. Daher ist zu erwarten, dass ein Gesetz über die Vergesellschaftung zu einem langjähriges und schwierigem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit ungewissem Ausgang führt.
  3. Keine Vergesellschaftung ohne Entschädigung. Es ist ungewiss, wie hoch die angemessenen Entschädigungen für die vergesellschaftete Wohnungen in Zeiten eines überhitzten Bodenmarktes sein werden. Wir halten es für sozial nicht gerecht, bestimmten Wohnungsinhabern hohe Entschädigungen aufgrund von Bodenspekulationen aus öffentlichen Mitteln zu zahlen, die wir dringend für Investitionen und den Neubau brauchen. Die Entschädigung kann sogar dazu führen, dass die Vergesellschaftung als Exit-Strategie von Investment-Unternehmen bewusst einkalkuliert wird und mit Steuergeldern neue Renditemodelle finanziert werden. Statt am Markt mit Entschädigungen mitzuspielen, sollte der Staat besser die Regeln ändern.
  4. Dem Instrument fehlt die Zielgenauigkeit. Das Vorgehen der Initiative, Unternehmen allein nach der Größe des Wohnungsbestands zu enteignen, differenziert nicht zwischen guten und schlechten Vermieter*innen. Es gibt Eigentümer*innen einzelner oder weniger Mietshäuser, die sich mieterfeindlich und sogar gesetzeswidrig verhalten. Andererseits gibt es Großvermieter, die sozial agieren. Der Effekt, der mit der Enteignung erreicht werden kann, steht in einem Missverhältnis zu den Kosten und Risiken.

 

Die Vor- und Nachteile und Risiken zeigen: Die Enteignung großer Wohnungsunternehmen ist kein Königsweg. Wir sind davon überzeugt, dass es bessere Möglichkeiten gibt, den Mietenwahnsinn zu stoppen.

 

Mit unserer Initiative „Bauen, Kaufen, Deckeln“ wirken wir steuernd auf den Wohnungsmarkt  ein, um mehr und finanzierbaren Wohnraum für alle zu schaffen und zu sichern. Mit dem Mietendeckel auf Landesebene und unseren Initiativen auf Bundesebene gehen wir den richtigen Weg, um für alle Berliner*innen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen  und zu erhalten. Wir setzen öffentliche Gelder besser und sozial gerechter für den Neubau von sozialem Wohnungsbau ein, statt hohe Entschädigungen an Wohnungsspekulanten zu zahlen.

 

Wir müssen deutlich mehr bezahlbare  Wohnungen durch den Staat und gemeinwohl-orientierte Bauträger schaffen. Die dafür notwendigen Kapazitäten bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind umgehend zu schaffen. Gleichzeitig sollen geeignete Grundstücke und Wohnungsbestände, die sich in privater Hand befinden, (re)kommunalisiert werden.

 

Dafür brauchen wir eine gemeinsame Anstrengung der Politik, der Bau- und Wohnungswirtschaft und der Zivilgesellschaft.

 

Wir werden daher auch den Dialog mit der Initiative “Deutsche Wohnen und co“ fortsetzen, um gemeinsam Lösungen für das Mietenproblem Berlins zu finden.

Antrag 120/II/2019 Gutes Schulessen nur mit Guter Arbeit

22.09.2019

Bei der Auftragsvergabe an Cateringfirmen für das Schulessen und an Betreiber für Kantinen im Auftrage des Landes Berlin (wie bspw. Kantinen in Behörden), soll über den Vergabemindestlohn des Landes Berlin hinaus das Prinzip „Gute Arbeit“ ein wichtiges Kriterium sein. Hierzu gehören z. B.  innerbetriebliche Mitbestimmung und eine Tariftreueverpflichtung. Zudem sollen Tarifsteigerungen im Rahmen der Auftragsvergabe gegenfinanziert werden.

 

Daher sollen in alle Ausschreibungen, die die Bezirke und das Land Berlin in diesem Bereich verfassen, entsprechende Regelungen enthalten sein. Zur näheren Regelung soll eine enge Abstimmung mit den zuständigen Gewerkschaften (DGB und NGG) erfolgen.