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Antrag 86/II/2019 Mit funktionierenden Instrumenten Mietpreise stabilisieren und Wohnungsangebot schaffen!

22.09.2019

I.

Der Berliner Wohnungsmarkt ist seit Jahren durch einen Nachfrageüberhang aufgrund der steigenden Bevölkerungszahlen gekennzeichnet. Der Bau neuer Wohnungen gelang mehrere Jahre nicht in notwendiger Zahl. Die Knappheit lockt rendite­orientierte Investoren an, die ihre finanziellen Vorteile aus der Notlage der Mieterinnen und Mieter ziehen wollen. Preisstabilisierende Faktoren durch Neubau und genügend Marktanteile öffentlicher, genossenschaftlicher und gemeinwohlorientierter Anbieter oder anderer Maßnahmen waren nicht genügend vorhanden.

 

Die SPD positioniert sich aufgrund ihrer Verpflichtung für soziale Gerechtigkeit und aufgrund des Mieteranteils von rund 85% aller Haushalte klar an der Seite der Mieter*innen der wachsenden Stadt. Sie sind immer mehr von dem steigenden Anteil der Wohnkosten am verfügbaren Einkommen betroffen, sie können aufgrund der hohen Neuvertragsmieten nicht mehr aus den Bestandswohnungen wechseln, wenn sich ihre Lebensumstände ändern.

 

Wir fühlen uns verpflichtet, ihnen mit tatsächlich funktionierenden Instrumenten zu helfen:

  • den Wohnungsbestand durch Neubau zu erweitern,
  • den Anteil der Wohnungen zu erhöhen, deren Vermieter preisstabilisierend wirken,
  • dirigistisch in die Preisbildung einzugreifen, da ein Wohnungsmarkt mit verknapptem Angebot ein Machtgefälle zulasten der Mieter*innen aufweist und
  • konsequent den Einsatz aller anderen geeigneten Mittel, insbesondere gegen Wohnungsleerstand vorzugehen, zu prüfen.

 

Wir wollen vermeiden, Scheinlösungen zu vertreten, von denen wir annehmen müssen, dass sie mit Zeitverzögerung nur noch größere Enttäuschungen über die Problem­lösungs­fähigkeit der Politik provozieren werden.

 

1. Bauen

Bei einem Bevölkerungswachstum von 30 bis 40.000 Einwohner*innen pro Jahr wird sich die Marktlage verschärfen, wenn nicht mindestens 15 bis 20.000 zusätzliche Wohnungen pro Jahr gebaut werden. Der Neubau hat eine zentrale Bedeutung, denn auch die anderen notwendigen Maßnahmen werden den Nachfrageüberhang nicht beseitigen können. Verzerrungen wie überhöhte Abstandszahlungen und illegale Prämien sind dann trotz preisregulierender Eingriffe die Folge.

 

Neubau findet nicht immer Akzeptanz bei den Betroffenen, aber wir brauchen

  • mehr Druck für die Schließung von Baulücken und den Ausbau von Dachgeschossen sowie die Aufstockung von Bestandsbauten
  • mehr und schnellere Zurverfügungstellung von landeseigenen Grundstücken insbesondere über Erbbaurechte

 

2. Kaufen

Die Bildung der Marktmieten (Mietspiegel) und die Zahl der Wohnungen, für die das Land Berlin Belegungsrechte hat oder für die im geschützten Marktsegment Wohnungen zur Verfügung gestellt werden, hängt von der Zahl der landeseigenen Wohnungen ab. Der Anteil der Wohnungen in landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften war auf nur 16,4 % zurückgegangen. Um mehr Einfluss auf den Markt ausüben zu können, ist eine Erhöhung dieser Quote nötig und wurde in den vergangenen Jahren bereits vorangetrieben. Neben Wohnungsneubau kommt dabei dem Kauf von Wohnungen eine zentrale Bedeutung zu.

  • Vorkaufsrecht konsequenter anwenden, wenn es in der Abwägung sinnvoll erscheint
  • Kauf von Wohnungen und kleineren Portfolios nach gezielten Kriterien
  • Unterstützung der Mieter*innen beim Erwerb ihrer eigenen Wohnung durch die IBB im Falle eines Verkaufs (wie in der Karl-Marx-Allee)

 

3. Deckeln

Die SPD hat den Mietendeckel als landespolitische gesetzliche Maßnahme initiiert. Selten wurde ein Beschluss eines Landesparteitages so schnell in konkrete Senatspolitik umgesetzt. Bei der Umsetzung des Mietendeckels sind noch viele schwierige Detailfragen zu klären. Aber wir halten daran fest, dass ein auf 5 Jahre befristeter Mietendeckel entscheidend dazu beiträgt, Zeit zu gewinnen, bis entweder genügend Neubau realisiert wird oder der Markt sich aus anderen Gründen wieder beruhigt. Der Mietendeckel wirkt unmittelbar und hat bessere Aussichten, konkrete Hilfe für Betroffene zu entfalten als eine juristisch ungewisse und teure Vergesellschaftung („Enteignung“) von Wohnraum.

 

4. Weitere Maßnahmen

Wir wollen neben dem Neubau, dem Kauf und der Mietendeckelung auch alle weiteren Maßnahmen angehen, die die Mieter*innen in ihrer schwierigen Lage unterstützen und den Wohnungsmarkt entlasten können:

  • Leerstand entschieden bekämpfen – Die Verwaltung muss die mit dem geänderten Zweckentfremdungsverbotsgesetz geschaffenen Möglichkeiten konsequent anwenden.
  • Milieuschutzgebiete sollen konsequent ausgewiesen werden.
  • Auf der Bundesebene hatte sich die SPD wiederholt für Erhöhungen des Wohngeldes und die Einbeziehung von Betriebskosten in die Wohngeldförderung erfolgreich engagiert. Angesichts des Tempos der Mietsteigerungen in Ballungsgebieten sind hier weitere Schritte erforderlich, um Privathaushalte zu unterstützen, die aufgrund eigenen Einkommens keine Transferleistungen beziehen und jetzt verstärkt unter Druck geraten.
  • Die Rechte der Mieter*innen im Kampf gegen zweifelhafte Nebenkosten­abrechnungen müssen gestärkt werden.
  • Eigentümer*innen müssen verpflichtet werden, für baureife Grundstücke die Bauanträge zeitnah zu stellen bzw. im Falle von erteilten Baugenehmigungen zeitnah mit der Maßnahme zu beginnen.
  • Bauämter in den Bezirken müssen personell ausreichend und unbefristet ausgestattet sein, auch um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen.
  • Baurecht soll immer wieder überprüft werden, um Komplexität zu reduzieren. Hier gibt es Zielkonflikte zwischen den Baukosten und dem energieeffizienten und barrierefreien Bauen, über die immer wieder neu verhandelt werden muss.

 

II.

Viele Menschen hoffen jetzt auf den Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“. Angesichts der Lage am Wohnungsmarkt ist diese Hoffnung nachvollziehbar. Und ist die Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes nicht auch ein Instrument, auf das man zu Recht setzen darf, auch wenn es noch nie praktisch angewendet wurde?

 

Alle Artikel des Grundgesetzes können nach Auffassung der SPD angewendet werden. Die politische Frage ist hier nicht, ob man den rhetorischen Mut zur Vergesellschaftung von Immobilienvermögen findet. Die Frage ist, ob wir den Berliner Mieter*innen damit helfen können.

 

1. Kosten?

Enteignung (Art. 14) und Vergesellschaftung (Art. 15) sind Instrumente, die unser Grundgesetz vorsieht. Ihr Einsatz steht unter dem Vorbehalt, dass ein Gesetz „Art und Ausmaß der Entschädigung regelt“. Für beide Artikel gilt die gleiche Formulierung über dieses zu schaffende Gesetz: „Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.“ Die von einer Initiatorin verbreitete Auffassung, anders als bei Einzelfällen von Enteignungen (z.B. für Fernverkehrsprojekte) sei bei einer Vergesellschaftung eine politische Setzung der Entschädigungshöhe beispielsweise auf einen symbolischen Preis von 1 EUR pro Wohnung möglich, ist definitiv falsch und würde von keinem Gericht für eine ‚gerechte Abwägung’ gehalten werden.

 

Bisher genannte Kostenschätzungen von 7,3 bis 36 Milliarden Euro (Süddeutsche Zeitung vom 9. April 2019) zeigen, dass es um eine für ein Bundesland und letztlich für die Steuerzahler*innen extrem hohe und nicht zu verantwortende Kostenbelastung geht. Mit erheblich geringerem Aufwand ließe sich wohnungspolitisch mehr erreichen.

 

2. Zielerreichung?

Anstelle der pauschalen Vergesellschaftung aller Bestände einzelner Wohnungs­unternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen lässt sich der Zukauf von Wohnungen durch landeseigene, gemeinwohlorientierte oder genossenschaftliche Wohnungs­unternehmen viel zielgerichteter auf die tatsächlich benötigten Wohnungsarten und sozialräumlich gefilterten Bestände ausrichten, die dann per Verhandlungsergebnis oder Ausübung des Vorkaufsrechts übergehen.

 

3. Kurzfristige Wirksamkeit?

Die gerichtliche Klärung, ob ein Landesgesetz zur Vergesellschaftung von Wohnungs­unternehmen verhältnismäßig und verfassungsrechtlich zulässig ist, würde lange Jahre dauern. Die Vergesellschaftung ist daher in ihrer Wirksamkeit zunächst deutlich gegenüber dem Zukauf von Wohnungen und der Deckelung der Miethöhe unterlegen. Ob sie dann langfristig rechtlich trägt, ist außerdem ungewiss.

 

4. Taktische Anwendung des Instruments Volksentscheid?

Manche sprechen davon, dass die Realisierung des Volksentscheides tatsächlich unwahrscheinlich sei, man es aber anstreben sollte. Wird das Instrument Volksentscheid über eine Vergesellschaftung von Wohnungen nur taktisch verfolgt, um beispielsweise Verhandlungspositionen für Wohnungskäufe zu verbessern, spielt die Politik nur mit der Unterstützungsbereitschaft der Wähler*innen für dieses Instrument. Das Ergebnis wäre eine enttäuschte Hoffnung und letztlich weiterer Frust der Wähler*innen über die Politik.

 

Wir wollen, dass die SPD die Rolle übernimmt, zwischen Scheinlösungen und tatsächlich erfolgversprechenden Instrumenten zu unterscheiden. Nicht der Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ wird das Problem bezahlbaren Wohnraums in Berlin lösen, sondern unsere bereits beschlossenen und weitere Instrumente, die zu mehr Neubauwohnungen, mehr der Renditelogik entzogenen angekauften Wohnungen und mehr Regulierung der Miethöhen führen.

Antrag 92/II/2019 SPD Berlin nimmt die Initiative der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ auf

22.09.2019

Berlin leidet aktuell unter starkem Wohnungsmangel. Der Wohnungsmarkt ist seit Jahren in zunehmendem Maße angespannt. Die Berliner*innen sind derzeit nicht in der Lage, sich am Markt hinreichend mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Die Folge davon sind explodierende Mieten und Bodenpreise.

 

Leider haben die Maßnahmen der letzten Jahre noch keine ausreichenden Verbesserungen mit sich gebracht, weshalb wir zu der Überzeugung gelangt sind, dass mit einem Bündel auch aus neuen Maßnahmen der Wohnungsknappheit zu begegnen ist. Zu einer solchen Bündel gehört u.a. der Neubau von mehr bezahlbaren Wohnungen und dafür sind die notwendigen Personalkapazitäten bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften zu schaffen. Und auch die Einführung des Mietendeckels ist unabdingbar. Aber wir sind zu der Überzeugung gelangt, dass die Berliner Sozialdemokratie die Initiative der Kampagne „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ aufnehmen sollte und geeignete Grundstücke und Wohnungsbestände, die sich jetzt in privater Hand befinden, zu rekommunalisieren sind.

 

Wir sind mit der Kampagne deshalb solidarisch. Konkret heißt das, dass wir uns für die Vergesellschaftung der Bestände aller privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen mit über 3000 Wohnungen im Land Berlin mit Ausnahme von Unternehmen im öffentlichen Eigentum, kommunalen Wohnungsbaugesellschaften in privater Rechtsform und Beständen in kollektiven Besitz der Mieter*innenschaft einsetzen. Dabei ist die gemeinwirtschaftliche, nicht profitorientierte Verwaltung der Wohnungsbestände anzustreben sowie eine Verwaltung der in Gemeineigentum überführten Bestände unter mehrheitlicher demokratischer Beteiligung von Belegschaft, Mieter*innen und Stadtgesellschaft. Wir wollen, dass Reprivatisierungen per Satzung ausgeschlossen werden und eine Zahlung der Entschädigung deutlich unter Verkehrswert an die betroffenen Wohnungsunternehmen angestrebt wird.

 

Um zu diskutieren, wie eine konkrete Umsetzung aussehen kann, werden wir das Gespräch mit den Vertreter*innen des Volksbegehrens suchen. Unser Ziel ist dabei, zusammen mit der Initiative und unseren Koalitionspartner*innen nach einem gemeinsamen Weg zu suchen, möglichst viele Mietwohnungen dem ungezügelten Wohnungsmarkt zu entziehen.

 

Die Entwicklung auf dem Mietenmarkt sind nicht Ausdruck von Einzelfällen sondern von strukturellen Problemen, denen auch strukturell zu begegnen ist. Alle bisherigen Maßnahmen haben nicht die gewünschten Konsequenzen gebracht. Deshalb halten wir es für richtig, nunmehr neue Maßnahmen zu ergreifen.

 

Ausgehend von der den Sozialstaat gegenwärtig akut gefährdenden Wohnungsnot (nicht nur in Berlin) geht es bei der Frage der Vergesellschaftung von Wohnraum nicht allein um eine wohnngspolitische Detailfrage, sondern um die Frage der grundlegenden Ausgestaltung unserer Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung. Wir halten an der Zielsetzung des Demokratischen Sozialismus fest. „Sie verlangt eine Ordnung von Wirtschaft, Staat und Gesellschaft, in der die bürgerlichen, politischen, sozialen und wirtschaftlichen Grundrechte für alle Menschen garantiert sind, alle Menschen ein Leben ohne Ausbeutung, Unterdrückung und Gewalt, also in sozialer und menschlicher Sicherheit führen können.“ (Hamburger SPD-Grundsatzprogramm 2007, S. 16). Im Berliner SPD-Grundsatzprogramm von 1989 war dieser Grundgedanke unseres Programms konkretisiert worden: „Die bürgerlichen Revolutionen der Neuzeit haben Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit mehr beschworen als verwirklicht. Deshalb hat die Arbeiterbewegung die Ideale dieser Revolutionen eingeklagt: Eine solidarische Gesellschaft mit gleicher Freiheit für alle Menschen. Es ist ihre historische Grunderfahrung, dass Reparaturen am Kapitalismus nicht genügen. Eine neue Ordnung von Wirtschaft und Gesellschaft ist nötig.“ (Berliner Programm 1989, geänderte Fassung 1998, S. 8)

 

In diesem Sinne ist die politische und gesellschaftliche Auseinandersetzung um das Volksbegehren unter der Zielorientierung zu führen, das Grundrecht auf Wohnen wenigstens partiell der Sphäre spekulativer Kapitalverwertung zu entziehen, um es zu sichern. Das Grundgesetz hält mit den Artikeln 14 und 15 ausdrücklich diesen Weg offen.

Das gültige Hamburger SPD-Grundsatzprogramm von 2007 fordert: „Wohnraum darf nicht zum Spekulationsobjekt werden.“ (Hamburger Programm, S. 34)

Aus diesem Grunde unterstützt die SPD das Volksbegehren „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“.

Wohnen ist ein Grundrecht und keine Ware! Das ist der politische Kern der Auseinandersetzung, um den es bei diesem Volksbegehren geht.

 

Antrag 115/I/2019 Mehr Lehrer mit sonderpädagogischer Ausbildung für Berlin

25.02.2019

die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats aufzufordern durch die zuständige Senatsverwaltung die Einstellung zweier zusätzlicher Lehrer (mit sonderpädagogischer Ausbildung) an allen Berliner Schulen durchzusetzen. Sie sollen die heutigen sozialen Probleme aufarbeiten, die den allgemeinen Lehr- und Lernprozess an den Berliner Schulen im Wege stehen. Die Einstellungsmodalitäten dieser Lehrkräfte sind so zu verstehen, dass die Hälfte ihres Stundenpotentials für den Unterricht an der Schule eingesetzt wird und die andere Hälfte zur Aufarbeitung von sozialen Defiziten dient. Unter Aufarbeitung von „sozialen Problemen“ sind z.B. Elterngespräche, Behördengänge, Mediationsarbeit, notwendige Schulsanktionen bis hin Gewaltprävention gemeint, die sich aus der Schnittstelle „Schule-Lernen-Unterricht“ ergeben. Die Einflussnahme des Lehrerpersonals auf „Konflikte innerhalb der Schule“ werden dadurch vergrößert, so dass der allgemeine Lehr- und Lernprozess konfliktfreier ablaufen kann.

Antrag 261/I/2019 Digitale Infrastruktur

25.02.2019

Der Auf- bzw. Ausbau der digitalen Infrastruktur und die  Bereitstellung einer adäquaten und vorher geprüften geschützten Hard- und Software auf Bundes-, Landes- und Schulträgerebene muss konsequent vorangetrieben werden, denn dies ist eine unabdingbare Voraussetzung für ein digitalisiertes Schulwesen. Erst durch diese Art von Hard- und Software können wir die schier unbegrenzten Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen.

 

Dabei muss gewährleistet sein, dass jede Art von Hard- und Software innerhalb einer Schule eine Arbeitsplattform mit optimaler Kommunikation, Organisation und Datenverwaltung darstellt.

 

Um eine gesundheitliche Gefährdung der Nutzer*innen auszuschließen, müssen die erforderlichen Standards bei der Installierung der Hard- und Software eingehalten werden. Dies schließt auch dem Alter der Schüler*innen angepasstes Mobiliar am Computerarbeitsplatz ein.

 

Es muss sichergestellt werden, dass in allen Schulen ein schulweites und tragfähiges W-LAN-System eingerichtet wird. Systeme wie das Uni-W-LAN System „Eduroam“ sollen hierfür als Vorbild dienen. In den Unterrichtsräumen jeder Schule müssen ausreichend Geräte zur medialen Wiedergabe wie zum Beispiel Smartboards, Beamer oder Computer (Laptops), vorhanden und funktionstüchtig sein; hierfür müssen unter anderem genügend Steckdosen vorhanden sein. Alle in den Schulen eingesetzten Geräte und Systeme sowie das Mobiliar müssen für wechselnde Nutzer*innen adäquat konzipiert sein, um eine optimale Ausnutzung dieser Geräte und Einrichtungen zu gewährleisten. Für die regelmäßige Wartung und Erneuerung aller medialen und digitalen Geräte soll ein*e festangestellte*r Medienleiter*in sorgen; diese Fachkraft muss Mitglied des Schulkollegiums sein. Diese festangestellten Fachkräfte müssen jedem Schulstandort zugeteilt werden, um an allen Schulen gewährleisten zu können, dass sie jederzeit ansprechbar, erreichbar und einsatzbereit sind.

 

Abgesehen von diesen essentiellen Bestandteilen der digitalen Schule müssen die Hausordnungen der einzelnen Schulen sowie das Schulgesetz im Bereich der Handynutzung und Nutzung von digitalen Hilfsmitteln weitestgehend reformiert werden um auch hier die größtmögliche Bandbreite an möglichen Arbeits- und Gestaltungsmitteln nutzbar zu machen.

 

Im Bereich der Schulsoftware müssen Programme für Schüler*innen und für Lehrer*innen entwickelt werden, die höchst flexibel und leicht verständlich sind. Dies gewährleistet einen höchstmöglichen Einsatz in allen Schulsituationen. Für Lehrer*innen und Schüler*innen soll ein Cloud-System eingeführt werden, mit dem ein schulinterner Datenaustausch möglich ist. Die in Schulen benutzte Software muss weitestgehend auf Open-Source-Software basieren, um größtmöglichen Datenschutz, größtmögliche Individualisierung und größtmögliche Kontrolle zu gewährleisten.

 

Zur Wahrung gleicher Bildungschancen muss allen Schüler*innen der gleiche Zugang zur Hard- und Software möglich sein. Die Nutzung privater Smartphones, Tablets u. ä. darf weder vorausgesetzt,  noch dürfen Schüler*innen, die nicht darüber verfügen, benachteiligt werden.

 

Die Entwicklung und Wartung der in Berliner Schulen benutzen Programme soll ein in der Senatsverwaltung Bildung, Jugend, Familie angesiedeltes Referat übernehmen. Dieses Referat muss sich aus Fachleuten aus dem Bereich der Informatik und, Pädagogik  zusammensetzten, um die von uns gestellten Anforderungen erfüllen zu können. Darüber hinaus muss eine enge Zusammenarbeit mit den Schulbuchverlagen sichergestellt sein.

 

Nicht nur für Schüler*innen, sondern auch für Lehrer*innen stellt die Digitalisierung auch eine große Herausforderung dar. Daher müssen alle Lehrer*innen innerhalb ihres Studiums und darüber hinaus hierfür vorbereitet und weiterbildet werden, die Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte muss die Bereiche Medien (Nutzung/Bedienung), Datenschutz und Urheberrecht sowie Medienpädagogik unabdingbar beinhalten.

 

Im Bereich der Schulen fordern wir, wie im Strategiepapier der KMK niedergeschrieben, eine Überarbeitung der Curricula, die die Digitalisierung berücksichtig. Hier müssen einige Aspekte einbezogen werden. Die Fähigkeit, neue Medien zu nutzen, der Umgang mit diesen und das Erlernen einer kritischen Mediennutzung und Auseinandersetzung, sowie die Adaptierung von neuen Arbeitsweisen, ist unabdingbar, sie sollten als kulturelle Basiskompetenz bewertet werden, die mit dem Lesen, Schreiben und Rechnen vergleichbar ist. Dementsprechend muss hier der Schwerpunkt im kommenden Bildungsplan gelegt werden.

 

Hierbei soll die Medienerziehung nicht in einem eigenen Unterrichtsfach gelehrt werden, sondern durch fächerübergreifende Integration von Medien im Schulalltag vermittelt werden. Des Weiteren müssen die Grundlagen des praktischen Programmierens und das  Erlernen von Basisprogrammen  wie Schreib-, Tabellenkalkulations- oder Präsentationprogrammen verpflichtend für jede*n Schüler*in in den Curricula verankert werden.

 

Im Bereich der Medienpädagogik muss sichergestellt werden, dass bei allen angewendeten Konzepten die Vermittlung eines verantwortungsbewussten Umgangs der anzuschauenden oder zu bearbeitenden Inhalte an die Schüler*innen im Vordergrund steht; diese Inhalte müssen dem Alter und der Entwicklung angepasst und angemessen sein. Die Schüler*innen müssen im Umgang mit den digitalen Medien lernen, wie sie Inhalte reflektieren und weitergeben, und hierbei sachgerechte, selbstbestimmte, kreative und sozial verantwortungsbewusste Handlungskompetenzen im Umgang mit Medien erwerben. Um diese Kompetenzen umzusetzen, muss eine weitere festangestellte Fachkraft eingesetzt werden. Diese Medienpädagogen*innen müssen einem festen Schulstandort zugeteilt werden, um in jeder Schule gewährleisten zu können, dass sie einsatzbereit, ansprechbar und erreichbar sind. Ihr Aufgabenbereich betrifft die Umsetzung der medial-didaktischen Konzepte. Diese Fachkraft erarbeitet und unterstützt das Lehrerkollegium im Bereich der Medienpädagogik mit Rat und Tat, um die zu Verfügung stehenden Medien, Hard- wie Software flächendeckend im Unterricht einzusetzen.

Antrag 108/I/2019 Schulaufsicht unter Inspektion

23.02.2019

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und Berliner Abgeordnetenhauses werden aufgefordert, entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Schulaufsicht unter Inspektion zu stellen, ähnlich wie dies ihrerseits schon durch die Schulinspektionen bei den einzelnen Schulen geschieht.