Antrag 87/II/2019 Besser regulieren, statt teuer enteignen – im Dialog mit der Initiative „Deutsche Wohnen und co enteignen“ gemeinsam gegen Mietenwahnsinn.

Status:
Erledigt

Berlin leidet aktuell unter starkem Wohnungsmangel. Der Wohnungsmarkt ist seit Jahren in zunehmendem Maße angespannt. Die Berliner*innen sind derzeit kaum in der Lage, sich am Markt hinreichend mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen. Die Folge davon sind explodierende Mieten und Bodenpreise. Hohe Renditeerwartungen bestimmter Wohnungsunternehmen treiben die Mietpreise immer weiter nach oben.

 

Der Wohnungsknappheit – insbesondere  im  unteren und   mittleren   Preissegment  –  muss  mit erhöhtem Wohnungsbau und Kauf durch die öffentliche Hand begegnet werden. Bis Wohnraum in ausreichendem Maße zur Verfügung steht, sind Regulierungen des gestörten Wohnungsmarktes,  etwa  mit dem Mietendeckel, unerlässlich.

 

Wir unterstützen das Ziel der Initiative „Deutsche Wohnen und co enteignen“, den Anteil an Wohnungen in öffentlicher Hand deutlich zu erhöhen, um die Mietensteigerungen zu begrenzen. Die Initiative und die Unterzeichner*innen des Volksbegehrens haben einen wichtigen Impuls in die politische Debatte gegeben. Der Erfolg der Unterschriftensammlung ist für uns als SPD Berlin der klare Beleg dafür, dass das Mietenthema mit allen gesetzlich möglichen und mietenpolitisch effektiven Mitteln angegangen werden muss. Dank der Initiative ist der Druck auf die Wohnungswirtschaft gestiegen und das gesellschaftliche Klima für stärkere politische Eingriffe am Wohnungsmarkt gewachsen. Wir stimmen auch mit der Initiative darin überein, dass die Entwicklungen auf dem Berliner Wohnungsmarkt nicht weiter hingenommen werden können. Wir erklären uns deshalb mit dem Anliegen des Volksbegehrens „Deutsche Wohnen& Co enteignen – Spekulation bekämpfen“, mehr Grund und Boden in öffentliche Hand zu bringen, solidarisch. Wie das Beispiel der Stadt Wien zeigt, ist ein starker öffentlicher Wohnungssektor wichtig für die Stabilität der Mieten.

 

Vergesellschaftung ist im Grundgesetz ausdrücklich vorgesehen (Artikel 15 des Grundgesetzes) und spiegelt den Gedanken wieder, dass die private Eigentumsgarantie nicht absolut ist, sondern zum Wohle der Allgemeinheit eingeschränkt werden kann. Die Möglichkeit der Vergesellschaftung von Grund und Boden ist aus guten Gründen von der SPD bei der Schaffung des Grundgesetzes durchgesetzt worden, ausreichender Wohnraum ist für uns ein Grundrecht.

 

Wir lehnen es ab, auf Kosten der Mieter*innen auf hohe Renditen zu spekulieren. Dafür müssen wir auf Bundes- und auf Landesebene verschiedene Instrumente einsetzen, um den aus dem Ruder gelaufenen Wohnungsmarkt wieder ins Lot zu bringen.

 

Die Vergesellschaftung von großen Wohnungsunternehmen in Berlin halten wir allerdings gegenwärtig nicht für zielführend und sozial gerecht.

 

Vier Punkte sprechen aus Sicht der SPD Berlin derzeit gegen das derzeitige Gesetzesanliegen der Initiative.

  1. Der Wirkungsbereich des Gesetzesvorhabens ist begrenzt. Bei einer Enteignung von großen Wohnungsunternehmen könnten von den fast 1,7 Millionen Mietwohnungen in Berlin nur ca. 240.000 Wohnungen in kommunales Eigentum gebracht werden. Damit blieben neben den landeseigenen und Genossenschaftswohnungen immer noch fast 1 Million Wohnungen in privater Hand. Für diese Wohnungen wird der Anlagedruck privater Vermieter sogar noch zunehmen und der Wohnungsmarkt gespalten. Für die Mehrheit der Berliner*innen in Mietwohnungen würde sich also nach der Vergesellschaftung nichts ändern. Wir machen uns auch Gedanken zu der Frage, wie die Berliner Verwaltung kurz- und mittelfristig in die Lage versetzt werden soll, hunderttausende zusätzliche Wohnungen zu verwalten und Instand zu halten, ohne die Mieten zu erhöhen.
  2. Von der Möglichkeit der Vergesellschaftung ist bislang noch nie Gebrauch gemacht worden. Das Instrument und seine Voraussetzungen sind verfassungsrechtlich umstritten. Die Vergesellschaftung von Wohneigentum stellt den schärfsten Eingriff in die grundrechtlich geschützte Eigentumsfreiheit dar. Daher ist zu erwarten, dass ein Gesetz über die Vergesellschaftung zu einem langjähriges und schwierigem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht mit ungewissem Ausgang führt.
  3. Keine Vergesellschaftung ohne Entschädigung. Es ist ungewiss, wie hoch die angemessenen Entschädigungen für die vergesellschaftete Wohnungen in Zeiten eines überhitzten Bodenmarktes sein werden. Wir halten es für sozial nicht gerecht, bestimmten Wohnungsinhabern hohe Entschädigungen aufgrund von Bodenspekulationen aus öffentlichen Mitteln zu zahlen, die wir dringend für Investitionen und den Neubau brauchen. Die Entschädigung kann sogar dazu führen, dass die Vergesellschaftung als Exit-Strategie von Investment-Unternehmen bewusst einkalkuliert wird und mit Steuergeldern neue Renditemodelle finanziert werden. Statt am Markt mit Entschädigungen mitzuspielen, sollte der Staat besser die Regeln ändern.
  4. Dem Instrument fehlt die Zielgenauigkeit. Das Vorgehen der Initiative, Unternehmen allein nach der Größe des Wohnungsbestands zu enteignen, differenziert nicht zwischen guten und schlechten Vermieter*innen. Es gibt Eigentümer*innen einzelner oder weniger Mietshäuser, die sich mieterfeindlich und sogar gesetzeswidrig verhalten. Andererseits gibt es Großvermieter, die sozial agieren. Der Effekt, der mit der Enteignung erreicht werden kann, steht in einem Missverhältnis zu den Kosten und Risiken.

 

Die Vor- und Nachteile und Risiken zeigen: Die Enteignung großer Wohnungsunternehmen ist kein Königsweg. Wir sind davon überzeugt, dass es bessere Möglichkeiten gibt, den Mietenwahnsinn zu stoppen.

 

Mit unserer Initiative „Bauen, Kaufen, Deckeln“ wirken wir steuernd auf den Wohnungsmarkt  ein, um mehr und finanzierbaren Wohnraum für alle zu schaffen und zu sichern. Mit dem Mietendeckel auf Landesebene und unseren Initiativen auf Bundesebene gehen wir den richtigen Weg, um für alle Berliner*innen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen  und zu erhalten. Wir setzen öffentliche Gelder besser und sozial gerechter für den Neubau von sozialem Wohnungsbau ein, statt hohe Entschädigungen an Wohnungsspekulanten zu zahlen.

 

Wir müssen deutlich mehr bezahlbare  Wohnungen durch den Staat und gemeinwohl-orientierte Bauträger schaffen. Die dafür notwendigen Kapazitäten bei den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften sind umgehend zu schaffen. Gleichzeitig sollen geeignete Grundstücke und Wohnungsbestände, die sich in privater Hand befinden, (re)kommunalisiert werden.

 

Dafür brauchen wir eine gemeinsame Anstrengung der Politik, der Bau- und Wohnungswirtschaft und der Zivilgesellschaft.

 

Wir werden daher auch den Dialog mit der Initiative “Deutsche Wohnen und co“ fortsetzen, um gemeinsam Lösungen für das Mietenproblem Berlins zu finden.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme 304/II/2019