Antrag 120/II/2019 Gutes Schulessen nur mit Guter Arbeit

Status:
Annahme mit Änderungen

Bei der Auftragsvergabe an Cateringfirmen für das Schulessen und an Betreiber für Kantinen im Auftrage des Landes Berlin (wie bspw. Kantinen in Behörden), soll über den Vergabemindestlohn des Landes Berlin hinaus das Prinzip „Gute Arbeit“ ein wichtiges Kriterium sein. Hierzu gehören z. B.  innerbetriebliche Mitbestimmung und eine Tariftreueverpflichtung. Zudem sollen Tarifsteigerungen im Rahmen der Auftragsvergabe gegenfinanziert werden.

 

Daher sollen in alle Ausschreibungen, die die Bezirke und das Land Berlin in diesem Bereich verfassen, entsprechende Regelungen enthalten sein. Zur näheren Regelung soll eine enge Abstimmung mit den zuständigen Gewerkschaften (DGB und NGG) erfolgen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Änderung Überschrift: Gutes Schulessen nur mit Guter Arbeit

Bei der Auftragsvergabe an Cateringfirmen für das Schulessen und an Betreiber für Kantinen im Auftrage des Landes Berlin (wie bspw. Kantinen in Behörden), soll über den Vergabemindestlohn des Landes Berlin hinaus das Prinzip „Gute Arbeit“ ein wichtiges Kriterium sein. Hierzu gehören z. B.  innerbetriebliche Mitbestimmung und eine Tariftreueverpflichtung. Zudem sollen Tarifsteigerungen im Rahmen der Auftragsvergabe gegenfinanziert werden.

 

Daher sollen in alle Ausschreibungen, die die Bezirke und das Land Berlin in diesem Bereich verfassen, entsprechende Regelungen enthalten sein.

Bei der Erarbeitung von Vergaberichtlinien soll es eine enge Abstimmung mit den zuständigen Gewerkschaften geben. 

Beschluss: Annahme mit Änderungen
Text des Beschlusses:

Änderung Überschrift: Gutes Schulessen nur mit Guter Arbeit

Bei der Auftragsvergabe an Cateringfirmen für das Schulessen und an Betreiber für Kantinen im Auftrage des Landes Berlin (wie bspw. Kantinen in Behörden), soll über den Vergabemindestlohn des Landes Berlin hinaus das Prinzip „Gute Arbeit“ ein wichtiges Kriterium sein. Hierzu gehören z. B.  innerbetriebliche Mitbestimmung und eine Tariftreueverpflichtung. Zudem sollen Tarifsteigerungen im Rahmen der Auftragsvergabe gegenfinanziert werden.

 

Daher sollen in alle Ausschreibungen, die die Bezirke und das Land Berlin in diesem Bereich verfassen, entsprechende Regelungen enthalten sein.

Bei der Erarbeitung von Vergaberichtlinien soll es eine enge Abstimmung mit den zuständigen Gewerkschaften geben. 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: