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Antrag 77/II/2022 Kinder und Jugendliche nach Corona unterstützen

9.10.2022

Die Corona- Pandemie hat in vielen gesellschaftlichen Bereichen enorme Spuren hinterlassen. Die Folgen der letzten zwei Jahre sind an Schulen, Jugendeinrichtungen und Kitas spürbar.

 

Schon in der frühkindlichen Bildung können wir gegen die Folgen der Corona Pandemie Maßnahmen ergreifen.  Hierzu muss jedoch dem Personalmangel in Kindertagesstätten begegnet werden. Daher fordern wir den Berliner Senat auf, weitere, über die bisher bestehende hinausgehende Maßnahmen zu entwickeln, um dem Fachkräftemangel und dem hohen Krankenstand umgehend entgegenzuwirken.

 

Zudem müssen Konzepte zur Sprachförderung entwickelt werden, die auf die aktuelle Situation adäquat reagieren. Der Rückstand in der sprachlichen Entwicklung vieler  Kinder, der durch die Maßnahmen in der Corona-Pandemie entstanden ist, muss abgebaut werden.


Auch in den Schulen sind die Folgen der Pandemie deutlich spürbar. Ebenso wie in den Kitas  müssen auch hier auf die Pandemiefolgen angepasste langfristige Sprachförderungskonzepte entwickelt und die Schulen für deren Umsetzung ausgestattet werden. Zudem fordern wir Konzepte für das Erlernen motorischer Fähigkeiten in den Schulen, um die Voraussetzung für das Erlernen von kognitiven Fähigkeiten zu verbessern.

 

Aber nicht nur Sprach- und Lernrückstände der Schüler*innen sind eine Lockdown- Folge. In nahezu allen Gesundheitsbereichen lässt sich eine Verschlechterung des Wohlbefindens von jungen Menschen im Vergleich zum Zeitraum vor der Pandemie wissenschaftlich nachweisen. Daher braucht es einen angemessenen innerschulischen Umgang mit den psychischen Folgen der Pandemie. Hierzu gehört neben der weiteren Schulung der Lehrkräfte auch der Ausbau bestehender Hilfesysteme.

 

Daher fordern wir die SPD-Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, eine Koordinationsstelle an den Schulen zu etablieren, um die Arbeit von Sonderpädagog*innen, Schulpsycholog*innen, Schulsozialarbeiter*innen und außerschulischen Unterstützungssystemen besser auf die Bedürfnisse der Kinder und Jugendliche ausrichten zu können und die Arbeit der Lehrkräfte zu unterstützen. Zudem fordern wir einen besseren Versorgungsschlüssel von Schulpsycholog*innen und Schulsozialarbeiter*innen für die einzelnen Schulen zu etablieren. Nicht besetzbare Lehrkräftestellen sollen kurzfristig umgewandelt werden können.

 

Der Schulunterricht vor Ort ist auch ein wichtiger sozialer Begegnungsraum für Kinder. Wir fordern, soziales Engagement von Kindern und Jugendlichen angemessen zu würdigen und als Leistung in der Berliner Schule zu berücksichtigen, um Anreize für ein soziales Miteinander zu geben und Einsamkeitsgefühlen sowie depressiven Symptomen bei Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken.

Um das Entstehen und Verschlimmern dieser Entwicklungen zu verhindern, fordern wir zudem die SPD-Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, möglichen Plänen für Schulschließungen im Herbst/Winter 2022/23 entgegenzuwirken.

 

Die Auswirkungen der Coronapandemie  haben auch gezeigt: Was die Digitalisierung angeht, besteht in den Berliner Schulen noch viel Nachholbedarf. Daher fordern wir die SPD-Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, sich für eine angemessene Ausstattung der Schüler*innen und Lehrer*innen mit Laptops/Tablets und die Weiterbildung von Lehrer*innen für digitales Lernen einzusetzen sowie ein unkompliziertes selbständiges Erweitern der Angebote auf den Lehrkräftegeräten einzusetzen. Auch sollen Möglichkeiten für den Erwerb von Lizenzen erweitert, mindestens ein Budget für temporäre Lizenzen zur Erprobung innovativer digitaler Angebote bereitgestellt werden.

 

Um allen Schüler*innen die Arbeit mit digitalen Geräten zu ermöglichen fordern wir zudem die SPD-Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf sich für die Möglichkeit einer  Vergabe von mobilen Routern an Familien mit Leistungsanspruch und Alleinerziehende, um digitales Lernen zuhause einzusetzen.

 

Kita- und Schulschließungen, das Lernen von Zuhause und weggefallene Freizeitangebote waren für die Kinder und Jugendlichen nicht nur nicht einfach, sondern führten in vielen Fällen zu Lernrückständen und hatten auch häufig psychische Folgen, die professioneller außerschulischer Behandlung bedürfen. Wir fordern daher den zeitnahen Ausbau von Kassensitzen für Kinder- und Jugendpsycholog*innen. Zudem fordern wir den Ausbau der Ausbildung von Kinder- und Jugendpsycholog*innen. Aufgrund des gestiegenen Bedarfs infolge der Pandemie kann die angemessene, das heißt wohnortnahe und zeitlich passende, Versorgung aktuell nicht mehr gewährleistet werden. Dieser Bedarf steigt zusätzlich durch den aktuellen Zuzug von geflüchteten Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine. Sofern die Kinder- und Jugendlichen einen Platz bei Kinder- und Jugendpsycholog*innen erhalten, liegen diese Termine teilweise während der Schulzeit. Daher fordern wir eine Änderung der Anwesenheitspflichtregelung, so dass Schüler*innen weiterhin für eine psychologische Behandlung vom Unterricht befreit werden können.

Wir fordern zudem die SPD-Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, zielgruppenspezifische und niedrigschwellige Angebote der Prävention und Gesundheitsförderung altersgerecht und geschlechtsspezifisch zu diskutieren und Ergebnisse zeitnah umzusetzen.

 

Nun, da das öffentliche Leben nahezu wie vor der Pandemie wieder möglich ist, wird vielen bewusst, wie wichtig die Bereiche sind, die während der Pandemie nicht zugänglich waren. Daher fordern wir die SPD-Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und in der BVV Charlottenburg-Wilmersdorf auf, öffentliche Räume für Kinder und Jugendliche auszuweiten und mehr Baugebiete für soziale Infrastruktur auszuweisen und Doppelnutzungen zu ermöglichen, um mehr Plätze und Angebotsstrukturen in Jugendfreizeiten und für die Jugendarbeit zu ermöglichen.

 

Wir fordern die SPD-Mitglieder des Berliner Senats sowie die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus auf, Angebote im Kultur- und Sportbereich sowie außerschulische Lernorte auszuweiten, um allen Jugendlichen und Kindern Möglichkeiten für außerschulische Kontakte zu geben und ein intensives soziales Miteinander zu erfahren. Hier müssen ebenfalls Möglichkeiten der Subventionierung geschaffen werden, damit diese Angebote für Alle zugänglich sind.

Antrag 320/II/2022 Änderung zum § 573 BGB

9.10.2022

die Mitglieder der Bundestagsfraktion aufzufordern, in geeignet erscheinender Weise dafür einzutreten, dass im § 573 Abs. 2 BGB
In Nr. 2 ein Satz 2 angefügt wird:

 

„ Dies gilt nur, wenn der Vermieter zeitgleich eine vergleichbare Wohnung in fußläufiger Entfernung zur bisherigen Wohnung anbietet oder der Mieter zustimmt.“

Antrag 80/II/2022 Elterngeld gerecht gestalten

9.10.2022

Aktuell wird als Berechnungsgrundlage für das Basiselterngeld das Nettoeinkommen des Elternzeit beantragenden Elternteils benutzt; hiervon werden bis zu einer Obergrenze 65% berechnet und als Elterngeld gezahlt. Dies führt dazu, dass es sich aller bisherigen Reformen zum Trotz noch mehr lohnt, wenn in Familien mit zwei Eltern derjenige Elternteil Elternzeit beantragt, der zuvor das geringere Nettoeinkommen hatte. Das führt zu gesellschaftlicher und beruflicher Ungerechtigkeit, insbesondere für Frauen.

 

Die SPD-Fraktion im Bundestag wird deshalb aufgefordert, sich bei der Gesetzgebung hinsichtlich des Elterngeldes dahingehend für eine Reformierung einzusetzen, sodass es künftig für Familien keinen finanziellen Unterschied mehr macht, welcher Elternteil in Elternzeit geht. Eine sinnvolle Deckelung nach oben soll es weiterhin geben. Die schon bestehenden Regelungen für Selbständige, Leistungsempfänger*innen und Alleinerziehende sowie Mindestgrenzen sollen hiervon unangetastet bleiben. Familien mit mehr als zwei Elternteilen sollen hierbei durch entsprechende analoge Regelungen mitgedacht werden.

 

Antrag 57/II/2022 Bildung für dich, für uns, für alle!

9.10.2022

In Berlin haben sich ca. 70.000 Geflüchtete alleine aus der Ukraine registriert, ca. 30.000 haben bisher eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, tausende sind noch in Bearbeitung, während immer noch 300 Menschen täglich in Berlin ankommen. Dabei wird geschätzt, dass ca. die Hälfte der Geflüchteten Kinder und Jugendliche sind. Kinder und Jugendliche, die beschult und betreut werden müssen, damit eine inklusives Miteinander schnell gelingen kann. Doch unser bereits zuvor stark überlastetes Bildungssystem ist hierfür nicht vorbereitet. Manche Bezirksstadträte erwägen bereits, den Katastrophenschutz zu alarmieren, damit die Kinder und Jugendliche nach den Ferien in Zelten betreut und beschult werden können. Für uns ist das nicht hinnehmbar, denn alle Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf gute Bildung. Denn nur so kann der Start in ein gutes, neues Leben gelingen! Hierfür sind eine Reihe von kurzfristigen Maßnahmen nötig.

 

1. Bauen, mieten, enteignen! 

Es fehlen zur Zeit konkret an tausenden Schulplätze. Selbst ohne die ankommenden Geflüchteten aus allen Ländern, können wir den Bedarf kaum bis gar nicht decken. Durch die jetzige Situation ist also der beschleunigte und langfristige Schulbau zu priorisieren. Doch selbst dann braucht es Zeit, bis der jetzige Schulbestand erweitert bzw. vergrößert werden kann. Alleine für die Bauplanung ist meist zwei Jahre einzuplanen. Eine kurzfristige Alternative besteht in sogenannten modularen Ergänzungsbauten. Das Problem hierbei ist, dass es zur Zeit keine gibt. Aber auch hier gilt, selbst wenn es welche käuflich zu erwerben gäbe, bräuchte es zwei Jahre, um diese fachgerecht zu montieren. Zeit die wir nicht haben. So bleibt nur eine kurzfristige Möglichkeit: Büro-, Vereins-, und religiöse Gebäudeflächen anmieten. Nur hierdurch können schnell neue Schulräume geschaffen werden.

 

Deshalb fordern wir die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, umgehend Gelder für die Bezirke freizugeben, um Büroflächen, Vereinsräume und – bei Sicherung säkularer Nutzung – Flächen anerkannter Glaubensgemeinschaften deutlich über dem eigenen Schulbedarf anzumieten. Die Zuordnung zu einer Regelschule sowie Verzahnung mit dem Unterricht der Regelklassen muss auch bei dieser Lösung erhalten bleiben.

 

Des weiteren fordern wir eben diese auf, dass auch das Instrument der Enteignung für eben diese Flächen geprüft wird. Da eine Enteignung zum Wohle der Allgemeinheit zulässig ist, halten wir diesen Schritt in diesem Fall für notwendig und nötig.

 

Als drittes fordern wir eben diese auf, ein Grundbedarf an modularen Ergänzungsbauten anzukaufen. Die derzeitige Situation zeigt uns, dass es angeraten ist besser mehr als zu wenig modulare Ergänzungsbauten zu besitzen. Notfalls sollten diese durch (ggf. neu zu gründende) staatliche Unternehmen selbst produziert werden.

 

2. Unterricht nur mit geeigneten Materialien 

Die besten Räume helfen jedoch nur wenig, wenn es an geeigneten schulischen Materialien scheitert. Gerade hier gibt es noch Nachholbedarf. Denn mit Heften und Co. alleine ist es nicht getan. Schüler*innen müssen auch in ihren Herkunftssprachen  gefördert werden. Deshalb soll ausreichend Schulmaterial für alle Fächer in anderen Sprachen bedarfsgerecht angekauft werden. Zudem ist auch bei pädagogischen Spielen sowie Büchern darauf zu achten. Daneben sollten auch alle Informationen an die Eltern Übersetzungen in diesen Sprachen beinhalten.

 

Deshalb fordern wir die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, geeignete Materialien für den schulischen und pädagogischen Kontext bedarfsgerecht zu beschaffen.

 

3. Digitale Angebote aus der Ukraine sicherstellen 

In den vergangen Monaten hat sich gezeigt, dass gerade aus der Ukraine ein digitales schulisches Angebot aufrecht erhalten wurde. So fanden entweder einzelne Unterrichtsstunde digital von der Ukraine aus statt oder es wurden Lerninhalte durch das ukrainische Fernsehen weitergegeben. Beides sorgte dafür, dass viele Kinder und Jugendlichen zu Hause blieben, um den Anschluss zu ihrer Schule in der Heimat nicht zu verlieren. Allerdings bedeutete dies auch, dass viele Eltern die Betreuung ihre Kinder gewährleisten mussten. Hierdurch konnten weder die Kinder noch die Eltern am inklusiven Miteinander in unseren Schulen teilnehmen.

Dies ist ein Zustand, den wir nicht dauerhaft hinnehmen dürfen.

Somit fordern wir die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, dass digitale ukrainische (oder weitere) Angebote in den schulischen Unterricht integriert werden. Die Kinder und Jugendlichen, sollten sich nicht entscheiden müssen an welchem Unterricht sie teilnehmen wollen, sondern beides in einem bekommen dürfen. Die technischen Rahmenbedingungen sollten hierfür geschaffen werden und entsprechende Mittel sind freizugeben.

 

4. Anwerbung, Anerkennung und Vereinfachung

Was hilft es, wenn die Räumlichkeiten und die Materialien da sind, doch die Lehrkraft fehlt?

Zur Zeit fehlen gut 900 Lehrkräfte in Berlin. Zwar gibt es eine Reihe an langfristigen Möglichkeiten, wie wir diese Lücke schließen können. Doch brauchen wir angesichts der derzeitigen Situation kurzfristige Lösungen. Diese bestehen aus drei Ansatzpunkten.

 

Zum einen müssen an allen Berliner Hochschulen Kampagnen gestartet werden, sich in Teilzeit an einer Schule zu bewerben. Dabei ist sekundär, ob die Studierenden in einem Lehramtsbezogenen Bachelor oder Master studieren oder nicht. Wichtig sind zwei Dinge: Erstens, kann das Studienfach auf ein Unterrichtsfach angewendet werden und sind Fremdsprachenkenntnisse in den Sprachen englisch, ukrainisch, paschto, dari oder syrisch vorhanden. Natürlich sollten die Studierenden nicht die vollen Aufgaben einer Lehrkraft mit übernehmen, vielmehr ist es wichtig diese in die Ganztagsbetreuung einzubinden und ggf. mit einer Lehrkraft den Unterricht zu betreuen.

 

Zum anderen sollten alle europäischen Lehramtsabschlüsse, im Bachelor, Master oder Staatsexamen, mit sofortiger Wirkung anerkannt werden. Zur Zeit müssen Personen, die im Ausland ein Studium oder ein Lehramtsabschluss besitzen, die Anerkennung beantragen. Dies alleine kostet 55€ bis 222€. Des Weiteren müssen deutsche Sprachkenntnis auf dem Niveau C2 nachgewiesen werden. Zudem muss nachgewiesen werden, dass ein Abschluss in zwei Fächern vorliegt. All’ dies sind Hürden, die einer Anerkennung im Wege stehen und somit verhindern, dass eine weitere Lehrkraft unserem Schulsystem weiterhelfen kann.

 

Als drittes gibt es noch die Lehrkräfte außerhalb der europäischen Union, diese haben es nochmals deutlich schwerer ihre Abschlüsse anzuerkennen. Von bundesweit rund 2500 Anträgen von zugewanderten Lehrkräften, die ihren Studienabschluss im Nicht-EU- Ausland erworben haben, werden pro Jahr nur etwa 500 anerkannt – also gerade einmal 20 Prozent. Dabei gibt es in vielen Bundesländern erfolgreiche Formate wie “InterTeach” oder “Lehrkräfteplus”. In diesen wird sowohl von der starren C2-Regel, wie auch der “Zwei-Schulfächer”- Politik abgewichen.

 

So fordern wir die SPD Mitglieder des Abgeordnetenhauses und der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie auf, eine Kampagne zu entwickeln, um Studierende für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen im Ganztag oder im Unterricht zu gewinnen. Es ist darauf zu achten, dass die Kampagnen in verschiedenen Sprachen gestaltet werden.

 

Desweiteren fordern wir eben diese dazu auf sich innerhalb der Kultusministerkonferenz dafür einzusetzen, dass alle Voraussetzungen zur Anerkennung eines Studiums mit Lehramtsbezug oder eines Lehrkräfteabschlusses innerhalb der EU reduziert bzw. gestrichen wird. Der Antrag zur Anerkennung, wie auch der Nachweis von zwei Unterrichtsfächern sollte hierbei gestrichen werden. Das C2 Niveau soll auf ein C1 Niveau reduziert werden. Sollte das C1 Niveau nicht nachgewiesen werden können, sollten geförderte staatliche Angebote etabliert werden.

 

Als drittes fordern wir, dass nach dem Vorbild von “Interteach” oder “Lehrkräfteplus” Angebote finanziert und geschaffen werden. Alle nicht EU- Absolvent*innen oder Lehrkräfte sollten zudem ebenfalls keinerlei Gebühren zur Anerkennung entrichten müssen. Jegliche Verfahren sind auch hier zu vereinfachen und etwaige pädagogische Lücken durch gezielte staatliche Fort- und Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte aus dem nicht EU-Ausland zu schließen.1

Antrag 78/II/2022 Unterstützung des Internationalen Tages der Alleinerziehenden

9.10.2022

Das Land Berlin soll als Vorreiterin den 28. September als Internationalen Tag der Alleinerziehenden anerkennen und mit Aktivitäten und Veranstaltungen auf die Situation von Alleinerziehenden aufmerksam und bestehenden Unterstützungs- und Beratungsangebote sichtbarer machen.