Antrag 320/II/2022 Änderung zum § 573 BGB

Status:
Überweisung

die Mitglieder der Bundestagsfraktion aufzufordern, in geeignet erscheinender Weise dafür einzutreten, dass im § 573 Abs. 2 BGB
In Nr. 2 ein Satz 2 angefügt wird:

 

„ Dies gilt nur, wenn der Vermieter zeitgleich eine vergleichbare Wohnung in fußläufiger Entfernung zur bisherigen Wohnung anbietet oder der Mieter zustimmt.“

Empfehlung der Antragskommission:
Rücküberweisung an Antragsteller*innen (Konsens)
Überweisungs-PDF: