Antrag 80/II/2022 Elterngeld gerecht gestalten

Aktuell wird als Berechnungsgrundlage für das Basiselterngeld das Nettoeinkommen des Elternzeit beantragenden Elternteils benutzt; hiervon werden bis zu einer Obergrenze 65% berechnet und als Elterngeld gezahlt. Dies führt dazu, dass es sich aller bisherigen Reformen zum Trotz noch mehr lohnt, wenn in Familien mit zwei Eltern derjenige Elternteil Elternzeit beantragt, der zuvor das geringere Nettoeinkommen hatte. Das führt zu gesellschaftlicher und beruflicher Ungerechtigkeit, insbesondere für Frauen.

 

Die SPD-Fraktion im Bundestag wird deshalb aufgefordert, sich bei der Gesetzgebung hinsichtlich des Elterngeldes dahingehend für eine Reformierung einzusetzen, sodass es künftig für Familien keinen finanziellen Unterschied mehr macht, welcher Elternteil in Elternzeit geht. Eine sinnvolle Deckelung nach oben soll es weiterhin geben. Die schon bestehenden Regelungen für Selbständige, Leistungsempfänger*innen und Alleinerziehende sowie Mindestgrenzen sollen hiervon unangetastet bleiben. Familien mit mehr als zwei Elternteilen sollen hierbei durch entsprechende analoge Regelungen mitgedacht werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Landesgruppe (Konsens)
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Im Koalitionsvertrag wurde sich u.a. darauf geeinigt, mehr Väterbeteiligung, erhöhte Lohnersatzraten, veränderte Aufteilung der Bezugsmonate des Elterngeldes sowie höhere Einkommensgrenzen und Mindest- und Höchstbeträge zu erreichen.

Der LPT-Antrag wird entsprechend begrüßt.

Aktuell ist das System zur finanziellen Absicherung von Kindern komplex und für viele Familien oft schwer verständlich. Unser Ziel ist es daher, finanzielle Leistungen armutsfest und unbürokratisch zu gestalten, sodass sie schnell und zuverlässig dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Mit der anstehenden Elterngeldreform werden wir mehr Anreize für eine partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und unbezahlter Sorgearbeit schaffen.

Das BMBFSFJ bereitet derzeit Änderungsvorschläge vor, die im Sommer 2026 in die Ressortabstimmung gehen sollen, für Herbst ist das parlamentarische Verfahren angedacht.
Überweisungs-PDF: