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Antrag 79/II/2022 Bei häuslicher Gewalt bedarf es zum Schutz des Kindes einer rechtlichen Klarstellung im § 1684 BGB (= Umgangsrecht)

9.10.2022

dass der § 1684 BGB (= Umgang des Kindes mit seinen Eltern) um einen Passus ergänzt wird, der auf das Gewaltschutzgesetz verweist.

 

Konkret soll nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch die Einschränkung oder Aussetzung des Umgangsrechts für denjenigen Elternteil angeordnet werden können, der durch polizeiliche Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz von dem anderen Elternteil und dem mitbetroffenen Kind bzw. mitbetroffenen Kindern wegverwiesen wurde, also der beispielsweise die Wohnung nicht mehr betreten oder sich an bestimmten Orten nicht aufhalten darf oder durfte.

 

Derzeit findet in familienrechtlichen Verfahren zum Sorge- und Umgangsrecht keine „Synchronisierung“ mit Verfahren nach dem Gewaltschutzgesetz statt. Vorfälle, bei denen es zu polizeilichen Schutzanordnungen gekommen ist, werden unter Umständen sogar bagatellisiert. Das Umgangsrecht, auch z.B. eines gewalttätigen Vaters, ist ein Grundrecht und gilt damit in kindschaftsrechtlichen Verfahren häufig als unantastbar.

 

So wird bei Sorge- und Umgangsstreitigkeiten oft nur unzureichend zwischen dem Recht des von Gewalt betroffenen Elternteils und der Kinder auf Schutz einerseits und dem Recht des gewalttätigen Elternteils auf Umgang mit dem Kind andererseits abgewogen. Schlimmer noch: Schutzanordnungen, die nach dem Gewaltschutzgesetz möglich wären, werden in Verfahren zum Umgang eingeschränkt und ausgehebelt.

 

Die von uns geforderte Ergänzung im § 1684 BGB könnte etwa lauten:

Eine Einschränkung des Umgangsrechts ist dann veranlasst, wenn der Schutz des Kindes dies erfordert, weil ein Elternteil Gewalt gegen den anderen anwendet. Ein Umgangsausschluss gemäß
§ 1684 Abs. 4 S. 1 u. 2 BGB, der in der Regel einem Sorgerechtsentzug gleichkommt, ist deshalb unter Umständen auch bei mittelbarer Kindeswohlgefährdung gerechtfertigt, etwa dann, wenn Leib und Leben eines Elternteils (aber nicht unmittelbar eines Kindes) durch die Umgangsregelung bedroht sind, weil Übergriffe gegen den Elternteil stattfinden.

 

Aus psychologischer Sicht sollte klar sein: Das Kindeswohl ist in einer von Gewalt geprägten Elternbeziehung immer gefährdet, weil (auch) Gewalt der Eltern untereinander für Kinder schwere Belastungen bis hin zu Traumatisierungen bedeuten. Im Zuge der berechtigten Durchsetzung des Vaterrechts auf Pflege und Erziehung der Kinder darf dies nicht übersehen werden.

 

Eine genaue Prüfung des Kindeswohls, wenn Gewalt zwischen den Eltern stattfindet, ist auch verfassungsrechtlich geboten, denn das geteilte (oder doppelte) Elternrecht – als Recht des Vaters und als Recht der Mutter – findet seine Grenze nicht nur im „staatlichen Wächteramt“

 

(vgl. Art. 6 Abs. 2 GG: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“)

 

sondern Elternrecht 1 und Elternrecht 2 finden ihre jeweilige Schranke ebenso in den Grundrechten des anderen Elternteils, zum Beispiel im Persönlichkeitsrecht oder im Recht auf körperliche Unversehrtheit des Trennungspartners, Art. 2 GG.

 

Bei Grundrechtsverletzungen, die sich Eltern – zum Beispiel in Kontexten häuslicher Gewalt – zufügen, ist dies zu berücksichtigen, denn diese haben regelmäßig Auswirkungen auf das Kind, was auch in die Konzeption des Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG abgebildet wird . Da das Recht des Kindes auf Erziehung und Pflege beiden Elternrechten gleichsam innewohnt, kann es davon nicht unbeschadet bleiben.

Antrag 71/II/2022 Abschaffung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

9.10.2022

Die SPD-Mitglieder*Innen der Bundestagsfraktion und der Bundesregierung werden beauftragt sich dafür einzusetzen, dass das seit 2007 bundesweit gültige Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) abgeschafft wird.

Antrag 509/I/2022 Neue Impulse für eine soziale Wohnungspolitik in Berlin aufgreifen! 

19.06.2022

Forderung:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates sowie des Abgeordnetenhauses von Berlin werden aufgefordert, die rechtliche Machbarkeit von Zugangsbeschränkungen für den Wohnungsmarkt zu prüfen und diese sofern möglich umzusetzen. Hierzu ist der Vorschlag von Prof. Dr. Stefan Klinski schnellstmöglich zu prüfen. Der Vorschlag zielt im Wesentlichen darauf ab, Unternehmen der Wohnungswirtschaft von der Marktteilnahme auszuschließen, die Wohnraumbewirtschaftung lediglich aus Gründen der Profitmaximierung betreiben oder die auf andere Weise nicht gemeinwohlorientiert agieren. Es müssen alle Optionen ausgeschöpft werden, mit denen das Land Berlin dem ungebremsten Preisauftrieb der Mietpreise entgegenwirken kann.

Antrag 58/I/2022 WirWerdenLaut - Schulen in der fünften Welle

17.05.2022

Wir unterstützen die Initiative #WirWerdenLaut der SchülerInnen-VertreterInnen zur Verbesserung der Lage in den Schulen in der fünften Corona-Welle und darüber hinaus.

 

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und der Landesregierungen sowie die Landtagsfraktionen und die Bundestagsfraktion werden dazu aufgefordert, das Gespräch mit der Initiative #WirWerdenLaut zu suchen und sich für ihre Anliegen einzusetzen.

 

Aus der Petition/dem offenen Brief der SchülerInnen-VertreterInnen:

 

„Mit der Omikron-Variante ist die fünfte Infektionswelle des Coronavirus SARS-CoV-2  angebrochen. Wir Kinder und Jugendliche erdulden die Pandemie und die mit ihr einhergehenden Einschränkungen seit fast zwei Jahren. Wir halten uns gewissenhaft an die auferlegten Maßnahmen, um uns und andere zu schützen. Doch die Situation an unseren Schulen ist nach zwei Jahren unerträglich geworden.

 

Wir haben unsere Belastungsgrenze erreicht. Endlich wird die psychische und körperliche Gesundheit von uns Schüler:innen stärker thematisiert. Dieser Diskurs sollte ehrlich und öffentlich mit statt nur über uns geführt werden. Wir Schüler:innen, wie auch viele Eltern, Lehrkräfte und Wissenschaftler:innen, haben immer wieder besseren Infektionsschutz an Schulen verlangt. Forderungen wie die flächendeckende Ausstattung mit Luftfiltern, die Aussetzung der Präsenzpflicht und der angemessene Ausbau digitaler Lern- und Lehrmittel an Schulen wurden und werden wiederholt zu großen Teilen ignoriert und bisherige Lösungsansätze und Förderprogramme waren nicht ausreichend. Wir müssen davon ausgehen, dass diese fünfte Welle nicht die letzte sein wird. Dennoch fehlt weiterhin ein klares politisches Signal, dass für den Herbst 2022 und die Zeit danach Vorbereitungen getroffen werden! Anfängliche Kommunikationsfehler der Corona-Politik der Jahre 2020 und 2021 werden wiederholt, wenn nicht gar übertroffen.

 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Stark-Watzinger, sehr geehrter Herr Bundesminister Lauterbach, sehr geehrte Frau Präsidentin der Kultusminister:innenkonferenz Prien, sehr geehrte Regierungspräsidien der Länder,Wir können Ihre aktuelle Politik, die uns alle im Stich lässt, psychisch belastet und körperlich gefährdet, nicht länger mittragen. Wir sind darauf angewiesen, dass Sie endlich Ihrer Verantwortung gerecht werden und auf unsere Forderungen eingehen.

 

Wir fordern:

 

1. Einen ehrlichen und öffentlichen Diskurs mit statt über uns

 

2. Bundesweite Umsetzung der vom RKI empfohlenen S3-Leitlinie

  • Luftfilter für Klassen-, Fach- und Sanitärräume in allen Schulen
  • kostenlose FFP2-Masken
  • Reduktion der Größe von Lerngruppen
  • mehr Angebote für die Notbetreuung
  • angemessene Quarantänemaßnahmen zur Vorbeugung von weiteren Infektionen

 

3. PCR-Pooltestungen sowie hochwertige Schnelltests an allen Schulen

 

4. Bildungspflicht statt Präsenzpflicht

 

  • Schüler:innen müssen mit ihren Familien selbst entscheiden können, in welcher Art der Beschulung sie sich wohler und sicherer fühlen.
  • Distanzunterricht muss eng durch pädagogisches Personal begleitet werden und Schulen müssen bei der Umsetzung aktiv und praxisnah unterstützt werden.
  • Verbesserung der technischen Ausstattung und verpflichtende, hochwertige Schulungen des pädagogischen Personals

 

5. Informationen über Infektionen in Lerngruppen müssen in Echtzeit und unkompliziert an Eltern, Lehrkräfte und Schüler:innen übermittelt werden.

 

6. Aufstockung des  pädagogischen und schulpsychologischen Personals

 

7. Entlastung und Ausgleich für Abschlussjahrgänge

 

  • Abschlussnoten, die aufgrund der Pandemie vom eigenen Leistungsstand abweichen, müssen in ihrer Gewichtung für die Berechnung des Durchschnitts berücksichtigt bzw. gestrichen werden können.
  • Reduzierung des Leistungsdrucks durch Kürzung oder Schwerpunktsetzung im Lehrplan. (Kernkompetenzen müssen trotzdem vermittelt werden.)
  • Schaffung von Möglichkeiten für Ersatzprüfungsleistungen
  • Berücksichtigung individueller Lernfortschritte der Schulen durch dezentrale Prüfungsaufgaben

 

8. Pandemie-Aufarbeitung für die Zukunft

 

  • Für die Probleme, die in der Pandemie aufgetreten oder deutlicher sichtbar geworden sind, müssen langfristige Lösungsstrategien gefunden und umgesetzt werden.

 

Der aktuelle Abschlussjahrgang ist der von Corona bisher am stärksten Betroffene. Für unsere Abschlüsse sollen wir beständig Leistungen erbringen. Doch von Beständigkeit konnte in den vergangenen zwei Jahren nicht die Rede sein. Psychische und körperliche Belastungen, ein hohes Infektionsrisiko sowie die Gefahr, an Long Covid zu erkranken, stehen gleichauf mit Angst vor dem Verlust von Angehörigen und Freund:innen. Dazu kommt die Ungewissheit, wie es weitergehen soll. Das Gefühl, sich im Kreis zu drehen und der Wegfall von Aktivitäten sind zermürbend für die Psyche.

 

Einige von uns erhalten in diesem Jahr einen  Schulabschluss, der maßgeblich über unsere Zukunft mitentscheiden wird. Dieser wird aber nicht mit jenen Abschlüssen vergleichbar sein, die unter präpandemischen Umständen erlangt wurden. Es ist wichtig, die Pandemie mit allen Mitteln zu bekämpfen. Zu unserer Verärgerung werden jedoch nicht alle zur Verfügung stehenden Werkzeuge eingesetzt. Seitens der Politik wird weiterhin behauptet, die Schulen seien sicher.

 

Wir erleben täglich die Situation in unseren Schulen und es stimmt mit dem Konsens der Wissenschaft überein, wenn wir sagen: Schulen sind aktuell keine sicheren Lernräume! Wir werden in überfüllte Klassenräume mit unzureichenden Infektionsschutzmaßnahmen gezwungen. Damit werden vermeidbare Infektionen mit „milden” Verläufen oder gar Todesfälle bei Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in Kauf genommen. Dies gilt es zu verhindern! Zudem können die Langzeitbeschwerden von Infektionen und psychischen Belastungen nicht vollends abgesehen werden. Der aktuelle Durchseuchungsplan ist unverantwortlich und unsolidarisch. So kann es nicht weitergehen, #WirWerdenLaut!“

Antrag 65/I/2022 PostDocs jetzt entfristen! – Unsere Anforderungen an § 110 des Berliner Hochschulgesetzes

17.05.2022

Wir fordern von den sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats, sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion des Abgeordnetenhauses,

 

  • dass das Schutzniveau des § 110 BerlHG für PostDocs nicht durch kommende Gesetzesanpassungen gemindert wird: Das wissenschaftliche Personal soll eine verlässliche gesetzliche Grundlage zur Entfristung haben, Übergangsfristen sollen nicht verlängert und eine Aushöhlung des Schutzes durch Ausnahmeregelungen soll verhindert werden.
  • Die Finanzierung von PostDoc-Stellen, die durch die Umstellung gefährdet sind, ist durch das Land Berlin kurzfristig sicherzustellen, sodass Forschende sich um eine Verlängerung oder eine neue Stelle kümmern können.
  • Damit Berlin als Wissenschaftsstandort attraktiv bleiben kann, ist darüber hinaus eine langfristige Finanzierung entfristeter Stellen anzustreben, die über das Plus von 3,5 Prozent in den Hochschulhaushalten hinausgeht.
  • Die Hochschulen sind bei den durch das BerlHG auf sie zukommenden strukturellen Veränderungen insbesondere auch organisatorisch zu unterstützen.
  • Die Förderung nachhaltiger Personalstrukturen sollte im Vordergrund des zukünftigen Handelns stehen.