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Antrag 189/I/2024 Betroffene von sexualisierter und häuslicher Gewalt besser schützen!

21.04.2024

Wenn es darum geht, unser Rechtssystem zu bewerten, muss dieses sich immer auch daran messen lassen, wie mit Opfern von Straftaten umgegangen wird. Es sollte selbstverständlich sein, dass gerade diejenigen, die Opfer einer Straftat werden, besonderen Schutz bekommen. Gerade Opfer von sexualisierter und häuslicher Gewalt werden allerdings nicht ausreichend geschützt. Die Zahl der Betroffenen von sexualisierter und häuslicher Gewalt steigt jedes Jahr an und betrifft besonders FINTA (Frauen*, Inter*, nicht-binäre und Trans*Personen). So wird fast alle zwei Minuten ein Mensch in Deutschland Opfer von häuslicher Gewalt. Jede Stunde werden mehr als 14 FINTA Opfer von Partnerschaftsgewalt. Gleichzeitig gibt es bundesweit pro Jahr mehr als 13.000 Anzeigen wegen Vergewaltigung oder sexueller Nötigung – die Dunkelziffer nicht zur Anzege gebrachter Straftaten in diesem Bereich liegt vermutlich deutlich höher. Tagtäglich sehen sich FINTA mit sexuellen Übergriffen konfrontiert. Diese reichen von sexuellen Anspielungen und Blicken bis hin zu übergriffigen Nachrichten und Berührungen. Das Patriarchat wirkt sich auf alle Lebensbereiche aus. Für das Justizsystem, welches maßgeblich von Männern für Männer schaffen wurde, gilt dies in besonderer Weise. Die strukturelle Misogynie und patriarchale Strukturen müssen dort und überall zerschlagen werden. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen muss dem Schutz der Opfer deswegen dringend mehr Aufmerksamkeit zukommen.

 

Retraumatisierende Vernehmungen verhindern

Oftmals werden Betroffene von sexualisierter Gewalt bei ihren Aussagen, die im Rahmen eines Gerichtsverfahrens notwendig sind, retraumatisiert. Jede Aussage führt zu einer erneuten Konfrontation mit dem Geschehenen. Und selbst, wenn es dann zu einem Urteil kommt, ist es in der Regel so, dass das Verfahren in einer höheren Instanz erneut verhandelt wird, sodass dann erneut eine Aussage gemacht werden muss. Um den Betroffenen eine Aussage vor Gericht in mehreren Instanzen zu ersparen, wurde 2013 die Möglichkeit geschaffen, dass Verfahren, bei denen die mehrfache Befragung der Betroffenen zu erheblichen psychischen Belastungen führen kann, nicht beim Amtsgericht, sondern direkt beim höher instanzlichen Landgericht starten. In der Realität wird  diese Möglichkeit aber aufgrund von fehlenden Ressourcen und Personalmangel an den Landgerichten nicht genutzt. Vielmehr wird fast immer beim Amtsgericht angeklagt, sodass es in aller Regel zu Verfahren in zwei Instanzen kommt und die betroffene Person dann auch zweimal aussagen muss. Wir fordern daher, dass die Landgerichte besser ausgestattet werden, sodass eine zusätzliche Retraumatisierung mit allen Mitteln verhindert wird. Dieser Zweck kann auch durch eine konsequente Anwendung des § 58a StPO erreicht werden, indem die Aussage bereits bei der Vernehmung aufgezeichnet wird und bei der Gerichtsverhandlung abgespielt werden kann.

 

Psychische Belastung bei Gewaltschutzverfügungen verringern

In Deutschland finden jährlich zahlreiche Gewaltschutzverfahren statt, in denen Opfer von häuslicher oder sexualisierter Gewalt versuchen, Schutzmaßnahmen zu erwirken. Dabei besteht das deutliche Problem, dass bei Anhörungen im Rahmen dieser Verfahren die Betroffenen in der Regel gemeinsam mit den Täter*innen vor Gericht erscheinen müssen. Dies kann zu erheblichen psychischen Belastungen führen, da die Opfer direkt mit demjenigen konfrontiert werden, vor denen sie sich fürchten. Oftmals leiden die Betroffenen schon lange vor dem eigentlichen Tag der Anhörung vor wiederkehrenden Panikattacken und Schlafproblemen. Es besteht zwar die Möglichkeit, eine getrennte Anhörung zu beantragen, dies wird allerdings von den Gerichten häufig mit dem Verweis auf einen höheren Aufwand abgelehnt. Die potentielle Retraumatiseriung und der Stress, dem die Betroffenen ausgesetzt sind, wird häufig ignoriert.

Wir fordern deshalb, dass es auf Antrag der betroffenen Person, der nicht weiter begründet werden muss, ein Recht auf getrennte Anhörung gibt!

 

Häusliche Gewalt endlich auch vor den Familiengerichten berücksichtigen!

Ein weiteres Problem sehen wir darin, dass bei Familiengerichten häusliche Gewalt von den Richter*innen bei ihren Entscheidungen nicht angemessen berücksichtigt wird. Streiten sich etwa zwei Eltern um das Sorgerecht für ihr gemeinsames Kind, wird von häuslicher Gewalt betroffenen Partner*innen oft empfohlen diese Gewalt vor den Gerichten nicht anzusprechen, weil es ihnen von Richter*innenseite häufig negativ ausgelegt wird. So wird dann nicht selten behauptet, dass die häusliche Gewalt nur angesprochen wird, um die andere Person zu diskreditieren. Wird die Gewalt doch angesprochen, spielt sie für die Entscheidung im Sorgerecht keine große Rolle. Häufig wird von den Richter*innen argumentiert, dass die Gewalt ein Phänomen sei, was sich nur zwischen den Partner*innen abspielen würde und Gewalt gegen die Kinder nicht denkbar sei. Es zeigt sich aber, dass das in der Regel nicht stimmt und die Kinder dann auch häufig Opfer von häuslicher Gewalt werden. Darüber hinaus wird das betroffene Elternteil durch den gemeinsamen Umgang der weiteren Gefahr von Übergriffen ausgesetzt. In der Abwägung wird eine mögliche Entfremdung des Kindes zu einem Elternteil, oftmals dem Vater, mehr Gewicht zugestanden, als die mögliche Gefahr von körperlichen Übergriffen dem Kind oder dem betroffenen Elternteil gegenüber. Das Recht der Eltern über ihre Kinder, wird in Deutschland immer noch über das Recht des Kindes auf ein unversehrtes Leben gestellt. Das kann nicht sein!

 

Diese Fehleinschätzung kommt auch davon, dass die Richter*innen sich zwar juristisch mit dem Familienrecht gut auskennen, aber keine besonderen Schulungen oder Fortbildungen im Zusammenhang mit sexualisierter und häuslicher Gewalt bekommen. Dies ist etwa bei Jugendrichter*innen anders. Diese erlernen neben den rechtlichen Grundlagen auch den besonderen Umgang mit Jugendlichen und den gesellschaftlichen Kontext von Jugendkriminalität.

 

Wir fordern daher, dass Familienrichter*innen eine verbindliche Schulung, in der die sozialen Bedingungen und unterschiedlichen Erscheinungsformen von sexualisierter und häuslicher Gewalt gelehrt werden, besucht haben müssen. Außerdem muss es regelmäßige Fortbildungen geben.

 

Zusammenfassend fordern wir daher,

  • dass die Landgerichte besser ausgestattet werden und die Möglichkeit Verfahren wegen sexualisierter Gewalt vor den Landgerichten anzuklagen konsequent genutzt wird
  • dass es auf Antrag der betroffenen Person, der nicht weiter begründet werden muss, ein Recht auf getrennte Anhörung gibt
  • dass alle Personen, die Opfer von sexualisierter oder häuslicher Gewalt auf dem Weg von der Anzeige bis zum Gerichtsverfahren betreuen, wie Polizist*innen, Ärzt*innen oder Familienrichter*innen vor Ausübung ihres Amtes besondere Schulungen zu dem Thema der sexualisierten und häuslichen Gewalt besuchen und ihr Wissen in regelmäßigen Fortbildungen erneuern müssen
  • Umfassende Forschung zu den Folgen von erzwungenem Umgang auf die Opfer und deren Kinder
  • dass das Recht von Kindern auf ein unversehrtes Leben größer ist, als das der Eltern über sie verfügen zu können

 

Antrag 187/I/2024 Für eine Analyse jenseits der 80er: Mehr Forschung zu Sexarbeit und Prostitution, Fachberatungsstellen und Schutz bei Zwangsprostitution

21.04.2024

Es wird viel über die Themen Sexarbeit und Prostitution diskutiert. Die Diskussion ist häufig aufgeladen und hat gesellschaftliche und politische Implikationen. Gleichzeitig wissen wir relativ wenig über das Feld, über das gesprochen wird. Alleine zur Zusammensetzung von Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution ist sehr wenig bekannt. Unterschieden werden muss zwischen Sexarbeit, die freiwillig und selbstbestimmt stattfindet, Prostitution, die sich durch bspw. ökonomische Zwänge ausgezeichnet und Zwangsprostitution, in der Betroffene durch Dritte zur Prostitution gezwungen oder genötigt werden. Noch heute werden in der Debatte Schätzungen zur Anzahl von Sexarbeiter*innen aus den 1980er Jahren verwendet, die nie wissenschaftlich belegt werden konnten. Neuere, seriöse Hochrechnungen existieren nicht. Das liegt auf der einen Seite am schwierigen Zugang zum Feld (sowohl auf Seiten der Forschenden, als auch auf Seiten der Akteur*innen in der Sexarbeit) und auf der anderen Seite an der fehlenden Finanzierung großangelegter Studien.

 

Unterstützungsbedarfe

Was wir allerdings aus den Beratungsstellen wissen ist, dass Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution eine Vielzahl von Hürden und komplexer Herausforderungen begegnen können. Das betrifft beispielsweise die Bereiche Gesundheitsversorgung, Steuern und Finanzen, Wohnen und Aufenthaltsrecht und in besonderem Maße die Stigmatisierung ihres Berufs. Um echte Unterstützung in diesen und weiteren Fragen bieten zu können, ist der Aufbau von Vertrauen und eine zuverlässige Struktur unerlässlich. Es gibt einzelne (teils auf Zeit geförderte) Projekte, die diese wichtige Arbeit angehen. Aber nicht in jedem Bundesland gibt es etablierte Fachberatungsstellen, die als Anlaufpunkt bekannt sind und im Zweifelsfall an die passenden Projekte oder Stellen verweisen können. Ohne diese fest verankerten Anlaufpunkte, ist es schwierig, einen vertrauensvollen Kontakt herzustellen. Insbesondere der Umstieg in berufliche Alternativen, sollte dieser durch Sexarbeiter*innen gewünscht sein, braucht Zeit und kann viel Frustration mit sich bringen. Aber auch andere Unterstützungsprozesse bauen auf einer langfristigen Zusammenarbeit und einem funktionierenden Zugang der Beratungsstellen ins Feld auf.

 

Weitere Gründe für die Schwierigkeiten für Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution liegen im Kontakt mit Behörden. Hier können ihnen Unwissen über Ausgangslagen und Bedarfe sowie Stigmatisierung begegnen. Ansprechpersonen, die Klient*innen ernst nehmen, auf ihre Bedarfe eingehen und ihnen ein Gefühl von Sicherheit vermitteln, sind aber unerlässlich für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.

 

Wir fordern

  • eine finanziell umfassend ausgestattete wissenschaftliche Dunkelfeldanalyse. Diese ist notwendig für eine gesellschaftspolitische Debatte, die sich an Tatsachen und der Lebensrealität von Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution orientiert und die eine konstruktive Haltung zu dem Feld ermöglicht. Betrachtet werden sollen unter anderem
    • die Größe und Zusammensetzung des Feldes „sexuelle Dienstleistungen“,
    • die Lebensrealitäten von Sexarbeiter*innen und Menschen in der Prostitution,
    • Hürden im Umgang mit Behörden und beim Umstieg sowie
    • das Nachfrageverhalten
  • den Aufbau von fest verankerten Fachberatungsstellen in den Bundesländern. Diese müssen gut mit den Behörden vernetzt sein und brauchen feste Ansprechpersonen beispielsweise in den JobCentern, sodass Fachwissen weitergegeben und Klient*innen zuverlässig vermittelt werden können, ohne Angst zu haben, auf Unverständnis oder weitere Stigmatisierung zu stoßen. Schulungsangebote durch die Fachberatungsstellen für Behördenmitarbeitende sollen zusätzlich Barrieren abbauen.

 

Zwang

Neben der selbstbestimmten Sexarbeit, gibt es auch Menschen, die nicht freiwillig in der Prostitution sind. Zwangsprostitution beinhaltet sowohl Fälle in denen Menschen durch Abhängigkeitsbeziehungen und/oder Gewalt zur Prostitution gebracht werden, als auch solche Fälle in denen Betroffene zunächst mit dem Anbieten von sexuellen Dienstleistungen einverstanden waren, aber über die Umstände der Arbeit getäuscht wurden. Durch finanziellen Druck und Schulden durch Miete für Räumlichkeiten oder Drogen, oder aufenthaltsrechtliche Illegalisierung und Sprachbarrieren sehen Betroffene häufig keinen legalen Ausweg aus ihrer Situation. Über die Hälfte der Ermittlungsverfahren im Bereich der Zwangsprostitution wird durch polizeiliche Kontrollen eingeleitet, die unabhängig von der Meldung durch Betroffene stattfinden. Täter nutzen die vulnerable Lage Betroffener aus, um sie in dem Zwangsverhältnis zu halten. Dabei spielen auch aufenthaltsrechtliche Illegalisierung und Sprachbarrieren eine Rolle. Betroffene, die sich in Abhängigkeitsbeziehungen zu den Tätern befinden und verschiedenen Formen von Gewalt ausgesetzt sind, brauchen ein funktionierendes Auffangnetz und zuverlässige Hilfe.

 

Neben den Unterstützungsstrukturen für Sexarbeiter*innen fordern wir im Bereich Zwangsprostitution

  • mehrsprachige Informationskampagnen zum Erkennen von Zwangsprostitution, zu Ausstiegswegen und zu konkreten Handlungsmöglichkeiten und Hilfsangeboten.
  • niedrigschwellige Beratungs- und Therapieangebote für Betroffene, um das Erlebte aufzuarbeiten und bei dem Ausstieg aus dem Zwangsverhältnis begleitet zu werden.
  • einen wirklichen Schutz der Betroffenen durch Polizei und Rechtspflege. Es muss bedarfsgerechte Zeugenschutzprogramme für Opfer geben, die gegen ihre Zuhälter*innen und Menschenhändler*innen aussagen. Darüber hinaus müssen illegalisierte Betroffene, wie im aktuellen Koalitionsvertrag vorgesehen, unabhängig von ihrer Aussagebreitschaft einen sicheren Aufenthaltsstatus bekommen.

 

Antrag 15/I/2024 Kostenlose Menstruationsartikel auf den Toiletten der SPD-Berlin Büros

21.04.2024

Der Landesvorstand der SPD Berlin wird aufgefordert, in allen  zwölf Kreisbüros  und dem Kurt-Schumacher-Haus ein kostenloses Angebot an Menstruationsartikeln auf den Toiletten zur Verfügung zu stellen.

Darüber hinaus werden die Berliner Mandatsträger*innen auf Landes- und Bundesebene aufgefordert, in Ihren Bürgerbüros ebenfalls   ein kostenloses Angebot an Menstruationsartikeln auf den Toiletten zur Verfügung zu stellen.

Antrag 148/I/2024 Homöopathie endlich ehrlich einordnen

21.04.2024

dass sich die sozialdemokratischen Abgeordneten im Bundestag und der Gesundheitsminister dafür einsetzen, dass Homöopathischen Mitteln zukünftig der Status von Arzneimitteln entzogen wird und diese für das Erlangen des Arzneimittelstatus dieselben exakten Nachweise über Wirksamkeit erbringen müssen wie Mittel der evidenzbasierten Medizin. Darüber hinaus sollen sich die genannten Stellen dafür einsetzen, dass homöopathische Mittel nicht länger apothekenpflichtig sind.

 

Antrag 306/II/2023 Nicht an den falschen Stellen sparen: Investitionen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt sichern

24.09.2023

Die SPD als linke Volkspartei hat in dieser Ampel-Regierung viele Instrumente zur Sicherung des sozialen Zusammenhalts in unserer Gesellschaft auf den Weg gebracht. Dazu gehören die Ausweitung des Wohngelds, Abschaffung von Hartz IV durch die Einführung des Bürgergelds, deutliche Erhöhung des Kindergelds, Erwerbsminderungsrente und Erhöhung des Mindestlohns.

Deutschland musste und muss aber mit multiplen Krisenlagen umgehen. Das ist eine Herausforderung für die ökonomische Situation Deutschlands. Um zukünftigen Generationen gerecht zu werden, ist eine verantwortungsvolle Haushaltspolitik notwendig. Gleichzeitig ist das soziale Miteinander in unserem Land in Gefahr. Unsicherheit und Angst vor sozialem Abstieg sind Sorgen, auf welche die Politik adäquate Lösungen finden muss.

Wir müssen festhalten, dass die Desinformation und der Populismus, welche mit der Corona-Pandemie noch einmal zugenommen haben, eine ernstzunehmende Bedrohung für unsere demokratische Gesellschaft darstellen. Die Umfragewerte der AfD sind Ausdruck dessen. Rechtsextreme meinen nun wieder salonfähig geworden zu sein. Die Mitte Studie bezeugt eine Verdreifachung rechtsextremer Weltbilder in der Bevölkerung. Hass und Hetze und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sind auf dem Vormarsch.

Der aktuelle Entwurf für den Bundeshaushalt sieht drastische Kürzungen vor, u.a. in gerade jetzt so wichtigen Bereichen wie

  • die Kinder- und Jugendhilfe,
  • Migrationsberatung für Zuwandernde,
  • Familien- und Jugendbildungsstätten
  • Bundeszentrale Politische Bildung.

Die Sparmaßnahmen haben weitere deutliche Folgewirkungen auf die Finanzsituation der Länder und Kommunen.

Als Sozialdemokratie dürfen wir es nicht zulassen, dass die Handlungsfähigkeit des Staates unter einer Austeritäts- und Steuervermeidungsideologie geopfert wird und stattdessen Hass und Hetze zu einer Abschottung vor Migrant:innen führen und damit dem „Tritt nach unten“ der Weg bereitet wird.

 

Daher fordern wir:

  • Aussetzung der Schuldenbremse auf Bundesebene
  • die Rücknahme der Sparmaßnahmen in den oben genannten Bereichen
  • Zukunftsweisende und massive Investitionen in Bildung, politische Bildung und Demokratieförderung, den sozialen Wohnungsbau, soziale und physische Infrastruktur in aufnehmenden Kommunen, frühkindlicher Erziehung sowie bei Gesundheit und Pflege

In Krisenzeiten wie heute ist die Einhaltung der Schuldenbremse ein nicht hinnehmbares gesellschaftliches Risiko. Daher fordern wir:

  • Abschaffung der Bundes-Schuldenbremse oder deutliche Erweiterung der Ausnahmemöglichkeiten in Krisensituationen.
  • Abschaffung der Landes-Schuldenbremsen oder deutliche Erweiterung deren Ausnahmemöglichkeiten in Krisensituationen.

 

Wir brauchen eine moderne Finanzpolitik, die der Generationengerechtigkeit und dem sozialen Zusammenhalt gerecht wird. Wir dürfen nicht an der falschen Stelle sparen. Eine Gegenfinanzierung von Investitionen muss perspektivisch sichergestellt sein. Es ist dabei nicht länger hinnehmbar, dass der wohlhabendste Teil der Gesellschaft sich teilweise aus der Steuergerechtigkeit verabschiedet hat.

 

Deshalb fordern wir:

  • die Wiedereinführung der Vermögenssteuer
  • Reform der Erbschaftssteuer zur solidarischen Vermögensbeteiligung der Superreichen
  • Erhöhung der Einkommenssteuer auf spitzen Einkommen

 

Demokratie braucht uns jetzt. Verteidigen wir sie gemeinsam in ihrer Vielfalt.