Antrag 194/I/2024 Den Begriff >Rasse< aus dem Grundgesetz und dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz streichen!

Status:
Annahme

Die Mitglieder der Bundestagsfraktion der SPD im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, die nachfolgenden Änderungen von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) und von § 1 des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) in dieser Legislatur einzubringen, indem

  • in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG „seiner Rasse“

 

und

  • in § 1 AGG „aus Gründen der Rasse oder“

 

gestrichen werden.

Die Berliner Bundestagsabgeordnet*innen der SPD werden aufgefordert, umgehend einen entsprechenden Antrag in Fraktion und Bundestag einzubringen.

Empfehlung der Antragskommission:
Streichung Adressat BPT + Annahme (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

siehe Antrag 145/I/2020 Den Begriff “Rasse” im Grundgesetz ersetzen

 

Streichung Adressat BPT + Annahme

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Mitglieder der Bundestagsfraktion der SPD im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, die nachfolgenden Änderungen von Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) und von § 1 des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) in dieser Legislatur einzubringen, indem

  • in Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG „seiner Rasse“

 

und

  • in § 1 AGG „aus Gründen der Rasse oder“

 

gestrichen werden.

Die Berliner Bundestagsabgeordnet*innen der SPD werden aufgefordert, umgehend einen entsprechenden Antrag in Fraktion und Bundestag einzubringen.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Der Begriff „Rasse“ im Grundgesetz ist vor dem Hintergrund der rassistischen Verfolgung im Nationalsozialismus im Grundgesetz verankert. Wie dies in der historischen Betrachtung damals richtig war, trägt er heute nicht mehr zur Bekämpfung von Rassismus bei. Zahlreiche zivilgesellschaftliche Organisationen haben in der Debatte dazu gute Beiträge geleistet. Es gibt – ohne Defizite beim Schutz vor Diskriminierung zu erzeugen – alternative Formulierungen. Bereits 2020 hatte sich die damalige Justizministerin Christine Lambrecht für eine Streichung ausgesprochen, unter der Ampel-Regierung schaffte es diese Forderung in den Koalitionsvertrag. Umgesetzt wurde dies jedoch nicht. Der Bedarf einer Änderung wird weiterhin forciert. Eine Grundgesetzänderung, für die eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat notwendig ist, also auch die Opposition zustimmen muss, ist derzeit leider nicht realisierbar.
Überweisungs-PDF: