Antrag 50/I/2024 Alle öffentlichen Lasten des Grundstücks trägt künftig der Eigentümer oder Erbbauberechtigte

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, die Betriebskostenverordnung mit den Paragrafen 1 und 2 so zu ändern, dass die Mieter und Mieterinnen mit Wirkung ab 1. Januar 2024 keine laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, insbesondere keine Grundsteuer, mehr zu zahlen haben.