Antrag 50/I/2024 Alle öffentlichen Lasten des Grundstücks trägt künftig der Eigentümer oder Erbbauberechtigte

Status:
Annahme mit Änderungen

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, die Betriebskostenverordnung mit den Paragrafen 1 und 2 so zu ändern, dass die Mieter und Mieterinnen mit Wirkung ab 1. Januar 2024 keine laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, insbesondere keine Grundsteuer, mehr zu zahlen haben.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, die Betriebskostenverordnung mit den Paragrafen 1 und 2 so zu ändern, dass die Mieter und Mieterinnen keine laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, insbesondere keine Grundsteuer, mehr zu zahlen haben.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, die Betriebskostenverordnung mit den Paragrafen 1 und 2 so zu ändern, dass die Mieter und Mieterinnen keine laufenden öffentlichen Lasten des Grundstücks, insbesondere keine Grundsteuer, mehr zu zahlen haben.

Beschluss-PDF:
Stellungnahme(n):
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Es gibt seit Jahren Bestrebungen, die Betriebskostenverordnung (BetrKV) zu ändern, um die Umlagefähigkeit der Grundsteuer auf Mieter abzuschaffen. Dies wurde in der 20. WP maßgeblich seitens der SPD und den Grünen vorangetrieben, scheiterte jedoch am Widerstand des Koalitionspartners FDP. Damit bleibt auch nach der Grundsteuerreform 2025 die Grundsteuer weiterhin als Betriebskosten auf den Mieter umlegbar.

Im Koalitionsvertrag zwischen der CDU/CSU und SPD wird eine transparentere Gestaltung der Nebenkosten sowie eine Anpassung der Modernisierungsumlage abgestrebt, um Anreize für Investitionen zu setzen und gleichzeitig die Bezahlbarkeit zu wahren.
Überweisungs-PDF: