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Antrag 75/II/2025 Steuergerechtigkeit nicht nur beschließen, sondern umsetzen!

9.10.2025

    Die SPD Deutschland setzt sich im Rahmen ihrer Regierungsbeteiligung auf Bundesebene mit Nachdruck und Priorität für die schnellstmögliche Umsetzung der bereits beschlossenen Reformen für ein (geschlechter-)gerechtes Steuersystem in Deutschland ein. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf Steuern auf die Weitergabe von Vermögen wie die Erbschaft- und Schenkungssteuer.

     

    Konkret wird die SPD-Bundestagsfraktion aufgefordert, sich öffentlich und in Verhandlungen mit den Koalitionspartner*innen konsequent für die Umsetzung der im Bundeswahlprogramm 2025 und in den Beschlüssen des Bundesparteitags vom Juni 2025 festgelegten Maßnahmen einzusetzen. Dazu gehört insbesondere die effektive Mindestbesteuerung für große Unternehmensvermögen, um die vom Bundesverfassungsgericht monierten, ungerechtfertigten Privilegien für die höchsten Vermögen zu beenden.

     

    Ebenfalls nötig ist der Einsatz für weitergehende Forderungen auf Grundlage der Konzepte aus dem Berliner Antrag „Unser Weg in ein faires Steuersystem.“ Dies beinhaltet die Abschaffung von Ausnahmen für Erb*innen, die Schließung von Schlupflöchern z.B. Bei der Gründung von Stiftungen, sowie die Weiterentwicklung der Idee eines Grunderbes.

    Antrag 88/II/2025 Vielfalt ist Stärke – Diversity-Programme umsetzen

    9.10.2025

    Die sozialdemokratischen Mitglieder des Deutschen Bundestags und der Bundesregierung werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sich künftig Unternehmen in Deutschland ab 100 Mitarbeiter*innen dazu verpflichten, DEI (engl. Diversity, Equity, Inclusion; de: Diversitäts-, Gleichberechtigungs- und Inklusions-)-Programme umzusetzen. Die Programme müssen notwendige Bedingung sein, um als Unternehmen an öffentlichen Ausschreibungen teilnehmen zu können. Darüber hinaus soll die Bundesregierung gemeinsam mit der Charta der Vielfalt e. V., der deutschlandweit größten Initiative für Vielfalt und Inklusion am Arbeitsplatz, weitere Anreize für Unternehmen ausarbeiten, sich aktiv um Antidiskriminierung, Diversität, Gleichberechtigung und Inklusion am Arbeitsplatz zu bemühen.

     

     

    Antrag 96/II/2025 Keine Einführung eines Sonderregisters für trans*, inter*, nicht-binäre und agender Personen

    9.10.2025

    Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass:

     

    1. auf allen Ebenen auf jedwede Form von Register, Datenbanken oder Listen, die explizit TINA* (trans*, inter*, nichtbinäre, agender) Personen, ihre Geburtsnamen und/oder das ihnen bei Geburt zugewiesene Geschlecht ausweisen, verzichtet wird;
    2. ein konsequentes Offenbarungsverbot für TINA*- Personen ohne Schlupflöcher gesetzlich implementiert bleibt und keine Verordnungen oder Regierungshandeln dieses untergraben;
    3. keine zusätzlichen Datenblätter (z. B. mit früherem Geschlechtseintrag, Vornamen, Änderungsdatum oder Behördenvermerk) für trans*, inter* und nicht-binäre Personen erhoben oder übermittelt sowie personenbezogene Daten nur im unbedingt notwendigen Umfang, individualisiert und anlassbezogen, sowie ohne weitergehende Speicherung verarbeitet werden;
    4. wir nochmal die historische Verantwortung an diskriminierende Behördenpraxen in der Vergangenheit wie „Rosa Listen“ und „Travestiten-Karteien“ gegenüber der Öffentlichkeit und vor allem gegenüber politischen und Koalitionspartner*innen bekräftigen;
    5. die SPD aktiv politisches Handeln auf allen Ebenen nutzt, wie öffentliche Stellungnahmen, Anfragen, oder parlamentarische Initiativen, um den Entwurf der Verordnung des Bundesministeriums des Innern in dieser Form zu verhindern.

     

    Die SPD bekennt sich wiederholt und deutlich zu dem Grundsatz, dass kein Mensch aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Orientierung und/oder Geschlechtsidentität und -ausdruck diskriminiert werden darf. Das Selbstbestimmungsgesetz und der damit verbundene Grundsatz der Selbstzuweisung der Genderidentität, die Istanbul-Konvention und die Menschenwürde sind für die SPD nicht verhandelbare Grundsätze, unabhängig von politischen Koalitionen oder öffentlichen Diskursen.

    Antrag 63/II/2025 Elterngeld als Gleichstellungsmotor endlich neu starten

    9.10.2025

    Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich für eine umfassende Reform des Elterngeldes einzusetzen, die den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Realitäten des 21. Jahrhunderts gerecht wird. Ziel der Reform muss sein, Gleichstellung der Geschlechter aktiv zu fördern, finanzielle Benachteiligungen bei der Aufteilung von Sorge- und Erwerbsarbeit abzubauen und echte Wahlfreiheit für alle Familienmodelle zu schaffen. Insbesondere fordern wir:

     

    1. Gerechte Berechnungsgrundlage für das Elterngeld schaffen

     

    Künftig soll das Elterngeld so berechnet werden, dass es für Familien finanziell keinen Unterschied mehr macht, welcher Elternteil die Elternzeit übernimmt. Das gesamte Nettoeinkommen beider Elternteile soll als Berechnungsgrundlage herangezogen werden, mit einer sinnvollen Deckelung nach oben.

     

    Alternativmodelle sind zu prüfen, z. B.:

    • Orientierung des Elterngeldes am bundesdeutschen Medianeinkommen
    • Einführung eines höheren Einkommensausgleichs (bis 100%) innerhalb einer vertretbaren Höchstgrenze

     

    Bestehende Sonderregelungen für Selbständige, Alleinerziehende und Leistungsempfänger*innen bleiben unangetastet oder müssen verbessert werden. Mehr-Eltern-Familienkonstellationen (z. B. gleichgeschlechtliche oder Patchworkfamilien) sollen künftig gleichberechtigt berücksichtigt werden.

     

    1. Inflationsausgleich und Dynamisierung der Elterngeldbezugsgrenze

     

    Seit 2007 hat keine Erhöhung, Inflationsausgleich oder Dynamisierung des Elterngeldes stattgefunden. Seitdem ist die Kaufkraft um 38 Prozent gesunken. Um dies auszugleichen, soll eine einmalige Sofort-Erhöhung des Elterngeldes um ⅓ stattfinden. Das Elterngeld und die Einkommensobergrenze für den Bezug von Elterngeld muss jährlich an die allgemeine Lohn- und Preisentwicklung angepasst werden, damit insbesondere der Mittelstand nicht dauerhaft benachteiligt wird.

     

    1. Flexibilisierung des parallelen Bezugs von Elterngeld

     

    Der derzeit stark eingeschränkte parallele Bezug von Elterngeld durch beide Elternteile soll flexibilisiert werden. Insbesondere in den ersten Lebenswochen nach der Geburt soll der parallele Bezug für mehr als nur einen Monat möglich sein. Ein paralleler Bezug während der Schutzfrist nach der Geburt (Mutterschutz, 6 bis 8 Wochen) soll grundsätzlich ermöglicht werden (siehe auch „Familienschutz“ weiter unten). Wenn der zweite Elternteil sich auf mindestens vier bis sechs Monate Elterngeld festlegt, sollen zusätzliche parallele Bezugsmonate ermöglicht werden.

     

    1. Ausweitung der Partnermonate und Anreize für partnerschaftliche Aufteilung

     

    Die Anzahl der Partnermonate soll deutlich erhöht werden. Ein in anderen Ländern bereits bestehendes „6-6-6-Modell“ (die dritten 6 Monate nur nutzbar durch den jeweils anderen Elternteil) soll hier zum Vorbild genommen werden. Für eine gerechtere Aufteilung der Elternzeit zwischen beiden Elternteilen könnte bei gleichmäßiger Inanspruchnahme ein erhöhter Elterngeldsatz gezahlt werden.

     

    1. Reform der Hinzuverdienstgrenzen beim Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus

     

    Die bisherigen Hinzuverdienstgrenzen sollen abgeschafft oder hilfsweise deutlich angehoben werden. Auch bei höherem Einkommen sollen Eltern den vollen Elterngeldbetrag beziehen können, um Erwerbstätigkeit in Teilzeit nicht länger finanziell zu bestrafen. Die Anhebung der Zuverdienstgrenze auf das jeweilige Vollzeitäquivalent wird geprüft. Insbesondere der Partnerschaftsbonus ist in dieser Form nicht Anreiz genug und zu komploiziert, um die Arbeitsstunden zu reduzieren.

     

    1. Einführung einer Familienstartzeit und Ausbau des Familienschutzes

     

    Die Umsetzung einer Familienstartzeit ist überfällig. Deutschland muss die EU-Richtlinie, nachdem der zweite Elternteil zwei Wochen nach der Geburt bei vollem Lohn von der Arbeit freigestellt werden soll, umsetzen. Es soll eine gesetzliche, umlagefinanzierte Familienstartzeit von mindestens zwei Wochen bei 100 Prozent Lohnfortzahlung für den zweiten Elternteil eingeführt werden. Langfristig ist ein umfassender Familienschutz anzustreben, der beiden Elternteilen bereits vor der Geburt voll bezahlte Freistellung ermöglicht. Die bestehende 100-prozentige Lohnfortzahlung im Mutterschutz soll perspektivisch auf den zweiten Elternteil ausgeweitet werden.

     

    1. Gesellschaftlichen Wandel aktiv vorantreiben

     

    Das Bundesfamilienministerium wird aufgefordert, breit angelegte Aufklärungs- und Informationskampagnen zu starten, die die Bedeutung partnerschaftlicher Sorgearbeit, die Bindungstheorie und den volkswirtschaftlichen Nutzen gleichberechtigter Elternschaft verdeutlichen.

    Väter, die keine Care-Arbeit übernehmen bzw. keine oder kaum Elternzeit nehmen, sollen gesellschaftlich nicht länger als Normalfall gelten. Gleichberechtigte Sorgearbeit muss zur gesellschaftlichen Selbstverständlichkeit werden.

    Ein Kündigungsschutz für den zweiten Elternteil ab Bekanntwerden der Schwangerschaft soll eingeführt werden, um frühzeitige und sichere Planungen auch gegenüber Arbeitgeber*innen zu ermöglichen.

    Für nicht-traditionelle Familienmodelle, insbesondere gleichgeschlechtliche, Patchwork- und Mehr-Eltern-Konstellationen, sind sämtliche noch bestehenden rechtlichen Hürden beim Elterngeldbezug vollständig zu beseitigen.

    Antrag 62/II/2025 Gemeinsam gegen Mobbing – Für eine starke Prävention und mehr Unterstützung für Betroffene

    9.10.2025

    Triggerwarnung: Suizid

     

    Mobbing ist ein ernstzunehmendes gesellschaftliches Problem, das Menschen jeden Alters betrifft – ob in Schulen, am Arbeitsplatz, in Vereinen oder im digitalen Raum. Besonders Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene leiden häufig unter systematischem Ausschluss, Demütigung und psychischer Gewalt. Besonders Menschen, die ohnehin schon von Diskriminierung betroffen sind, werden eher systematisch ausgeschlossen oder gemobbt. Denn oft basiert Mobbing auf diskriminierenden Denkmustern. Die Folgen reichen von Angststörungen über Depressionen bis hin zu Suizidgedanken und im schlimmsten Fall auch zu deren Umsetzung. Dennoch fehlt es vielerorts an Präventionskonzepten, Anlaufstellen und konsequenter gesellschaftlicher Auseinandersetzung.

     

    Laut der PISA-Studie aus dem Jahr 2022 sind knapp sieben Prozent aller 15-jährigen Schüler*innen sehr häufigem Mobbing ausgesetzt. Weiter ergab die Studie, dass zwölf Prozent mindestens mehrmals im Monat durch Mitschüler*innen gemobbt werden. Mobbing spielt sich jedoch nicht nur zwischen jungen Menschen ab. Auch Erwachsene sind in erheblichem Maße von Mobbing betroffen – etwa am Arbeitsplatz oder im Internet. Einer Studie aus dem Jahr 2024 zufolge erlebten rund 4,4 Prozent der abhängig Beschäftigten innerhalb eines halben Jahres Mobbing durch Kolleg*innen. Das ist alarmierend.

     

    Mobbing an Schulen tritt in vielfältigen Formen auf. Besonders verbreitet sind verbale und psychische Angriffe, doch auch körperliche Gewalt kommt vor. Eine Befragung von Lehrkräften zur Gewaltbereitschaft unter Kindern und Jugendlichen aus dem Jahr 2022 verdeutlicht zudem, dass das Schulklima teilweise als angespannt und von Gewalt geprägt empfunden wird.

     

    Wir fordern ein entschiedenes politisches Handeln: Mobbing darf kein Tabuthema mehr sein – weder im Bildungssystem noch im Berufsleben oder im Netz. Es braucht konkrete Maßnahmen, die nicht nur auf individuelle Verantwortung setzen, sondern strukturelle Lösungen schaffen und Betroffene wirksam unterstützen.

     

    Wir fordern daher:

     

    1. Den flächendeckenden Ausbau und die finanzielle Absicherung von anonymen, niedrigschwelligen Beratungsstellen für Mobbing-Betroffene – insbesondere für junge Menschen in Schule, Ausbildung und Studium.
    2. Die verbindliche Verankerung von Mobbing-Prävention in Bildungseinrichtungen durch Schulungen für Lehrkräfte, Schüler*innen und Eltern sowie die Einführung von Anti-Mobbing-Beauftragten an jeder Schule.
    3. Den Ausbau von Schulsozialarbeit mit ausreichend Personal, um präventive und akute Unterstützung bei Mobbing-Fällen leisten zu können.
    4. Eine klare gesetzliche Grundlage gegen Mobbing am Arbeitsplatz: durch verpflichtende Anti-Mobbing-Richtlinien, innerbetriebliche Beschwerdewege und Fortbildungen für Führungskräfte.
    5. Eine stärkere Bekämpfung von Cybermobbing durch Aufklärungskampagnen, Medienkompetenztrainings und zentrale Meldeplattformen zur Löschung beleidigender Inhalte.

     

    Mobbing ist kein individuelles, sondern ein gesellschaftliches Problem – und es braucht eine politische Antwort. Wir stehen für eine solidarische Gesellschaft, in der niemand ausgeschlossen, erniedrigt oder mundtot gemacht wird. Eine Gesellschaft, in der Betroffene gehört und geschützt werden. Mobbing darf darin keinen Platz haben!