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Antrag 24/I/2024 Vorbild Schweiz: Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abschaffen – Beitragsbasis verbreitern.

21.04.2024

Weiterleitung an die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag:

 

Die SPD-Fraktion im Bundestag wird aufgefordert, umgehend mittels Gesetzesinitiativen darauf hinzuwirken, dass durch eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung abgeschafft wird. Einkommen sind somit in voller Höhe beitragspflichtig zu machen, ohne dass daraus resultierend eine grenzenlose Steigerung der Rentenbezüge erfolgt. Vorbild hierfür soll das System der Beitragserhebung in der Schweiz sein.

 

Antrag 174/I/2024 Einbürgerungen auch für sozial benachteiligte Personen ermöglichen

21.04.2024

Die Mitglieder der SPD im Senat und im Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, sicher-zustellen, dass Personen, die Leistungen nach dem SGB II und SGB XII beziehen, ohne dies zu vertreten zu haben, über die Ermessenseinbürgerung gemäß § 8 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) eingebürgert werden. Das Ermessen ist regelmäßig positiv auszuüben (gebundenes Ermessen), soweit allein dieser Umstand der Anspruchseinbürgerung nach § 10 StAG entgegensteht.

 

Diese Anwendungspraxis muss in den neuen Verfahrenshinweisen zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VAB) des Landesamts für Einwanderung (LEA) im Zusammenhang mit § 8 StAG geregelt sein.

 

Die SPD Bundestagsfraktion und die SPD Mitglieder des Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass bundeseinheitlich die Ausübung des Ermessens bei Einbürgerungsanträgen von Personen, die ihre Erwerbslosigkeit wegen physischen bzw. psychologischen Handicaps bzw. der Pflege von Angehörigen mit entsprechenden Handicaps bzw. minderjährigen Angehörigen ohne Versorgungsmöglichkeiten nicht zu vertreten haben, als gebundenes Ermessen mit Befürwortungsentscheidung bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen  auszuüben ist.

Antrag 142/I/2024 Gleichberechtigte Vorsorge zur sexuellen Gesundheit sicherstellen

21.04.2024

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag werden aufgefordert alle nötigen Gesetze und Verordnungen so anzupassen, dass anlasslose Tests, die zur Vorsorge gegen die Übertragung und die Erkennung von sexuell übertragbaren Infektionen dienen, einmal alle drei Monate, grundsätzlich für alle Menschen von der Krankenkasse übernommen werden. Alle darüberhinausgehenden Einschränkungen, insb. aufgrund von Alter, Genderidentität, körperlichen Merkmalen, sexueller Identität oder sexuellen Praktiken, entfallen. Hierbei soll vor allem der Zugang zu dieser präventiven Form der Gesundheitsversorgung für cis Frauen ermöglicht und gesichert werden.

Antrag 138/I/2024 Zweigliedriges System der gesetzlichen und privaten Kranken- und Pflegeversicherung abschaffen.

21.04.2024

Weiterleitung an die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag:

Die SPD wird weiterhin die Zielsetzung verfolgen, dass durch eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften das System der zweigliedrigen Kranken- und Pflegeversicherung (privat neben gesetzlich) abgeschafft wird. Private Kranken- und Pflegeversicherung können als zusätzliche Versicherungen bestehen bleiben. Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag möge diese Änderung mittels Gesetzesinitiativen durchsetzen.

Antrag 207/I/2024 Umsetzung der Empfehlungen der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zur Regulierung für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches

21.04.2024

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestags auf, initiativ zu werden und die (erwarteten) Empfehlungen der am 31.3.2023 eingesetzten interdisziplinären Expert*innen-Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin zu berücksichtigen. Das bedeutet, unverzüglich eine gesetzliche Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs zu schaffen, sofern die Empfehlungen das Ziel haben, einen entkriminalisierten, ideologie- und diskriminierungsfrei geregelten Schwangerschaftsabbruch und ein Recht auf gleichberechtigte medizinische Behandlung sicherzustellen.

 

Ziel der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches muss es sein Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen oder darüber nachdenken, einen Abbruch vornehmen zu lassen, in ihrer Entscheidung zu respektieren. Hierzu ist der Zugang zu professioneller Beratung und kompetenter medizinischer Versorgung (bspw. erreichbare Ärzt*innen etc.) notwendig und sicherzustellen.