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Antrag 164/I/2023 Herstellung, Import sowie Verkauf von Einweg-Vapes verbieten

27.04.2023

Das „Dampfen“ von E-Zigaretten gilt oft als gesündere Alternative zum herkömmlichen Rauchen. Das kann es durchaus sein, ist allerdings nur akzeptabel, wenn es sich um wieder verwendbare E-Zigaretten handelt: Einweg-Vapes sind auch Umwelttechnisch keine Alternative.

 

Einweg-Vapes enthalten seltene Erden und werden nach einmaligem Gebrauch ohne eine Möglichkeit zum Nachfüllen entsorgt. Sie sind mit einer aromatisierten Flüssigkeit gefüllt und sind nicht aufladbar. Meist erfolgt diese Entsorgung nach der Benutzung nicht fachgerecht- der gebrauchte Elektroschrott landet häufig im Restmüll. Recycling ist dann nicht möglich.

 

Gleichzeitig entspricht die Nutzung von fünf Vapes circa dem Umweltschaden der Herstellung eines Smartphones. Dabei sind sie besonders bei Jugendlichen und junge Erwachsene durch ihren günstigen Marktwert und der entsprechenden Niedrigschwelligkeit, sowie besondere Aromen sehr beliebt. Expert*innen rechnen bereits jetzt mit einem langfristigen Anstieg an Raucher*innen.

 

Besonders Kinder und Jugendliche müssen dabei vollumfänglich über die Gefahr des Vapens informiert werden. Dabei müssen Umweltbilanz, das Rauchen an sich, sowie eine Betrachtung der meist günstigen und minderwertigen Inhaltsstoffe thematisiert werden und Raum finden.

 

Aus diesen Gründen fordern wir ein Verbot der Herstellung, des Imports und des Verkaufes von Einweg-Vapes. werden die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus und Senat aufgefordert sich dem Beispiel des Landtags Schleswig-Holsteins anzuschließen und sich auf nationaler wie europäischer Ebene für ein Verbot von Einweg-E-Vapes auszusprechen. Die Mitglieder der SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, die Bundesratsinitiative für ein europaweites Verbot von Einweg-E-Zigaretten zu iunterstützen. Wir fordern die Mitglieder der SPD im Europarat und Europaparlament auf, sich ebenfalls auf Europäischer Ebene für ein Verbot der Herstellung, des Imports und des Verkaufs dieser Vapes in der ganzen EU einzusetzen

 

Mit einer Informationskampagne, insbesondere an Schulen, soll über die bestehenden Gefahren für Umwelt und Gesundheit aufgeklärt werden. Für Einweg-Vapes, die bereits hergestellt wurden, muss ein niedrigschwelliges Recyclingangebot eingerichtet werden.

 

Antrag 162/I/2023 Berlin mit einem effizienten Regenwassermanagement klimarobust machen

27.04.2023

Die Abgeordneten der SPD im Land Berlin und im Bundestag werden aufgefordert, im Zeichen des Klimanotstands verbindliche Eingriffsregelungen für die öffentliche Verwaltung und die Berliner Wasserbetriebe zu schaffen, damit das Regenwasser im Regelfall nicht mehr als Abwasser in die Kanalisation entsorgt wird, sondern als wertvolle Ressource dem Wasserkreislauf vor Ort durch Versickerung, Speicherung und Verdunstung wieder zugeführt wird. Dieses dezentrale Regenwassermanagement ist nach dem Prinzip der Schwammstadt eine der wirkungsvollsten Maßnahmen, um die Stadt an die Folgen des Klimawandels, wie Hitze, Trockenheit und Starkregen anzupassen und damit klimaresilient zu machen.

 

Dafür sind folgende Maßnahmen notwendig:

 

Regenwasser für die Straßenbäume

Die Regenwasserentwässerung von Häusern ist insbesondere dort abzukoppeln, wo die Einleitung in die Mischwasserkanalisation geschieht. Die zuständigen Bezirksämter werden dazu mit Unterstützung der zuständigen Senatsverwaltungen bei der Sanierung und beim Neubau von Fußgängerwegen dafür sorgen, dass die Nutzung von Dachentwässerung zur Bewässerung der Stadtbäume, der Grünstreifen und angrenzender Grünanlagen möglich wird. Dazu werden die gesetzlichen Vorgaben angepasst, so dass ein grundstücksübergreifendes Regenwassermanagement zur Regel wird. Außerdem werden Musterfestsetzungen bzw. Musterleistungsbeschreibungen erarbeitet, die technische Realisierungsmöglichkeiten für die Ableitung des Dachregenwassers konkret beschreiben und dabei verschiedene Lösungen vorgeben (wie Rinnen, Abtrennung von der Kanalisation, Unterpflasterlösungen, Speichermöglichkeiten usw.). Die dafür zuständigen Bezirksämter erhalten dafür eine angemessene, zweckgebunden Ausstattung für Personal- und Sachmittel.

 

Regenwasser für die Grünanlagen

Damit Grünanlagen in Zeiten des Klimawandels insbesondere gegen den Hitzestress gewappnet sind, müssen sie effizient bewässert werden. Da die Grünanlagen höchst unterschiedlich bewässert werden, z.B. mit Trinkwasser, Wasser aus Oberflächengewässer, wie dem Teltowkanal, oder gar nicht, ist ein Bewässerungskonzept für Grünanlagen zu erstellen und innerhalb von drei Jahren stadtweit umzusetzen. Kernaufgabe dieses Konzepts ist ein nachhaltiges Wassermanagement, das vorrangig auf den Einsatz von Regenwasser setzt. Dabei sind die unterschiedlichen Bodenverhältnisse, wie Lage im Urstromtal oder Barnim genauso zu berücksichtigen, wie auch der konkrete und saisonal abhängige Bewässerungsbedarf in Abhängigkeit von der Vegetation, die klimaanpasst gestaltet sein muss. Insbesondere ist sicherzustellen, dass ein grundstücksübergreifendes Regenwassermanagement gewährleistet ist und, dass notwendige technische Infrastruktur, wie Zu- und Ableitungen, Zisternen usw. gebaut werden. Dazu werden die zuständigen bezirklichen Ämter mit den notwendigen Sach- und Personalmittel, die zweckgebunden sind, ausgestattet.

 

Entsiegelung von Straßenland und Freiräumen

Sowohl beim Neubau als auch bei der Sanierung von Straßen und Freiflächen, im öffentlichen als auch privaten Bereich, wie z.B. Parkplätzen sind diese Flächen zu entsiegeln und das Regenwasser nicht mehr in die Kanalisation einzuleiten. Dazu sind die Wettbewerbs- und Ausschreibungsanforderungen entsprechend verbindlich zu formulieren und die Anwendung und Auslegung bzw. Anpassung der zugehörigen technischen Normen und Regelwerke einzufordern.

 

Gründächer für das Regenwasser

Gründächer, auch in Kombination mit begrünten Fassaden sind eine gut erprobte und sehr wirksame Maßnahme im Rahmen des dezentralen Regenwassermanagements.  Da bei Neubauquartieren gemäß der wasserwirtschaftlichen Anordnung „Begrenzung von Regenwassereinleitungen bei Bauvorhaben in Berlin (BReWa-BE)“ kein Regenwasser mehr abgeleitet werden darf, sind grüne Dächer und Fassaden schon Standard – nicht aber bei neuen Einzelgebäuden und bei Bestandsgebäuden. Zwar setzen die bezirklichen Bauämter zunehmend bei Baugenehmigungen Gründächer und z.T. sogar Grünfassaden fest, die Verankerung einer Gründachpflicht in der Berliner Bauordnung (BLN BauO) wäre aber viel wirkungsvoller und verfahrensvereinfachend. Daher wird gefordert, dass in die Bln BauO eine Pflicht zur Dach- und Fassadenbegrünung  bei Neubauvorhaben und bei maßgeblichen Umbauten und Sanierung von Bestandsgebäuden aufgenommen wird. Dabei muss die öffentliche Hand mit ihren Immobilien eine Vorreiterrolle übernehmen. Dazu werden in die entsprechenden Baustandards, die Grundlage für die Bauplanung  sind, die Dach- und Fassadenbegrünung aufgenommen.

 

Die Berliner Regenwasseragentur

Nach rund fünfjähriger Tätigkeit hat sich die Berliner Regenwasseragentur unter dem Dach der Berliner Wasserbetriebe sehr bewährt und ist über Berlin hinaus eine anerkannte Institution für ein nachhaltiges, städtisches Regenwassermanagement. Es ist daher sicher zu stellen, dass auch in Zukunft die Regenwasseragentur funktionsfähig bleibt und ihr Leistungsspektrum an Beratung, Coaching / Weiterbildung und fachlicher Begleitung von Planungsprozessen sowohl für die öffentliche Hand wie auch für Private ausbauen kann.

Antrag 158/I/2023 Konkrete Maßnahmen zum Ausbau dezentraler Erneuerbarer Energien

27.04.2023

Trotzdem das “Osterpaket” wichtige und überfällige Erleichterungen für den dezentralen Ausbau Erneuerbarer Energien enthält, verbleiben zahlreiche weitere Hemmnisse in verschiedenen Gesetzen und für verschiedene, für urbane Räume relevante Anlagenklassen. Die SPD-Bundestagsabgeordneten mögen sich für folgende Vorhaben einsetzen:

 

Maßnahme 1: bundesweite Vereinheitlichung der Anmeldung von EE-Anlagen bei Netzbetreibern

Die bundesweite Vereinheitlichung der Anmeldung von Erneuerbare-Energie (EE)-Anlagen bei den Netzbetreibern in allen Kapazitätssegmenten ist vorzuschreiben. Z.B. in §8 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und § 14e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind unter Koordination der Bundesnetzagentur erarbeitete Standardprozesse inkl. Anmeldung beim Marktstammdatenregister vorzusehen. Ferner sind Netzbetreiber zur gegenseitigen Anerkennung ihrer Installateurverzeichnissen in § 13 Abs. 2 Niederspannungs- Anschlussverordnung (NAV) zu verpflichten.

 

Maßnahme 2: Anlagenzertifikats Typ B erst ab 500 kWp

Bei mittelgroßen Anlagen, etwa auf großen Dächern, ist die Kapazitätsschwelle von derzeit 135 kWp für die Notwendigkeit des Anlagenzertifikats Typ B (welche die Verträglichkeit mit dem Stromnetz sicherstellt) in der Elektrotechnische-Eigenschaften-Nachweis-Verordnung im EnWG auf 500 kWp anzuheben (ehemals 1 MWp). Alternativ kann festgelegt werden, dass der Einsatz spezifischer Leistungselektronikkomponenten besagte Zertifizierung unnötig macht. Dieses Segment betrifft auch Anlagen auf Schulen, Verwaltungsgebäuden und Supermärkten.

 

Maßnahme 3: Balkon-PV-Anlagen bis 800 W für Schuko-Steckdosen erlauben

Balkonanlagen sind aus der rechtlichen Grauzone zu holen und deren Betrieb zu erleichtern. Balkon-PV-Anlagen sind als „Kleinstanlagen” mit max. 800W zu definieren (in Anlehnung an § 29 Abs. 2 Nr. 2 Messstellenbetriebsgesetz), die bei Vorhandensein eines Netz- und Anlagen (NA)-Schutzes und Erfüllung der Anforderungen eines geeigneten Sicherheitsstandards (z.B. der Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie, DGS) in normale Schuko-Steckdosen eingesteckt werden dürfen. Im EEG sind die Kleinstanlagen von sämtlichen Steuerungspflichten und Anforderungen für größere Anlagen auszunehmen; es erfolgt entweder keine EEG-Vergütung oder bei optionalem Einsatz eines Zweirichtungszählers eine Vergütung analog zu sonstigen PV-Anlagen. Anmeldung beim Netzbetreiber und im Marktstammdatenregister hat online und stark vereinfacht (laiengerecht) zu erfolgen. In § 554 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch ist festzulegen, dass Vermieter die Anbringung einer Kleinstanlage gestatten müssen, falls keine gravierenden Gründe dagegen sprechen.

 

Maßnahme 4: Floating PV-Anlagen auf künstlichen Seen ermöglichen

Schwimmende “Floating PV”-Anlagen auf künstlichen, in den letzten 10 Jahren angelegten Seen sind von den 2022 im “Osterpaket” eingeführten Beschränkungen (Mindestuferabstand 50 m und max. 15% Bedeckung) auszunehmen.

Antrag 146/I/2023 Verkehrswende in Berlin – Schienen-Kapazität der Stadtbahn ausbauen!

27.04.2023

Die Abgeordneten der SPD auf Bezirks- und Landesebene wer­den aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass zur Unterstützung der Verkehrswende in und um Berlin die Kapazität der Gleisanla­gen auf der Berliner Stadtbahn deutlich ausgebaut wird. Ziel muss sein, die Beförderungskapazität auf der Stadtbahn für den Regional und Fernverkehr bis 2030 um mindestens 30% zu erhö­hen.

Antrag 127/I/2023 Keine Abschiebungen nach Afghanistan und in den Iran

27.04.2023

Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und des Bundestages auf, Abschiebungen nach Afghanistan weiterhin auszusetzen bzw. sich für die Aussetzung einzusetzen. Abschiebungen in das Land, das von den Taliban terrorisiert wird, sind nicht vertretbar. Insbesondere für einen Rechtsstaat. Ungeachtet der Personen, die die Abschiebung betreffen würde.

 

Die Berliner Bundestagsabgeordneten fordern wir auf, sich öffentlich gegen Überlegungen zur Abschiebung von Schutzsuchenden nach Afghanistan zu stellen.

 

Des Weiteren fordern wir die Bundesregierung auf, endlich einen Abschiebestopp über den Iran zu verhängen.