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Antrag 125/I/2026 Berlin resilient und klimagerecht gestalten

1.04.2026

Dezentrale Energie- und Schwammstadtkonzepte nach dem Vorbild lokaler Leuchtturmprojekte fördern

 

Die SPD Berlin setzt sich dafür ein, das Modell der dezentralen, teil-autarken Energieversorgung in Verbindung mit dem Schwammstadt-Gesamtkonzept massiv auszuweiten. Ziel ist es, Berlin durch den Aufbau energetischer Wabenstrukturen klimafreundlicher, krisenfest und sozial gerecht umzugestalten.

 

Konkret fordern wir den Senat, die Bundesregierung und die beteiligten Akteure auf:

1. Energetische Wabenstrukturen etablieren: Stadtquartiere sollen konsequent in dezentrale Energiezellen („Waben“) unterteilt werden, die Strom und Wärme vor Ort produzieren, speichern und teilen (z. B. durch Quartiersspeicher, Geothermie und Blockheizkraftwerke).

 

2. Energy Sharing vorantreiben: Auf Basis der EnWG-Reform treibt die SPD die gemeinschaftliche Gebäudeversorgung voran, um Energy Sharing rechtlich abzusichern, bürokratische Hürden weiter abzubauen und das Teilen von lokal erzeugtem Strom finanziell attraktiv zu gestalten.

 

3. Sektorenkopplung im Kiez fördern: Die Verknüpfung von Photovoltaik (Mieterstrom), lokalen Wärmeinseln und E-Mobilitäts-Ladeinfrastruktur muss durch Landesprogramme finanziell abgesichert werden. Hierbei kommt den Berliner Stadtwerken und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften eine Schlüsselrolle als Treiber zu.

 

4. Schwammstadt-Integration als Standard: Bei energetischen Sanierungen und Quartiersneuentwicklungen ist das Schwammstadt-Prinzip (Dach- und Fassadenbegrünung, lokale Versickerung, Zisternen) zwingend zu integrieren. Im Sinne des Bevölkerungsschutzes und einer erhöhten Resilienz zielt dies darauf ab, Hitzeinseln zu reduzieren und die Gefahren durch Starkregenereignisse zu minimieren.

 

5. Krisenvorsorge durch Inselfähigkeit: Dezentrale Strukturen sind technisch so zu konzipieren, dass sie bei überregionalen Netzstörungen eine kritische Grundversorgung im Quartier aufrechterhalten können (Inselfähigkeit).

 

6. Soziale Staffelung und Bezahlbarkeit: Die Transformation muss die Warmmietenneutralität wahren. Öffentliche Förderungen sind primär dort einzusetzen, wenn dadurch Mieterinnen und Mieter durch günstigere lokale Energiepreise (Mieterstrom-Modelle) direkt finanziell entlastet werden.

Antrag 120/I/2026 Europäische Biometriedaten nicht an US-Behörden weitergeben

1.04.2026

Vor dem Hintergrund der erneuten Forderungen der Vereinigten Staaten von Amerika, ihnen Zugriff auf Fingerabdrücke und Ge­sichts­scans der Bürger*innen Europas zu gewähren, um weiterhin visafreies Reisen zu er­mög­lichen, werden die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die sozialdemokratischen Mitglieder der S&D-Fraktion des EU-Parlaments aufgefordert, in die aktuell laufenden Verhandlungen der EU-Kommission mit den USA zum Visa Waiver Programm wie folgt einzugreifen:

 

Auf Grund der zurecht verstärkten Bemühungen Europas, sich unter anderem bezogen auf digitale Infrastruktur aber auch Sicherheitsarchitekturen resilienter und freier von strukturellen Abhängigkeiten zu machen, sehen wir eine starke Aktualität in der Erneuerung der Forderung, europäische Biometriedaten nicht an US-Behörden weiterzugeben.

 

Wir lehnen es ab, dass US-Behörden eigenständige Zugriffsrechte auf deutsche oder europäische Biometriedaten, wie z.B. das biometrische Lichtbild oder Fingerabdrücke, erhalten. Entsprechende Forderungen, wie derzeit von den USA im Rahmen des „Enhanced Border Security Partnership“ (EBSP) in Bezug auf polizeiliche Biometriedaten als Bedingung für die weitere Teilnahme am Visa Waiver Programm gefordert, lehnen wir ab. Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung, die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag und im Europaparlament werden sich bilateral und gegenüber der EU-Kommission dafür einsetzen, dass ein solcher Zugang weder über die geforderte EBSP, noch über eine Ausweitung bereits bestehender Abkommen oder neue Abkommen gewährt wird.

 

Stattdessen bekräftigen wir die in Deutschland im Zuge des Passgesetzes getroffene Festlegung, angesichts der damit einhergehenden erheblichen Gefahren keine bundesweiten zentralen biometrischen Datenbanken aufzubauen bzw. bestehende nicht zu erweitern.  Wir setzen uns auf europäischer Ebene für eine entsprechende Wertung ein. Internationale Abkommen sollten entsprechende Datensammlungen auch nicht über die Hintertür ermöglichen.

Antrag 119/I/2026 Grundrechte nicht unter den Omnibus kommen lassen

1.04.2026

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Mitglieder der S&D-Fraktion im EU-Parlament setzen sich dafür ein, dass die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung, auf Schutz der Privatsphäre, auf Achtung des Privat- und Familienlebens und des Schutzes personenbezogener Daten nicht abgeschwächt werden.

 

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Mitglieder der S&D-Fraktion im EU-Parlament wirken darauf hin, dass mittels dieses Grundrechtsschutzes auch gleichzeitig die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher*innen gewahrt bleiben.
Dabei ist unter anderem darauf hinzuwirken,

  • dass die Anpassung der Definition personenbezogener Daten in Bezug auf pseudonymisierte Daten, die durch zusätzliche Informationen wieder einer natürlichen Person zugeordnet werden können, maßvoll geschieht und im Kern solche Daten weiterhin als Informationen über eine identifizierbare natürliche Person anzusehen sind;
  • dass besondere Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Datenschutzgrundverordnung weiterhin als solche zu bewerten sind, auch wenn ein Datenverarbeiter diese lediglich aufgrund vermeintlicher Interessen oder Merkmale ermittelt;
  • den Anspruch auf Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten personenbezogenen Daten nicht eingeschränkt wird. Eine diskutierte Missbrauchsklausel, die Auskunftsersuchen als missbräuchlich ansieht, wenn sie anderen Zwecken als dem Schutz der Daten dienen, ist grundsätzlich abzulehnen. Der Auskunftsanspruch ist das eine wesentliche Element, mit dem Verbraucher*innen nicht nur die Einhaltung ihrer Grundrechte, sondern auch die Wahrung ihrer wirtschaftlichen Interessen gegenüber anderen Wirtschaftsakteuren erreichen können (z.B. im Versicherungswesen oder bei Kreditvergaben);
  • keine uferlose Möglichkeit zur Verarbeitung gespeicherter Daten zu anderen als den ursprünglichen Zwecken zuzulassen, indem die Definition z.B. von „Forschungszwecken“ unverhältnismäßig ausgeweitet wird;
  • dass das Training von KI-Systemen mit personenbezogenen Daten nicht als berechtigtes Interesse von Konzernen gewertet wird, sondern weiterhin eine Einwilligung der betroffenen Person erfordert.

 

Antrag 116/I/2026 Digitale sexualisierte Gewalt wirksam bekämpfen – Schutzlücken bei Deepfakes schließen

1.04.2026

Nicht einvernehmliche sexualisierende Deepfakes sind eine Form digitaler, geschlechtsspezifischer Gewalt. Sie verletzen die sexuelle Selbstbestimmung, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde der Betroffenen. Besonders betroffen sind Frauen, queere Menschen und Personen, die öffentlich sichtbar sind. Sexualisierende Deepfakes dienen häufig der Erniedrigung, Einschüchterung, politischen Diskreditierung und dem Versuch, Betroffene aus Öffentlichkeit und Debatte zu verdrängen. Die vorhandene Rechtslage schützt erwachsene Betroffene bislang nicht ausreichend. Während es bei kinder- und jugendpornographischen Deepfakes bereits weitergehende Strafnormen gibt, bestehen bei sexualisierenden Deepfakes zulasten Erwachsener weiterhin erhebliche Schutzlücken.

 

Die Landesfrauenkonferenz begrüßt, dass auf europäischer Ebene die nicht einvernehmliche Weitergabe von intimem oder manipuliertem Material künftig verbindlicher erfasst werden muss. Diese Vorgaben müssen in Deutschland unverzüglich, wirksam und opferorientiert umgesetzt werden und sind zu evaluieren.

 

Der Landesparteitag fordert deshalb die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, die SPD-geführten Länder sowie die zuständigen Bundesministerien auf,

  1. eine eigenständige Strafnorm zur Bekämpfung sexualisierender Deepfakes und vergleichbarer digitaler Fälschungen zu schaffen, die mindestens das unbefugte Herstellen, Verwenden, Verbreiten, öffentliche Zugänglichmachen und Androhen der Veröffentlichung solcher Inhalte erfasst, wenn reale Personen ohne Einwilligung sexualbezogen oder als Opfer sexueller Übergriffe dargestellt werden;
  2. die Schutzlücke für erwachsene Betroffene ausdrücklich zu schließen und dabei klarzustellen, dass auch wirklichkeitsnahe KI-generierte oder anderweitig digital manipulierte Inhalte erfasst sind;
  3. Darstellungen eines sexuellen Übergriffs, einer Vergewaltigung oder anderer sexualisierter Gewalt gegen reale Personen als besonders schweren Fall auszugestalten, weil hier die sexualisierte Erniedrigung und die Eingriffsintensität besonders hoch sind;
  4. Doxing, wiederholtes Hochladen, koordinierte Kampagnen, gewerbsmäßige Verbreitung sowie die Verbindung mit Bedrohung, Erpressung oder Nachstellung als strafschärfende Umstände zu regeln;
  5. Betroffenenrechte zu stärken, insbesondere durch erleichterte Lösch- und Sperransprüche, zügige Auskunftsansprüche gegen Plattformen, besseren Zugang zu Nebenklage, psychosozialer Prozessbegleitung und Opferentschädigung sowie klare Zuständigkeiten bei Polizei und Staatsanwaltschaften;
  6. die europarechtlichen Vorgaben zügig und opferorientiert umzusetzen und dabei nicht beim Mindeststandard stehenzubleiben.

 

Verbietet „digitale Vergewaltigung“

Die Bundesregierung muss prüfen, wie öffentliche sexualisierte Äußerungen über reale Personen wirksamer sanktioniert und unterbunden werden können, wenn sie der Erniedrigung, Einschüchterung, politischen Verdrängung oder geschlechtsspezifischen Hassmobilisierung dienen.

Die öffentliche Verbreitung sexualisierter Fantasien und Gewaltvorstellungen über reale Personen ist als ehrverletzende Form digitaler Gewalt anzuerkennen und rechtlich wirksam zu erfassen.

Deshalb ist zu prüfen,

  • ob die Ehrschutzdelikte sowie weitere bestehende Straftatbestände diese Formen sexualisierter Herabwürdigung ausreichend erfassen,
  • ob gezielte öffentliche sexualisierte Fantasien über reale Personen, insbesondere Vergewaltigungsfantasien, als eigenständige Form digitaler ehrverletzender Gewalt geregelt werden können,
  • ob Plattformen verpflichtet werden können, entsprechende Inhalte mit erkennbar erniedrigendem, einschüchterndem oder kampagnenförmigem Charakter schneller zu löschen und Accounts wirksamer zu sanktionieren.

 

Die SPD stellt klar:
Die öffentliche sexualisierte Herabwürdigung realer Personen ist keine Bagatelle, sondern eine schwerwiegende Form geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt. Die Rechtsordnung muss Betroffene davor besser schützen.

 

Antrag 111/I/2026 EU INTCEN stärken, europäische Nachrichtendienste bündeln

1.04.2026

Der SPD-Parteivorstand, die SPD-Fraktion im Bundestag und die zuständigen Gremien sowie die SPD-geführte Bunderegierung werden aufgefordert, sich für die Stärkung des EU Intelligence Analysis Centre (INTCEN) einzusetzen und damit nachrichtendienstliche Expertise und Erkenntnisse innerhalb der Europäischen Union zu bündeln sowie den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedsstaaten und damit die Resilienz der EU zu stärken.

Dies umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Etablierung von EU INTCEN als offizielle Behörde der EU
  • Personeller und materieller Aufwuchs der Behörde
  • Ausreichende Budgetierung der Behörde
  • Schaffung einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über das EU Intelligence und Analysis Centre
  • Schaffung klarer Strukturen und Regeln bezüglich des Austausches mit Geheim- und Nachrichtendiensten der Mitgliedsstaaten
  • Schaffung effektiver und demokratisch legitimierter Kontrollmechanismen und -organe