Antrag 116/II/2024 Den Ausbau der Antidiskriminierungsberatung fortführen – den Koalitionsvertrag umsetzen
Status:
Annahme mit Änderungen
AntragstellerInnen:
KDV Mitte
Der Landesparteitag möge beschließen:
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Abgeordnetenhauses sowie des Berliner Senats auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass zur Fortführung des Förderprogramms respekt*land die erforderlichen Gelder bereitgestellt werden. Dabei soll eine Aufstockung der Mittel im Vergleich zum aktuellen Förderjahr das Ziel sein, da die Überführung in eine Verstetigung erfahrungsgemäß mit höheren Aufwänden einhergeht.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie „mit den Ländern […] das Netzwerk zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung flächendeckend ausbauen und nachhaltig finanzieren [will]“. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat zu diesem Zweck das Förderprogramm respekt*land aufgelegt, über das seit zwei Jahren 36 Projekte finanziert werden, durch die dieser Ausbau realisiert wird. Im Haushaltsentwurf für 2025 sind bisher keine Gelder vorgesehen, um das zur Verstetigung der Projekte vorgesehene dritte Jahr zu finanzieren.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK (Konsens)
Fassung der Antragskommission:
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die Mitglieder der Landesgruppe im Bundestag auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass zur Fortführung des Förderprogramms respekt*land die erforderlichen Gelder bereitgestellt werden. Dabei soll eine Aufstockung der Mittel im Vergleich zum aktuellen Förderjahr das Ziel sein, da die Überführung in eine Verstetigung erfahrungsgemäß mit höheren Aufwänden einhergeht.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie „mit den Ländern […] das Netzwerk zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung flächendeckend ausbauen und nachhaltig finanzieren [will]“. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat zu diesem Zweck das Förderprogramm respekt*land aufgelegt, über das seit zwei Jahren 36 Projekte finanziert werden, durch die dieser Ausbau realisiert wird. Im Haushaltsentwurf für 2025 sind bisher keine Gelder vorgesehen, um das zur Verstetigung der Projekte vorgesehene dritte Jahr zu finanzieren.
Überweisen an:
Landesgruppe, Senat
Beschluss:
Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:
Wir fordern die sozialdemokratischen Mitglieder des Berliner Senats und die Mitglieder der Landesgruppe im Bundestag auf, sich gegenüber der Bundesregierung dafür einzusetzen, dass zur Fortführung des Förderprogramms respekt*land die erforderlichen Gelder bereitgestellt werden. Dabei soll eine Aufstockung der Mittel im Vergleich zum aktuellen Förderjahr das Ziel sein, da die Überführung in eine Verstetigung erfahrungsgemäß mit höheren Aufwänden einhergeht.
Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag festgeschrieben, dass sie „mit den Ländern […] das Netzwerk zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung flächendeckend ausbauen und nachhaltig finanzieren [will]“. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) hat zu diesem Zweck das Förderprogramm respekt*land aufgelegt, über das seit zwei Jahren 36 Projekte finanziert werden, durch die dieser Ausbau realisiert wird. Im Haushaltsentwurf für 2025 sind bisher keine Gelder vorgesehen, um das zur Verstetigung der Projekte vorgesehene dritte Jahr zu finanzieren.
Überweisen an:
Landesgruppe, Senat
Stellungnahme(n):
Stellungnahme des Senats 2026:
Berlin unterstützte die gemeinsame Erklärung der Beauftragten des Bundes für Antidiskriminierung sowie der Länder, um den flächendeckenden Ausbau der Antidiskriminierungsberatungs-angebote in Deutschland weiterhin voran zu bringen und damit die Durchsetzung des Rechts auf Nichtdiskriminierung in Deutschland zu stärken. (Ein wichtiges Instrument hierfür ist das Bundesprogramm respekt*land, mit dem der Bund, abgestimmt mit den Ländern, Antidiskriminierungsberatungsangebote in ganz Deutschland fördert.)
Stellungnahme der Landesgruppe 2026:
Die Bilanz des Programms „respekt*land” fällt insgesamt positiv aus. Es sind wichtige Impulse für den Ausbau von Antidiskriminierungsberatungsstrukturen gesetzt worden und es wurden konkrete Fortschritte hin zu einem flächendeckenden Unterstützungs-angebot für Betroffene erreicht. Hervorzuheben sind die enge Zusammenarbeit mit den Ländern sowie die Förderung von Projekten, die gezielt auf regionale Bedarfe eingehen und zugleich die bundesweite Expertise stärken.
Gerade angesichts der erzielten Fortschritte und des weiterhin bestehenden Bedarfs an verlässlichen Beratungsstrukturen ist das Programm sehr positiv zu bewerten. Die ent-standenen Unsicherheiten durch harte Haushaltskonsolidierungen und das vorzeitige Ende der letzten Bundesregierung haben jedoch für Verunsicherung gesorgt. Hinzu kommt, dass der Haushaltsausschuss im November 2025 entschied, keine zusätzlichen Mittel zur Sicherung und Weiterentwicklung des Bundesprogramms bereitzustellen. Weitere Pläne von Seiten der Bundesregierung bestehen Stand jetzt nicht.
Mit besonderem Bezug auf Berlin kommt die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in ihrer Einschätzung vom 26. Januar zu dem Ergebnis, dass die Förderung der Antidiskri-minierungsberatung in Berlin stabil bleibt und insbesondere die Beratung des Projekts „Kids” (Kinderberatung) weitergeht.
Weiteres Vorgehen:
Für die Landesgruppe ist klar: Der Kampf gegen Diskriminierung bleibt eine zentrale ge-sellschaftspolitische Aufgabe. Deshalb braucht es auch künftig eine verlässliche, nachhaltige Finanzierung und den weiteren Ausbau der Beratungslandschaft.
Nach dem Ende von „respekt*land” ist es entscheidend, die aufgebauten Strukturen nicht abreißen zu lassen, sondern sie in tragfähige Regelstrukturen zu überführen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Modellprojekte zwar wichtige Impulse setzen können, ihre Wirkung aber nur langfristig entfalten, wenn Bund, Länder und Kommunen gemeinsam Verantwortung übernehmen.
Dabei ist das föderale Zusammenspiel klar zu berücksichtigen. Die Länder tragen gemäß Grundgesetz die Hauptverantwortung für den Aufbau und die Ausgestaltung von Beratungsstrukturen. Gleichzeitig darf sich der Bund – gerade mit Blick auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) als auch das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) – nicht aus der Verantwortung zurückziehen. Aus unserer Sicht ist es deshalb wichtig, eine verlässliche Mischfinanzierung zu etablieren, bei der der Bund dauerhaft und substanziell unterstützt, während die Länder die Koordination und inhaltliche Ausgestaltung sicherstellen.
Zugleich sollte die Rolle der Kommunen gestärkt werden, da Diskriminierung vor Ort erlebt wird und niedrigschwellige Beratungsangebote auf kommunaler Ebene von entscheidender Bedeutung sind. Hier gilt es, bestehende Hemmnisse abzubauen und schrittweise tragfähige Kooperationsmodelle zu entwickeln.
This Antrag was published on Donnerstag, 24. Oktober 2024 at 10:27.