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Antrag 162/II/2025 Verlässlicher Rückenwind statt Antragstsunami: Großbatteriespeicher wirtschaftlich, effizient und netzdienlich ausbauen

9.10.2025

Der Landesparteitag der Berliner SPD und die SPD-Mitglieder des Abgeordnetenhauses und des Bundestages mögen beschließen bzw. umsetzen:

 

Großbatteriespeicher bzw. Batterie-Energiespeichersysteme (BESS) können mehrere MWh überschüssigen Strom aus z.B. Wind- und PV-Anlagen speichern und mehrere Stunden lang mehrere Megawatt Leistung ins Netz einspeisen, wenn die Erzeugung nicht für den Bedarf ausreicht, z.B. abends. Sie spielen eine entscheidende Rolle beim Ausbau Erneuerbarer Energien und sind in überragendem öffentlichen Interesse. Mit ihnen ist perspektivisch der teure und klimaschädliche Bau und Betrieb zusätzlicher Gaskraftwerke verzichtbar, und der Ausbau teurer Hochspannungsleitungen kann reduziert werden. Durch netzneutrale oder -dienliche Fahrweise können Speicher die Netze entlasten. Dies wirkt perspektivisch senkend auf die Strompreise.

 

Ein marktgetriebener, entbürokratisierter Zubau großer BESS verbessert zudem die Wirtschaftlichkeit der Erneuerbaren Energien (EE) und reduziert potentiell deren Förderbedarf um mehrere Mrd. € pro Jahr. Er eröffnet weitere Möglichkeiten des Energy Sharing. Größere Unabhängigkeit von Gasimporten und Robustheit des Sromnetzes leisten einen Beitrag zur nationalen Sicherheit in Krisenzeiten.

 

Allerdings sind Antragsverfahren bislang wenig effizient, und es sind hauptsächlich große Investoren und Konzerne aktiv. Dabei bieten die Speicher eine Gelegenheit auch für landeseigene und kommunale Akteure, wie z.B. Stadtwerke, aber auch für Bürger:innen z.B. in Genossenschaften eine Gelegenheit, sich mit nachhaltigen lokalen Investitionen an der Energiewende zu beteiligen.

 

Notwendig ist hierbei ein Kompromiss zwischen Netzdienlichkeit und Wirtschaftlichkeit. Sogenannte Co-Lokation mit bereits vorhandenen EE-Erzeugungsanlagen erleichtert z.B. Netzdienlichkeit und benötigt kaum zusätzliche Ressourcen. Batterieprojekte, die diesem Kompromiss folgen, sind administrativ und wirtschaftlich zu erleichtern.

 

1. Transparente Bekanntgabe von Netzanschlusskapazitäten und effizientere Begehrverfahren

Die Netzbetreiber, ggfs. mit Hilfe der BNetzA, sollen ab Januar 2026 mindestens vierteljährlich verfügbare Netzkapazitäten in MW mit Koordinaten online verfügbar machen.

 

2. Standardisiertes Anschlussverfahren mit Priorität für wirtschaftliche Netzdienlichkeit einführen

Die Netzbetreiber sollen, ggfs. mit Hilfe der BNetzA, ein bundesweit einheitliches Verfahren mit verbindlichen Fristen für Anschlussbegehren von Batteriespeicherprojekten einrichten. Bisherige Verfahren mit Ja/Nein-Bescheiden sind zu ersetzen durch gezielte, effektive Anschlussbegehrverfahren und Ausschreibungen basierend auf den Netzkapazitäten. Diese Verfahren haben zunächst nur den technischen Netzanschluss zu berücksichtigen. Bis zur Inbetriebnahme der BESS sind Zusagen jedoch vorläufig zu erteilen, und nach angemessenen Fristen nur aufrecht zu erhalten, wenn Baugenehmigungen und Finanzierungen vorliegen.

 

BESS in Co-Lokation mit vorhandenen EE-Anlagen, die den bestehenden Anschluss ohne Erweiterung ggfs. in sog. Überbauung mitbenutzen, können das Netz stützen. Optional kann mit dem NB unter Wahrung angemessener Wirtschaftlichkeit zusätzlich eine Zahl jährlicher Betriebsstunden (max. 1000) externer Abregelung mit jew. Vorankündigung mit hinreichendem Vorlauf vereinbart werden. NA-Antragsverfahren zu solchen Anlagen sind signifikant zu beschleunigen, z.B. auf 3 Monate.

 

Zwischen NB und Industrie ist ein bundesweit einheitlicher Kompromiss zur Definition netzneutraler  bzw.-dienlicher Fahrweise für BESS ohne Co-Lokation, inkl. eines vom NM zu zahlenden Dienstleistungsentgelts,  zu erarbeiten, und entspr. NA-Verfahren sind ebenfalls zu beschleunigen. So ist privates Kapital zum netzdienlichen BESS-Ausbau aktivierbar.

 

3. Einstufung von Batterien nicht als Endverbraucher im EnWG

Speicher sind als eigenständige Kategorie im EnWG zu verankern, nicht als reine Endverbraucher. Bzgl. Netzentgelte und Stromsteuer sind sie Wind- und PV-Anlagen gleichzustellen. Insbesondere ist bei Co-Lokation, Netzneutralität bzw. Netzdienlichkeit der Baukostenzuschuss zum Netzanschluss auf z.B. 50% bzw. 0 zu reduzieren. Wird die netzneutrale oder -dienliche Fahrweise nach Anschluss des Projektes durch den Betreiber gestoppt, kann ein höherer BKZ nachträglich erhoben werden.

 

4. Bundesweit einheitliche Definition im Planungsrecht; einfacher Anschluss bei Co-Lokation mit Wind- und PV-Anlagen

Batteriespeicher sind wie Windkraft- und PV-Anlagen als privilegierte Infrastruktur zu betrachten. Bei Co-Lokation mit EE-Anlagen soll 2 Monate nach Begehren eine Genehmigungsfiktion greifen, wenn keine Anschlusserweiterung beantragt wurde, und das bereits durch die EE-Anlage genutzte Grundstück genutzt wird.

 

5. Entfristung der Netzentgeltbefreiung

Zwecks Planungssicherheit für Projektierer:innen und Investor:innen und Netzbetreiber ist die derzeit geltende Netzentgeltbefreiung gem. § 118 Abs. 6 EnWG zu entfristen oder zumindest zu verlängern.

Antrag 501/I/2025 Demokratie schützen: Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der „Alternative für Deutschland” jetzt einleiten!

24.05.2025

Weiterleitung: als Initiativantrag wegen neuer Entwicklungen an den SPD-Bundesparteitag sowie als Antrag zur Umsetzung an die Landesgruppe Berlin der SPD-Bundestagsfraktion und die Landesgruppe Ost der SPD-Bundestagsfraktion sowie als Antrag an den SPD-Parteivorstand

Adressat*innen: SPD-Bundestagsfraktion, sozialdemokratische Mitglieder der Bundesregierung, sozialdemokratische Mitglieder des Bundesrats, sozialdemokratische Mitglieder aller Landesregierungen, sozialdemokratische aller Landtage (MdA, MdBB, MdHB, MdL)

 

Als Sozialdemokrat*innen sind wir uns der Gefahr bewusst, die von der Partei „Alternative für Deutschland“ als parlamentarischem Arm der Neuen Rechten, die wir zur extremen Rechten zählen, für unsere Demokratie ausgeht. Ebenso ist uns klar, dass ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit einer Partei nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz das äußerste Mittel der wehrhaften Demokratie darstellt.

 

Wir verkennen nicht, dass ein solches Verfahren allein die zugrunde liegenden gesellschaftlichen Einstellungen, die Menschen zur Wahl der „Alternative für Deutschland“ bewegen, nicht verändern wird. Doch dies darf kein Grund sein, ein solches Verfahren zu unterlassen, da dieses nicht zuletzt dazu dient, die staatlichen Institutionen vor Verfassungsfeinden zu schützen.

 

Mit der Einstufung der „Alternative für Deutschland“ als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ durch das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) liegen ausreichende Anhaltspunkte dafür vor, dass sie nach ihren Zielen und/oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger*innen darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen.

 

Die Partei „Alternative für Deutschland“ ist unserer Ansicht nach das Zentrum des deutschen Rechtsextremismus – die Zeit des Abwartens und Beobachtens ist nun abgeschlossen. Jetzt ist entschlossenes Handeln gefragt. Als Sozialdemokrat*innen müssen wir nun unserer Verantwortung für die Demokratie einmal mehr gerecht werden – und wir nehmen diese Herausforderung selbstbewusst an.

 

Es ist für die drei antragsberechtigten Verfassungsorgane geboten, bei Vorliegen der Voraussetzungen des Artikel 21 Abs. 2 GG auch einen entsprechenden Antrag an das Bundesverfassungsgericht zu stellen.

 

Wir fordern daher:

  • Die SPD setzt sich auf allen politischen Ebenen dafür ein, dass ein Verfahren zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der AfD gemäß Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz zeitnah eingeleitet wird. Das heißt, die SPD-Abgeordneten im Deutschen Bundestag, die SPD-Mitglieder im Bundesrat sowie in der Bundesregierung wirken aktiv darauf hin.
  • Für den Fall, dass ein entsprechender Antrag auf die Gesamtpartei bezogen bis zum 31. Dezember 2025 von den Initiant*innen Bundestag, Bundesregierung oder Bundesrat noch nicht beantragt worden ist, fordern wir die sozialdemokratischen Mitglieder der Landesregierungen und Landtage (der Bürgerschaften, des Abgeordnetenhauses) auf, sich dafür einzusetzen, dass die Landesregierungen mit sozialdemokratischer Beteiligung oder die Landesparlamente bei Vorliegen der Voraussetzungen einen Antrag auf Entscheidung, ob der jeweilige Landesverband der Partei „Alternative für Deutschland“ verfassungswidrig ist, und hilfsweise einen Antrag auf Entscheidung über den Ausschluss von staatlicher Finanzierung beim Bundesverfassungsgericht stellen.
  • Die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Bundestagsfraktion wirken darauf hin, dass das Gutachten des Bundesamts für Verfassungsschutz unter Wahrung des Quellen- und Methodenschutzes so schnell wie möglich den antragsberechtigten Verfassungsorganen sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird.
  • Wir fordern alle sozialdemokratischen Landesregierungen auf in ihren jeweiligen Ländern, sich für eine Neubewertung aller AfD Landesverbände einzusetzen.
  • Parallel dazu sind umfassende Maßnahmen zu erarbeiten und umzusetzen, um dem Erstarken menschenfeindlicher, autoritärer und demokratiegefährdender Einstellungen in der Gesellschaft wirksam entgegenzutreten. Diese Maßnahmen müssen zügig, aber mit der gebotenen Gründlichkeit, auf allen Ebenen politisch vorangetrieben werden.

 

 

Antrag 342/I/2025 Mehr Regieren und Opponieren als Wahlkämpfen: Die Legislaturperiode des Deutschen Bundestags endlich anpassen

24.04.2025

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag werden aufgefordert, endlich die schon lange in verschiedenen Beschlusslagen geforderte Verlängerung der Legislaturperiode des Deutschen Bundestags von vier auf fünf Jahre durchzuführen.

Antrag 336/I/2025 Housing First heißt auch Verschuldung vorbeugen: Nachforderungen durch Krankenkassen von Wohnungslosen erlassen

24.04.2025

Die Mitglieder der SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung werden aufgefordert, in Zusammenarbeit mit allen zuständigen Akteur*innen alle notwendigen Gesetze und Verordnungen so zu ändern, dass Menschen, die nach einer Zeit der Wohnungslosigkeit wieder eine Wohnung gefunden haben, alle Nachforderungen durch die gesetzlichen Krankenkassen, bspw. aufgrund nicht gezahlter Beiträge automatisch, also auch ohne entsprechenden Erlassantrag, erlassen werden. Dies soll der Schuldenvermeidung in der Phase des Wieder-Fuß-Fassens dienen.

Antrag 334/I/2025 Besser über Sozialleistungen informieren

24.04.2025

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass alle Neubezieherinnen und -bezieher von Rentenleistungen über die Anspruchsvoraussetzungen zum Bezug von Wohngeld und Grundsicherung im Alter informiert werden.

 

Hierzu gehören insbesondere die Information über die Einkommensvoraussetzungen, die ggf. in Anspruch zu nehmenden Unterhaltsverpflichteten und der Einsatz eigenen Vermögens oder Grundbesitzes.

 

Die Information soll gleichzeitig mit dem Rentenbescheid, in einem gesonderten Schreiben, erfolgen und in einfacher Sprache verfasst sein.