9.10.2025
Die sozialdemokratischen Mitglieder im Abgeordnetenhaus, im Senat, im Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass das Sexualstrafrecht in Deutschland basierend auf dem Konzept des Einverständnis reformiert und Artikel 36 der Istanbul-Konvention endlich in deutsches Recht umgesetzt wird.
Die Kernpunkte des Reformauftrages:
- § 177 StGB reformieren: Jede nicht einverständliche sexualisierte Handlung soll zentraler Grundtatbestand werden – konventionskonform, klar definiert („freiwillig und in Kenntnis der Umstände“), mit beispielhaften Indizien für Einverständnis bzw. dessen Fehlen. Das Einverständnis muss frei und aufgeklärt, spezifisch, im Voraus und widerruflich sein.
- Definition und Auslegungshilfen gesetzlich verankern: Klarstellung, dass Passivität kein Einverständnis ist; Berücksichtigung von Angst, Schockstarre (“Freeze”), Abhängigkeits- und Machtdynamiken, sowie begleitende Leitlinien für Strafverfolgung/Justiz.
- Flankierende Maßnahmen: Pflichtfortbildungen für Polizei/StA/Gerichte; spezialisierte Zuständigkeiten; Ausweitung der vertraulichen Spurensicherung mit dem Ziel bundesweit flächendeckende Angebote zu schaffen; verlässliche Statistik; verbindliche Qualitätsstandards für Opferrechte und Beratung, Ausbau sexualpädagogischer Bildungsangebote, sowie die Umsetzung des Artikel 35 der Gewaltschutz-Richtlinie (EU Richtlinie 2024/1385).
- Strafmaß evaluieren: Deutschland braucht eine klare und differenzierte Strafzumessung im Sexualstrafrecht, die die Verhältnismäßigkeit wahrt. Die Mindeststrafen sollen überprüft werden, um Konsistenz im Strafrecht herzustellen, insbesondere in Hinblick auf das Strafmaß. Schutzlücken sollen geschlossen werden., damit Gerichten keine Hintertüren für pauschale Absenkungen gelassen werden. Eine begleitende wissenschaftliche Evaluation soll nach drei Jahren prüfen, ob Strafmaß und Anwendungspraxis den Schutzzielen entsprechen.
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9.10.2025
Die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie subsidiär, soweit betroffen, die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die SPD-Mitglieder des Berliner Senats werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass in besonders sicherheitsempfindlichen Bereichen Sicherheitsaufgaben nicht mehr an private Sicherheitsanbieter ausgelagert bzw. vergeben werden.
Dies umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- Die Beauftragung von privaten Sicherheitsunternehmen in sicherheitsrelevanten Bereichen muss kritisch überprüft werden.
- Sie wird mittelfristig von eigenem Personal, verantwortet und integriert in den Sicherheitsapparat überführt werden. Das betrifft Polizei, Bundeswehr (u.a. Waffen- Munitionsdepots, IT), Gerichte und Staatsanwaltschaften.
- Prüfung/ Schaffung integrierter Sicherheitsstrukturen wie beim BKA, dem BND und dem BfV mit dauerhafter Bindung des Personals an den beschäftigenden Geschäftsbereich,
- Führung der Sicherheitsstrukturen durch Beamt*innen der Polizei oder Justiz bzw. im Geschäftsbereich BMVg durch Soldat*innen,
- strenge Auswahl von privaten Sicherheitsunternehmen für alle übrigen staatlichen Einrichtungen.
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9.10.2025
Die SPD-Fraktion im deutschen Bundestag und die SPD-Mitglieder in der Bundesregierung sowie die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus und die Mitglieder der Landesregierung des Landes Berlin werden aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass die Aufsicht über das private Sicherheitsgewerbe und das Personal von Sicherheitsunternehmen aufgrund der sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten strenger wahrgenommen und umfassender kontrolliert wird. Weiterhin soll auf eine strengere Regelung der Verordnung über das Bewachungsgewerbe (BewachV) sowie eine Erweiterung der Richtlinien über das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) und eine Evaluation der Regeln für die Ausschreibung von offenen über die Bundesagentur für Arbeit hingewirkt werden. Auch strengere Vergaberichtlinien für Aufträge der öffentlichen Hand sind ein zwingendes Instrument.
Dies umfasst insbesondere die folgenden Maßnahmen:
- Neuregelung des § 2 BewachV durch Streichung des Satzteiles „wenn der Tatvorwurf geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit hervorzurufen“ und Einführung einer generellen Mitteilungspflicht bei den katalogartig aufgeführten Entscheidungen gem. § 2 Nr. 1 – 4. BewachV für Staatsanwaltschaften und Gerichte,
- Neuregelung des § 2 BewachV durch Einführung eines neuen Absatzes zur zeitnahen Mitteilungspflicht von Nachrichtendiensten des Bundes und der Länder gegenüber der zuständigen Behörde im Sinne des § 1 BewachV bei Erkenntnissen über extremistisches Verhalten oder Wirken von „Gewerbetreibenden im Sinne des § 34a Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung, von mit der Leitung des Betriebs oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen im Sinne des § 34a Absatz 1a Satz 3 der Gewerbeordnung und von Wachpersonen im Sinne § 34a Absatz 1a Satz 1 der Gewerbeordnung“, wenn dies ohne Gefährdung des gesetzlichen Auftrages möglich ist,
- Führung einer zentralen Liste beim Bundesministerium des Innern (BMI) analog zur Staatenliste des BMI über Sicherheitsunternehmen bei denen Erkenntnisse zu Extremismus oder Straftaten sowie nachrichtendienstlichen Tätigkeiten vorliegen,
- Neuregelung des § 16 BewachV und damit verbunden die Einführung einer umfassenden und zwingenden Pflicht zur Mitteilung des Gewerbetreibenden bei Kenntniserlangung über Straftaten und/ oder extremistisches Verhalten durch Mitarbeitende des Sicherheitsunternehmens,
- Einführung von zentralen digitalen Registern entlang der Regelungen der DSGVO und behördlicher Vorgaben über Personen zu denen Erkenntnisse nach § 2 BewachV vorliegen,
- Neuregelung des § 16 BewachV durch Einführung einer Abfrage zu einer Mitgliedschaft in oder Kontakten zu verfassungsfeindlichen Organisationen sowie Kontakten zu ausländischen Nachrichtendiensten, die auf einen Anbahnungs- oder Werbungsversuch hindeuten könnten sowie auch zu Mitgliedschaften und Kontakten in extremistischen Gruppierungen im Sinne des VerfSchG des Bundes und der Länder analog zur Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG,
- Stärkung des Bewacherregisters (BWR) und Implementierung unmittelbarer Schnittstellen für Sicherheitsbehörden sowie Schaffung eines „Alarms“ in Form einer Notifikation bei der Einstellung neuer Erkenntnisse,
- grundsätzlicher Ausschluss von staatlichen Aufträgen für Sicherheitsunternehmen mit Beschäftigten mit Verbindungen zur extremistischen Szene (Verfassungstreue), zwingender Stopp von Vermittlungsangeboten und Ausschreibungen über die Bundesagentur für Arbeit bei Vorliegen von Erkenntnissen.
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9.10.2025
Die SPD-Mitglieder im Senat und Abgeordnetenhaus von Berlin, im SPD-Landes- und Bundesvorstand sowie im Deutschen Bundestag und in der Bundesregierung werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, gesetzliche Änderungen vorzunehmen, um Verbraucher*innen auf privaten Parkplätzen und in Parkhäusern wirksam vor überzogenen Forderungen zu schützen. Konkret soll geregelt werden:
- Transparenzpflicht: Betreiber privater Parkflächen werden verpflichtet, die wesentlichen Nutzungsbedingungen (zulässige Höchstparkdauer, Parkschein- oder Parkscheibenpflicht, Höhe der Vertragsstrafe etc.) klar, gut sichtbar und leicht verständlich an jeder Einfahrt anzubringen. Die Hinweisschilder müssen so angebracht sein, dass sie beim Einfahren durch die Frontscheibe eines PKW unmittelbar erkennbar und gut lesbar sind. Kleingedruckte oder versteckte Klauseln sind unwirksam.
- Deckelung von Vertragsstrafen: Vertragsstrafen auf privaten Parkplätzen bei Kurzzeitparken werden gesetzlich auf maximal 30 Euro begrenzt. Höhere Forderungen sind unzulässig.
- Begrenzung von Zusatzgebühren: Für Mahnungen dürfen höchstens 3 Euro berechnet werden. Pauschale „Verwaltungsgebühren“ oder ähnliche Aufschläge neben der eigentlichen Vertragsstrafe sind unzulässig. Inkasso- oder Anwaltskosten sind bei standardisierten Massenverfahren grundsätzlich nicht erstattungsfähig.
- Schlichtungs- und Beschwerdestelle: Es wird eine bundesweite, unabhängige Schlichtungsstelle für Streitigkeiten mit privaten Parkplatzbetreiber*innen eingerichtet. Verbraucher*innen können dort kostenlos Widerspruch gegen Forderungen einlegen. Betreiber*innen sind verpflichtet, an diesem Verfahren teilzunehmen. Zusätzlich wird eine Beschwerdestelle geschaffen, bei der Bürger*innen unseriöse Praktiken von Parkplatzbetreiber*innen melden können. Häufen sich Beschwerden gegen bestimmte Betreiber*innen, müssen die zuständigen Aufsichtsbehörden tätig werden und Sanktionen verhängen.
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9.10.2025
Antrag an die Abgeordneten der SPD im Abgeordnetenhaus und im Bundestag, sowie an den Vorstand der Partei in Berlin
Der Berliner Senat hat im November 2024 die Vorlage zu einem Wassertourismuskonzept für die Berliner Gewässer beschlossen. Hierin sind Verbesserungen in der Ausstattung der touristischen Angebote in und an den Gewässern vorgesehen. Dem Natur- und Umweltschutz soll mehr Aufmerksamkeit zukommen und die Ziele des Klimaschutzes sollen erreicht werden.
Seitens der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe wird aktuell ein Umsetzungskonzept erarbeitet. Nach eingehender Diskussion mit der Senatsverwaltung, den Berliner Naturschutzverbänden und dem FA Wirtschaft fordern wir sowohl die SPD-Mitglieder des Senats, des Abgeordnetenhauses und des Bundestages auf, bei der Umsetzungskonzeption zum Berliner Wassertourismus folgende Aspekte einzufordern:
- Die vorhandenen und weitere touristische Angebote, wie Bootsverleih und Anlegeplätze, sind auf ihre Verträglichkeit im Gesamtzusammenhang mit allen Wassernutzern zu bewerten.
- Die Erfüllung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, die bis spätestens 2027 zu erfolgen hat, muss Vorrang vor weitergehenden Nutzungen der Gewässer haben.
- Eine gewässerverträgliche Steg- und Bootsmenge ist durch die Erarbeitung einer berlinweiten Uferschutzkonzeption zu gewährleisten; darauf aufbauend ist eine Steganlagenkonzeption inklusive Datenerfassung zu erarbeiten.
- Die Umstellung der Bootsmotoren auf Elektroantrieb, insbesondere bei der Fahrgastschifffahrt, ist vorrangig einzuplanen und entsprechend zu fördern.
- Für die notwendige Ladeinfrastruktur inklusive Leitsystem ist zu sorgen.
- Für die Vermietung von motorbetriebenen Booten ist künftig eine Konzession erforderlich, die den verkehrs- und umweltgerechten (Schifffahrtsordnung, Lärmschutz, Gewässer- und Röhrichtschutz) Betrieb der einzelnen Fahrzeuge durch den Mieter festlegt und sicherstellt.
- Eine Zertifizierung für Verleiher von motorbetriebenen Booten/Wasserfahrzeugen soll erarbeitet / einführt werden. Eine Konzession für Verleiher setzt entsprechende Kenntnisse voraus. Die Zertifizierung muss zudem eine praxisbezogene Einweisung für Mieter garantieren, die ebenso Umwelt- und Naturschutz berücksichtigt.
- Der Verleih von motorisierten Sportbooten/Booten/Wasserfahrzeugen mit über 5 PS Motorkraft setzt den Besitz eines Sportführerscheins Binnen für den Mietenden voraus.
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