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Antrag 286/I/2024 Initiative für eine grundlegende Reform der Kältehilfe und Stärkung der Unterstützungsstrukturen für vulnerable Gruppen in Berlin

21.04.2024

Wir fordern die SPD Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhaus, des Senats und die zuständigen Stellen auf, die folgenden genannten Maßnahmen zu prüfen, zu unterstützen und umzusetzen, um die Kältehilfe umfassend zu reformieren und die Unterstützungsstrukturen für vulnerable Gruppen und wohnungslose Menschen nachhaltig zu verbessern. Die Umsetzung dieser Reform ist ein entscheidender Schritt, um die Würde und Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger zu schützen und zu fördern.#

Es ergeben sich folgende dringende Handlungsbedarfe:

  • Eine Förderung der Bereitstellung spezialisierter Unterkünfte für queere, insbesondere transsexuelle und non-binäre Personen ist einzurichten, um den besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.
  • Eine Förderung der Bereitstellung spezialisierter Unterkünfte für Menschen mit Behinderung ist einzurichten, um den besonderen Bedürfnissen gerecht zu werden.
  • Konkrete Schritte zur Umsetzung des Masterplans 2030 sind anzugehen, inklusive der Überprüfung und möglichen Anpassung der Zeitpläne, um realistische und erreichbare Meilensteine zu setzen.
  • Anhebung des Tagessatzes für die Unterbringung im Rahmen der Kältehilfe und Umstellung der Finanzierung auf einen gemeinsamen Topf, um eine bedarfsgedeckte Verteilung der Mittel zu gewährleisten und Bezirke, die sich stark für Wohnungsloseneinrichtungen einsetzen, angemessen zu unterstützen.
  • Die Auslage von Informationen zu existierenden Beschwerdestellen in allen Einrichtungen, wie zum Beispiel das Kontaktformular für den Bürger- und Polizeibeauftragten um Transparenz und Zugänglichkeit, ist zu gewährleisten.
  • Notwendiger Ausbau des Angebots von Tagesaufenthalten mit Fokus auf das Stadtzentrum mit Anbindung von Sozialberatung, um die überlasteten existierenden Tagesaufenthalte zu entlasten.
  • Erstellung einer Statistik zu Todesfällen durch Kältetod und andere Ursachen im Zusammenhang mit Obdachlosigkeit, welche von der Gerichtsmedizin an den Senat zu melden sind.

Antrag 285/I/2024 Verzicht auf den Rückgriff auf die „Minderjährigenhaftung“ nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch bei Rückforderungen der Jobcenter

21.04.2024

Die SPD-Mitglieder der Bundesregierung und die SPD-Fraktion im Deutschen Bundestag, im Verwaltungsverzug außerdem die SPD-Mitglieder im Berliner Senat und in den Bezirksämtern bzw. in den Gremien der Berliner Jobcenter werden aufgefordert, alle entsprechenden Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften so anzupassen, dass junge Erwachsene nicht mehr von Rückzahlungsaufforderungen der Jobcenter für überzahlte Leistungen betroffen werden,  die während ihrer Minderjährigkeit gezahlt wurden, die sie selbst aber gar nicht erhalten haben.

 

Dafür fordern wir:

  1. Die vollständige Abschaffung des Rückgriffs auf die in § 1629a BGB verankerte beschränkte Minderjährigenhaftung beim Betreiben von Rückzahlungsforderungen der Jobcenter für während der Minderjährigkeit der Kinder an ihre Eltern zu Unrecht gezahlte Leistungen.
  2. Sollte dies nicht umsetz- bzw. durchsetzbar sein, muss mindestens sichergestellt werden, dass die entsprechenden Schreiben der Jobcenter an die betroffenen volljährig gewordenen jungen Erwachsenen in verständlicher Form darauf hinweisen, dass nach der gegenwärtigen Rechtslage (BGB, SGB II) ein solcher haftungsrechtlicher Rückzahlungsanspruch nur in Frage kommt, sofern der oder die Jugendliche zum Zeitpunkt des Eintritts in die Volljährigkeit ein eigenes Vermögen von mehr als 15.000 Euro besitzt.
  3. Das Verfahren für den gegenwärtig erforderlichen Vermögensnachweis muss möglichst einfach gestaltet werden und in den Schreiben der Jobcenter verständlich beschrieben sein.
  4. Im Rahmen einer Altfallregelung soll auf das weitere Betreiben von Forderungen der Jobcenter, die aus der Zeit vor der Büger:innengeldgesetz-Reform stammen, verzichtet werden.
  5. Weiterhin mit Nachdruck, dass die von uns und der SPD beschlossene Kindergrundsicherung schnellstmöglich umgesetzt wird. Diese muss so ausgestaltet sein, dass eine Konfrontation der jungen Leute mit Rückforderungsaufforderungen ausgeschlossen ist. Die Kindergrundsicherung soll Kindern und Jugendlichen gleichwertige Startchancen ins Leben ermöglichen und das darf nicht durch Rückforderungsaufforderungen gefährdet werden.

 

 

Antrag 288/I/2024 Seniorenservicebüro in den Bezirken schaffen

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Regierungs-, und Abgeordnetenhausmitglieder sollen sich dafür einsetzen, dass Seniorenservicebüros an zentralen Orten in den Bezirken geschaffen werden. Diese Seniorenservicestellen sollen Menschen zum Beispiel zu Themen wie Renteneintritt, finanzielle Alterssicherung, Pflegemöglichkeiten oder Beteiligung nach dem Seniorenmitwirkungsgesetz und Mitwirkungsmöglichkeiten im Ehrenamt beraten. Darüber hinaus soll es möglich sein, in diesen Servicebüros Antragsformulare zu erhalten und vor Ort ausfüllen zu können.

Antrag 279/I/2024 Einsamkeitsbeauftragte für Berlin

21.04.2024

Die SPD fordert ihre Mandatsträger*innen im Abgeordnetenhaus von Berlin und ihre Vertreter*innen in der BVV Pankow auf, sich dafür einzusetzen, dass ein*e Einsamkeitsbeauftragte(r) für Berlin in der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung im Bereich unterhalb des/der Staatssekretärs(in) eingesetzt wird. Die/der Beauftragte koordiniert und gestaltet eine gesamtstädtische Strategie gegen Einsamkeit und arbeitet mit allen relevanten Akteuren (Wohlfahrtsverbände, Freiwilligenagenturen, Migrant*innenselbstorganisatoren, Kirchen und andere zivilgesellschaftliche Akteure) nach neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen zusammen. Er/Sie baut ein Netzwerk auf, dabei werden Synergieeffekte durch die Nutzung schon vorhandener praktischer Erfahrungen und das Andocken an dafür geeignete vorhandene Strukturen, Einrichtungen und Angebote. Sie/Er arbeitet Resort übergreifend und hat dafür die nötige Kompetenz und Zuständigkeit.  Für den/die Beauftragte(n) und die Maßnahmen, deren Umsetzung mit Kosten verbunden sind, werden die erforderlichen Mittel im Haushalt eingestellt.

Antrag 284/I/2024 Die Sonderregelung zur Antragsfrist für Leistungen nach § 37 SGB II verlängern!

21.04.2024

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Bundestages, die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und der Senat sollen sich dafür einsetzen, dass die Sonderregelung zur Antragsfrist für Leistungen nach § 37 Absatz 2 Satz 3 SGB II verlängert wird.